3095/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.08.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

betreffend Bedenkliche Vorgänge rund um das inszenierte Foto zum Familienhärtefonds

In der Samstagsausgabe (30.05.2020) der Kronen Zeitung irritierte ein Artikel mit der Headline "Virus Hilfsfonds: Geld für Familien". Bebildert wurde der Artikel mit einem Foto, wo Familienministerin Aschbacher dem Baby einer Familie 100-Euro-Scheine in die Hand drückt, die Bildunterschrift lautet: "Familienministerin Aschbacher: Geld aus dem Härtefonds" (Screenshot des Artikels auf Twitter: https://twitter.com/KappacherS/status/1266656765531299841/photo/1). Als Fotocredit ist BKA/Dunker angegeben. Christopher Dunker arbeitet im BKA im Referat I/12/d: Foto- und Videoservice und wird damit von der öffentlichen Hand bezahlt. Das BKA hat das Foto dann an die Pressemitarbeiter_innen von Familienministerin Aschbacher weitergeleitet, diese wiederum an die Kronen Zeitung und eventuell weitere Medien. Die Medien berichteten in weiterer Folge auch über eine Anfrage von NEOS zu den Vorgängen rund um die Erstellung des Fotos und druckten es dafür in verschiedenen Varianten ab, als Faksimile und Screenshot etwa. Nun hat die Tageszeitung "Heute" ein Schreiben aus dem BKA erhalten hat, in dem gefragt wird, woher "Heute" die Nutzungsberechtigung für das vom BKA selbst veröffentlichten Foto hat. (Quelle: https://story.heute.at/sommernachtstraeume-kopfnuesse-von-christian-nusser-10-08-2020/index.html) In der Anfragebeantwortung (2224/Ab) schreibt das Familienministerium: "Die Familie hat der Aufnahme des Bildmaterials als auch dessen einmaliger Verwendung zugestimmt." Es irritiert einmal mehr, wenn ein ÖVP geführtes Ministerium PR macht, dann aber Medien angreift, wenn die PR nicht wie gewünscht funktioniert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Warum stellen Sie die Nutzungsberechtigung einer Tageszeitung für ein von Ihnen selbst zur Veröffentlichung angefertigtes Foto in Frage?

2.    Hat die Kronen Zeitung die Nutzungsrechte für das Foto?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, wie ist die Zeitung zu dem Foto gekommen?

3.    Wurde das oben erwähnte Foto ausschließlich der Kronen Zeitung zur Verfügung gestellt?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, wie können dann die Nutzungsrechte für andere Medien eingeschränkt sein?

4.    Wenn es sich um keine Kampagne oder PR-Aktion handelt, weshalb wurde das Foto dann nur an ein bestimmtes Medium weitergegeben?

5.    Ist die Quelle des Fotos wie angegeben BKA/Dunker?

a.    Wenn die Quelle nicht BKA/Dunker lautet, wie lautet sie dann?

6.    In welcher Form (mündlich, schriftlich) hat die Familie der Verwendung des Fotos zugestimmt?

7.    Was verstehen sie unter "einmaliger Verwendung" eines Fotos?

8.    Hat sich die abgebildete Familie beim BKA beschwert und wenn ja, worüber?