3059/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.08.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend aktuelle Situation der privaten Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb

 

Die Vermietung von privaten Zimmern und Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb hat in Österreich lange Tradition. Es ist eine Branche, die von der Politik und oft auch von der Allgemeinheit vollkommen unterschätzt wird, obwohl sie auch gesellschaftspolitisch eine immense Bedeutung hat.

Insbesondere aus touristischer Sicht ist das Angebot sehr wertvoll. „Die insgesamt im Tourismusjahr 2018/19 angebotenen Betten verteilten sich zu 73,3% (831.400) auf gewerbliche und zu 26,7% (302.400) auf private Betriebe.“ 17,0% der Gesamtnächtigungen entfielen auf private Unterkünfte.[1]

 

Quelle: Statistik Austria;

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/tourismus/beherbergung/betriebe_betten/122420.html

 

Die Privatvermieter bieten hohe Qualität an, zumal der Gast hier auch persönlich betreut wird. Er gibt zwei Drittel seines Geldes außerhalb seines Quartiers aus, während es beim Hotelgast nur mehr ein Drittel ist. Somit belebt der Privatvermietergast die lokale Wirtschaft und bringt hohe Multiplikationseffekte in der Destination.

Derzeit dürfen die privaten Vermieter im häuslichen Neben- und Zuerwerb bis zu 10 Gästebetten anbieten, diese Beschränkung wurde seit 1959 nicht adaptiert. In der Tourismusbranche hat sich die Bettenanzahl der Gewerbebetriebe verdreifacht. Die Privatzimmervermieter sind jedoch bei maximal 10 Betten geblieben. Bei einer höheren Bettenzahl zwingt man die Anbieter ins Gewerbe. Viele wollen dies nicht, weil dies mit zusätzlichen Abgaben an die Wirtschaftskammer und zusätzlichen Betriebsanlagengenehmigungen verbunden ist.

 

Auch während der Corona-Krise hat man die privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen benachteiligt. Es bedurfte großer Anstrengungen vieler, auch von Seiten des Freiheitlichen Tourismussprechers Mag. Gerald Hauser, damit diese überhaupt im Härtefallfonds berücksichtigt wurden. Eine Ungleichbehandlung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen in Relation zu bäuerlichen Vermietern von Ferienwohnungen (Urlaub am Bauernhof) besteht aber weiterhin.

Laut der letzten Auskunft aus dem BMLRT vom 15. Juli 2020 sind bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Auszahlungen aus dem Härtefallfonds an die privaten Ferienwohnungsvermieter möglich gewesen, da das Finanzministerium noch keine Richtlinie für die Auszahlung veröffentlicht hatte. Somit konnte die AMA (zuständig für die Auszahlungen) keine Entschädigungen leisten, und die Vermieter sind durch die verspätete Auszahlung schlechter gestellt.

Die Privatvermietung hat auch weitere Benachteiligungen gegenüber „Urlaub am Bauernhof“. Bei den Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung pauschal 50 % variable Kosten für Frühstück etc. abgezogen, während bei den Vermietern von „Urlaub am Bauernhof“ nur 30 % variable Kosten abgezogen werden, was nicht wirklich nachvollziehbar ist. Gleichbehandlung ist notwendig und richtig, aus diesem Grund fordern wir auch für die privaten Vermieter einen Abzug von lediglich 30 % variable Kosten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden zukünftig auch 30 % variable Kosten statt 50 % variable Kosten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei den Privatvermietern angewendet?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Nach welchen Kriterien wurde entschieden, bei „Urlaub am Bauernhof“ nur 30 % variable Kosten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage anzusetzen und bei den Privatvermietern 50 %?

3.    Wie viele Anträge von Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietern auf Grundlage der Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen wurden bis dato gestellt?

a.    Wie viele davon wurden bereits bearbeitet?

b.    Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

c.    Wie hoch sind die durchschnittlich ausbezahlten Hilfen an die privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen?

4.    Ist eine Erhöhung der maximalen Bettenanzahl für die Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietung im häuslichen Neben- und Zuerwerb möglich, wie von uns schon seit Jahren gefordert?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, auf wie viele Betten könnte die Bettenanzahl erhöht werden?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie werden die privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb vom BMLRT unterstützt?

 



[1] http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/tourismus/beherbergung/betriebe_betten/122420.html