3061/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.08.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Melodie TV und Comeback - Zuschuss für Film- und TV-Produktionen

 

Täglich verfolgen über 500.000 Zuschauer im deutschsprachigen Raum das Programm von Melodie TV. Damit ist Melodie TV der zweitgrößte Privatsender in österreichischen Eigentumsverhältnissen. Geboten werden vor allem volkstümliche Musik, Kultur, Kulinarik, Reisen und Unterhaltung mit einem sehr hohen Eigenproduktionsanteil (90 %).

 

Der hohe Eigenproduktionsanteil ist in Corona-Zeiten ein Problem. Wenn die Corona-Regeln gelten, können die Dreharbeiten nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden. Da es wochenlang nicht möglich war neue Aufnahmen zu machen, gab es wirtschaftliche Folgen für den Fernsehsender. In einer Anfragebeantwortung wurde von 15 Mio. Euro Sonderförderung berichtet und über weitere 2 Mio. Euro für den nichtkommerziellen Rundfunkfonds.

 

In den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen Comeback – Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ sind unter anderem auch folgende Bedingungen aufgestellt:

 

„Kino- und TV-Produktionen müssen auf Grundlage dieser Sonderrichtlinie mit Hilfe von öffentlichen Mitteln aus der Filmförderung hergestellt werden oder durch einen TV-Sender in Auftrag gegeben worden sein. Im Falle von Auftragsproduktionen können ausschließlich fiktionale Formate von programmfüllenden Filmen mit einer Laufzeit von mindestens 70 Minuten oder Serien bzw. serielle Produktionen mit einer Laufzeit von mindestens 45 Minuten gefördert werden.“[1]

 

Die Einschränkung der Förderung auf ausschließlich fiktionale Formate von programmfüllenden Filmen mit einer Laufzeit von mindestens 70 Minuten oder Serien bzw. serielle Produktionen mit einer Laufzeit von mindestens 45 Minuten ist nicht nachvollziehbar.

Die österreichischen Privatsender sind ein wichtiger Bestandteil der Medienlandschaft, und gerade bei Melodie TV handelt es sich um einen Sender, der ein einzigartiges Profil hat und mit seinen vielen Eigenproduktionen der Volks- und Schlagermusikszene im deutschsprachigen Raum eine wichtige Bühne für die Erlangung von Bekanntheit gibt. Der Privatsender macht mit seinen Eigenproduktionen, wie „Melodien der Berge“, „Blauer Himmel“, oder „Alpenparadiese“ auch sehr viel Werbung für unser Tourismusland Österreich!

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Welche privaten Sender haben bereits eine Unterstützung auf Grundlage der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts-standort und des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen Comeback – Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“erhalten?

2.    Wie hoch war diese Unterstützung jeweils?

3.    Wie viele Anträge auf „Comeback – Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ wurden bis dato insgesamt gestellt?

a.    Wie viele von diesen Anträgen wurden aus welchen Gründen abgewiesen?

b.    Wie viele von diesen Anträgen sind noch nicht bearbeitet?

4.    Nach welchen Kriterien wurden die Einschränkungen des Comeback– Zuschusses für Film- und TV-Produktionen für die Fördernehmer festgelegt?

a.    Warum werden nur fiktionale Formate von programmfüllenden Filmen mit einer Laufzeit von mindestens 70 Minuten oder Serien bzw. serielle Produktionen mit einer Laufzeit von mindestens 45 Minuten gefördert?

b.    Warum wurde die Mindestlaufzeit dieser Produktionen festgelegt?

5.    Werden die Förderkriterien „Comeback – Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ so überarbeitet, dass auch filmische Eigenproduktionen wie „Melodien der Berge“ etc. unterstützt werden können?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] Comeback – Zuschuss für Film- und TV-Produktionen, Seite 12