3098/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.08.2020
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Anfrage 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner,  

Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Elektronische Krankschreibung seit Beginn der COVID-19-Pandemie 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Österreichische Gesundheitskasse die elektronische Krankschreibung ihrer Versicherten durch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ermöglicht. Im Vorfeld dieser neuen telemedizinischen Leistung gab es Bedenken von Seiten einzelner Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter, dass diese epidemiologisch sinnvolle Maßnahme zu einem verstärkten Missbrauch führen könnte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

ANFRAGE 

 

1.    Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der elektronischen Krankschreibung?

a)      Sind Ihnen Beschwerden von Seiten der Patientinnen und Patienten bekannt, und falls ja wie häufig waren sie und worauf haben sie sich bezogen?

b)      Sind Ihnen Beschwerden von Seiten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bekannt, und falls ja wie häufig waren sie und worauf haben sie sich bezogen?

 

2.    Wie hat sich die Anzahl der Krankenstände im Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entwickelt? Bitte die Vergleichszahlen nach Bundesländer aufgeteilt angeben.

 

3.    Welche Umstände sprechen für eine Beibehaltung der elektronischen Krankschreibung für den weiteren Verlauf der Pandemie?

 

4.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um eine Fortführung dieser Maßnahme zu erwirken?

 

5.    Welche Umstände sprechen für eine generelle Ausweitung der Maßnahme auch auf andere Gesundheitskassen?

 

6.    Sind Ihnen Missbrauchsfälle bei der elektronischen Krankschreibung bekannt? Wenn ja, welche?

 

7.    Soweit bekannt ist, wurden in einigen Fällen die Zeiträume zwischen dem Auftreten eines COVID-19-Verdachtes und der Abklärung nach Vorliegen der Testergebnisse durch die ÖGK nicht als Krankenstand anerkannt. Entspricht diese Vorgehensweise der Rechtslage und besteht gegebenfalls diesbezüglicher Reformbedarf?