3108/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.08.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Freigestellte Mitarbeiter_innen in den Ministerien

 

Ein_e Arbeiter_in oder Angestellte_r im nicht öffentlichen Dienst muss für jeden Termin oder jede private Tätigkeit, zu der auch die Kandidatur oder die Ausübung eines politischen Mandates gehört, Urlaub nehmen oder seine ausschließliche Freizeit investieren. Anders ist es jedoch bei Mitarbeiter_innen im öffentlichen Dienst: Egal, ob auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene, Mitarbeiter_innen im öffentlichen Dienst können zur Ausübung ihres Mandates dienstfrei oder außer Dienst gestellt werden.

Beispielhaft können hier das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das steirische Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) zitiert werden:

Artikel 59a. B-VG

(1) Dem öffentlich Bediensteten ist, wenn er sich um ein Mandat im Nationalrat bewirbt, die für die Bewerbung um das Mandat erforderliche freie Zeit zu gewähren,

(2) Der öffentlich Bedienstete, der Mitglied des Nationalrates oder des Bundesrates ist, ist auf seinen Antrag in dem zur Ausübung seines Mandates erforderlichen Ausmaß dienstfrei oder außer Dienst zu stellen. Während der Dienstfreistellung gebühren die Dienstbezüge in dem Ausmaß, das der im Dienstverhältnis tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung entspricht, höchstens aber 75 vH der Dienstbezüge; diese Grenze gilt auch, wenn weder die Dienstfreistellung noch die Außerdienststellung in Anspruch genommen wird. Die Außerdienststellung bewirkt den Entfall der Dienstbezüge

Artikel 35 L-VG Steiermark

Für öffentlich Bedienstete, die sich um ein Mandat im Landtag bewerben oder die zu Abgeordneten des Landtages gewählt werden, gilt Art. 59a B-VG.

Ausnahmebestimmungen solcher Art stellen demnach eine klare Ungleichbehandlung dieser beiden Dienstnehmergruppen (privat / öff. Dienst) dar. Während in der Wirtschaft Unternehmen und Arbeitnehmerschaft etliche Einschränkungen in Kauf nehmen, beharrt der öffentliche Dienst auf seinen Privilegien. Die logische Folge daraus ist, dass ungleich mehr öffentlich Bedienstete in politischen Ämtern zu finden sind, als Bedienstete aus der Wirtschaft. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Mitarbeiter_innen im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen üben ein politisches Mandat auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene seit 2016 aus (um eine Auflistung nach Jahren und politischer Ebenen wird gebeten)?

2.    Wie viele Mitarbeiter_innen im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen sind aufgrund eines politischen Amtes seit 2016 komplett vom Dienst freigestellt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

a.    Wie vielen Mitarbeiter_innen wurden die Dienstbezüge seit 2016 herabgestellt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

b.    Wie vielen Mitarbeiter_innen wurde nach Artikel 59a. B-VG (3) ein neuer Arbeitsplatz seit 2016 zugeteilt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

3.    Wie viele Mitarbeiter_innen im Ministerium und in nachgelagerten Dienststellen sind aufgrund eines politischen Amtes seit 2016 teilweise vom Dienst freigestellt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

a.    Um wie viele Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit seit 2016 pro Mitarbeiter_in reduziert (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

b.    Wie vielen Mitarbeiter_innen wurden die Dienstbezüge seit 2016 herabgestellt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

c.    Wie vielen Mitarbeiter_innen wurde nach Artikel 59a. B-VG (3) ein neuer Arbeitsplatz seit 2016 zugeteilt (um eine Auflistung nach Jahren und nachgelagerten Dienststellen wird gebeten)?

4.    Wie vielen Mitarbeiter_innen im Ministerium wurde die "für die Bewerbung um ein Nationalratsmandet erforderliche freie Zeit" gewährt

a.    im Jahr 2017 (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?

b.    im Jahr 2019 (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?

5.    In welchem Ausmaß wurde diesen Mitarbeiter_innen die "für die Bewerbung um ein Nationalratsmandet erforderliche freie Zeit" gewährt

a.    im Jahr 2017 (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?

b.    im Jahr 2019 (bitte getrennt nach Männern und Frauen)?