3124/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.08.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend „Kriminalfall Commerzialbank Mattersburg (CBM): nur ein
Kontroll- oder ein Systemversagen?“
Die private Commerzialbank Mattersburg AG – eine Regionalbank – ist insolvent; der Masseverwalter wurde am 29.7. 2020 eingesetzt und der Gläubigerausschuss tagte bereits. Der Gesamtschaden beträgt voraussichtlich mehr als 700 Millionen Euro. Der Betrugs- und Bilanzfälschungsskandal ist Mitte Juli im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung der OeNB aufgeflogen. Die FMA hat dann am 14. Juli 2020 kurz vor Mitternacht die Sperre der Bank verfügt.
Eine ordnungsgemäße Aufsicht und Prüfung durch alle Kontrollinstanzen scheint es nicht gegeben zu haben. Das System interner wie externer Kontrollen hat offenbar zur Gänze versagt. Ex-Vorstand Martin Pucher selbst sagte bei seiner Einvernahme bei der WKStA aus, die Bank wäre seit 2000 konkursreif gewesen. 1992 soll er mit den Bilanzfälschungen begonnen haben, um dem Ergebnisdruck standhalten zu können.
Nach verschiedenen Pressemeldungen, so nach einem Artikel im Profil vom 25.7.2020 („Commerzialbank: Martin Pucher und die Akte Mattersburg“) lagen allerdings den Behörden spätestens ab dem Jahr 2015 konkrete Hinweise auf Ungereimtheiten im Kriminal- und nunmehrigen Insolvenzfall Commerzialbank Mattersburg AG vor:
„Das
Aufsichtssystem in Österreich hat fundamental versagt. Wie profil und der
ORF -„ZIB 2“ vorliegende Dokumente zeigen, hätten die
Manipulationen bereits vor Jahren aufgedeckt werden könn en. So lagen den
Behörden ab 2015 Hinweise auf Ungereimtheiten in Mattersburg vor, was auch
zu reger Aktivität führte: Neben der FMA und der OeNB waren in
weiterer Folge auch zwei Staatsanwaltschaften und ein Finanzamt mit
Missständen in und um Mattersburg befasst. Und doch geschah: lange nichts.
Oder jedenfalls zu wenig, um Martin Pucher schon früher einzubremsen.
Demnach hatte sich am 25. Juni 2015 erstmals ein Whistleblower zeitgleich bei
der WKStA und der FMA gemeldet. Pucher und seine Vorstandskollegin sollen
Kredite in großem Stil an den Aufsichtsorganen der Bank vorbei vergeben
haben, so der anonyme Hinweisgeber damals.
Die WKStA legte einen Akt gegen Pucher und andere Verdächtige (Verdacht
der Untreue) an und ersuchte die Finanzmarktaufsicht um Amtshilfe. Die FMA informierte
die Nationalbank, die 2015 zu einer ohnehin geplanten Vor-Ort-Prüfung in
Mattersburg anrückte. Ende Oktober 2015 lag der Prüfbericht der OeNB
vor. Den Prüfern war es nicht gelungen, den in der anonymen Eingabe
erhobenen Verdacht zu erhärten; darüber informierte die
Finanzmarktaufsicht die WKStA, welche das Verfahren gegen Pucher „mangels
Anfangsverdachts“ im Jänner 2016 einstellte.
Das Verstörende daran: Die OeNB-Prüfer waren sehr wohl auf
Unregelmäßigkeiten gestoßen, wenn auch anderer Natur. So hatte
die CBM einem Kunden schwacher Bonität einen Kredit gewährt, mit
welchem dieser sogenanntes Partizipationskapital der Commerzialbank gezeichnet
hatte. Die Verzinsung des Partizipationskapitals war höher als die des
Kredits – aus Sicht der Bank ein glattes Verlustgeschäft. In Summe
sei daraus „ein jährlicher Vermögensnachteil in Höhe von
rund 40.000 Euro resultiert“, wie es in einem Schriftsatz der FMA
heißt. Diesen Fall brachte nun die FMA von Amts wegen im Dezember 2015
zur Anzeige – bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Abermals lautete der
Verdacht auf Untreue. Und abermals kam nichts dabei heraus. Im Juni 2016 teilte
die StA Eisenstadt der FMA mit, dass die Akte „mangels
Anfangsverdachts“ geschlossen worden sei. Was die StA in diesen sechs
Monaten ermittelt hat, ist nicht bekannt.“
Die Innenrevision und der Aufsichtsrat der Commerzialbank Mattersburg wie auch die FMA und die OeNB haben bei ihren Prüf- und Kontrollaufgaben möglicherweise vollkommen versagt. Gleiches kann für die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA angenommen werden. Dem Land Burgenland kommt zwar die Aufsicht im Genossenschaftsbereich (Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) zu, nicht jedoch bei Banken und deren Bankgeschäften, für die es eigene Überwachungs- und Kontrollgremien gibt (siehe Bankwesengesetz, BWG). Die von einzelnen Medien verbreitete Meldung über eine vermeintlich unbeschränkte Haftung des Landes Burgenland stützt sich auf ein zweiseitiges Kurzgutachten einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei, das von namhaften Juristen übereinstimmend als verfehlt und substanzlos bezeichnet wird.
Über Jahre dauernde Malversationen, Bilanzfälschungen und Betrügereien müssen nun überprüft und strafrechtlich bewertet werden. Korruptionsstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt („Soko Commerz“) ermitteln bereits.
Zur Aufklärung dieses Bankenskandals hat ein Sonder-Landtag am 13.8.2020 stattgefunden; zusätzlich wurde eine unabhängige „Mattersburg-Untersuchungskommission“ auf Bundesebene vorgeschlagen sowie auch ein eigener Untersuchungsausschuss im Landtag diskutiert und angekündigt. Aufgrund des Behördenversagens der OeNB und der FMA wurden von geschädigten Unternehmen bereits Amtshaftungsklagen gegen die Republik und Schadenersatzklagen gegen den Bankprüfer TPA angekündigt.
Soweit bisher bekannt, sind die jahrzehntelangen Bilanzfälschungen und Betrügereien –laut dem Rechtsanwalt von Martin Pucher seit 1992 - von Mitgliedern des Vorstandes ausgegangen. Buchungen und Bankdokumente wurden manipuliert, um den wirklichen Zustand der Bank und deren Bilanz zu verschleiern. Offen ist die Frage, ob Mittäter und Mitwisser im Bankbereich oder bei Auftragnehmern im Umfeld der Bank an diesen Manipulationen, Bilanzfälschungen und Betrügereien (z.B. Saldenfälschungen) beteiligt waren und diese gemeinsam verabredet und organisiert wurden (Netzwerk). Es ist daher auch zu prüfen, ob mit diesen Malversationen auch der Tatbestand der Organisierten Kriminalität (OK) gegeben ist.
Gerade Banken benötigen nach dem BWG besonders geeignete und qualifizierte Mitglieder für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Dem Personenkreis des Aufsichtsrats einer Bank kommt eine besonders verantwortungsvolle Rolle zu; vor allem deswegen, weil die fachspezifischen Aufgaben und Herausforderungen und der Zeitaufwand in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Aufsichtsräte haben ua. den Vorstand zu kontrollieren und die Bilanzen sowie die Geschäftsberichte zu genehmigen. Wer im Aufsichtsrat einer Bank tätig ist, muss daher u. a. auch eine Bankbilanz verstehen und hinterfragen, um diese zuletzt auch beschließen zu können. Aufsichtsräte von Banken müssen daher entsprechend qualifiziert sein, um für eine gute und nachhaltige Unternehmensführung und – kontrolle sorgen zu können. Zudem besteht für Aufsichtsräte die Notwendigkeit sich ständig fortzubilden.
Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren wird die Ausübung der Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeit noch klarer zu hinterfragen sein. Denn die Kritik an den Personen des Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg AG, die von der Hauptversammlung der Eigentümer der Bank, darunter auch vom Bankvorstand Martin Pucher, als Miteigentümer, bestellt wurden, ist massiv.
Mehrheitseigentümerin der Commerzialbank ist die „Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg-Baumgarten“. Minderheitseigentümer auch der Bankvorstand Martin Pucher. Die Genossenschaft besteht aus ca. 3000 Mitgliedern mit etwa 56.000 Genossenschaftsanteilen.
Es ist wohl davon auszugehen, dass nach dem derzeitigen Informationsstand die Mitglieder des Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg die gebotene Sorgfalt zumindest fahrlässig außer Acht gelassen haben. Sie dürften daher – neben dem Vorstand – wegen Verletzung der Aufsichtspflichten auch mit zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen und Verfahren rechnen müssen.
Der Aufsichtsrat wurde seit vielen Jahren von einem ehemaligen ÖVP-Bürgermeister als Vorsitzenden geleitet; ihm gehörten dem Vernehmen nach weiters regionale Honoratioren und Unternehmer vor allem aus dem „Dunstkreis“ der ÖVP an. Es ist anzunehmen, dass man über enge und freundschaftliche Verbindungen zum Vorstand verfügte. Dieser Personenkreis hat diese verantwortungsvolle Kontrollfunktion des Aufsichtsrats übernommen. Es ist stark zu bezweifeln, dass diese Personen über die erforderlichen Qualifikation im Bereich der Bank- und Finanzwirtschaft verfügen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Zu hinterfragen ist laut mehrfachen Pressemeldungen auch, ob Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates selbst Vorschüsse und Kredite („in Sich Geschäfte“) als Bonifikation erhalten haben.
Nach den europäischen Vorgaben und dem Bankwesengesetz (BWG) müssen aber Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates einer Bank Qualifikationen, Unabhängigkeit und Professionalität auf- und nachweisen. Diese gesetzlichen "Fit-&-Proper-Anforderungen sind einzuhalten und laufend zu kontrollieren.
Die Dimension des immateriellen und materiellen Schadens, der mit diesem Insolvenz- und Kriminalfall im Burgenland verbunden ist, ist derzeit noch nicht vollständig abschätzbar. Die Zahl der Geschädigten ist hoch. Dazu zählen alle Bankkunden, wobei die Sparer durch die Einlagensicherung zumindest teilweise befriedigt werden. Geschädigt sind auch Anleger, Unternehmen, Gemeinden und Vereine, sowie der SV Mattersburg, dessen Hauptsponsor die Commerzialbank war. Laut einem Bericht der Kronenzeitung sollen 8-12% des Geldes in diesen Bundesligaklub geflossen sein.
Was aber jetzt schon feststeht, ist, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind und Geschädigte, die nicht (vollständig) unter die Einlagensicherung fallen, Schadenersatz erhalten. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Kosten, die für die Geschädigten damit verbunden sind. Viele Betroffene stehen durch den Zusammenbruch der Commerzialbank ohne Vorwarnung und ohne Verschulden vor einer existenzbedrohenden Situation.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Wer war seit
1995/1996 Mitglied des Vorstandes in der Commerzialbank Mattersburg AG (bitte
um namentliche Bekanntgabe aller – auch ehemaliger – Vorstandsmitglieder
inklusive Dauer ihrer Funktionsperiode)? Wer war seit 1995 bis 14.08. 2020 (Schließung durch die FMA)
– Vorstand der Commerzialbank Mattersburg AG?
2. Wer war seit
1995/1996 in der Commerzialbank Mattersburg AG für die „Interne
Revision“ zuständig? Aus wie vielen MitarbeiterInnen bestand die
Interne Revision?
3. Welche
Maßnahmen wurden 2015 und 2016 durch die Interne Revision ergriffen, als
nach den Prüfungen durch die OeNB und FMA enorme Mängel und Malversationen
bekannt wurden und eine Strafanzeige bei der StA Eisenstadt erstattet wurde?
4. Warum hat die
FMA nach den Vorfällen 2015 bzw. 2016 die Wiederbestellung der TPA als Bankprüfer
durch die Commerzialbank nicht beeinsprucht? Warum lag bei der TPA die
erforderliche berufliche Sorgfalt weiterhin vor, obwohl zwei Prüfer der
TPA (laut Medienberichten „wegen angeblich schwerer
Prüfungsmängel“) 5 Jahre für Bankprüfungen gesperrt
wurden? Wie ist aus Sicht Ihres Ressorts § 62 Z 15 BWG in diesem Fall auszulegen?
5. Wie beurteilen
Sie das Ausmaß des Versagens der Kontrollbehörden der Bankenaufsicht
(FMA und OeNB) bei der Commerzialbank? Es ist evident, dass die Bank nach
konkreten Hinweisen von Whistleblowern aus der Commerzialbank spätestens
2015 hätte geschlossen werden müssen. Wie ist Ihrer Meinung nach das
Behördenversagen in diesem Fall zu erklären und wer trägt aus
Ihrer Sicht dafür gegenüber den Geschädigten die Verantwortung?
6. Wie beurteilen
Sie den Informationsfluss zwischen Finanzstrafbehörden und der FMA?
Hätten die kriminellen Machenschaften Ihrer Meinung nach schon dadurch
früher aufgeklärt werden können, wenn ein demensprechender
Informationsfluss gegeben gewesen wäre?
7. Welche gesetzlichen
Regelungen und Anforderungen gelten für die Qualifikation der Mitglieder
des Aufsichtsrats von Banken in der Größe der Mattersburger
Commerzialbank? Wer hat deren Einhaltung zu kontrollieren? Sind die bestehenden
Anforderungen ausreichend, um ein Kotrollversagen wie im Fall Commerzialbank zu
verhindern?
8. Was ist die
konkrete Aufgabe des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsratsmitglieder in Banken?
9. Welches Honorar
bzw. Sitzungsgeld (Vergütung) oder sonstigen Vergütungen erhielten
der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg, seine drei
Stellvertreter sowie die sonstigen Aufsichtsräte jährlich in den
letzten 15 Jahren (bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Beträge)?
10. Welche freiwilligen
Regularien hat die Commerzialbank Mattersburg AG in den letzten 15 Jahren
übernommen?
11. Welche Mitglieder des
Aufsichtsrates waren neben der Commerzialbank Mattersburg AG noch in anderen
Aufsichtsräten als Organe tätig (bitte um Aufschlüsselung dieser
Personen und sonstiger AR-Funktionen)?
12. Wurde bei der Bestellung
von Aufsichtsratsmitgliedern der Commerzialbank Mattersburg AG den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler
Ebene entsprochen? Wenn nein, welche Personen haben in welchen Punkten die
erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt?
13. Was ergab in den
letzten 15 Jahren jeweils die Überprüfung der kollektiven Eignung des
Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg? Was war das konkrete Ergebnis
der letzten diesbezüglichen Überprüfung
(Überprüfungsergebnis im Wortlaut)? Wer hat diese
Überprüfung konkret durchgeführt?
14. Wurden in den letzten
15 Jahren Aufsichtsräte der Commerzialbank Mattersburg AG abberufen? Wenn
ja, wer, wann und aus jeweils welchen Gründen?
15. Welche Maßnahmen
hat der Aufsichtsrat nach dem Prüfbericht der OeNB (2015) in dem(n)
darauffolgenden Jahr(en) getroffen? Wurde die Überwachungspflicht
verstärkt?
16. Warum war die OeNB 2015
nicht in der Lage, die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen die Commerzialbank
und deren Vorstand im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung zu verifizieren? Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Hinweise direkt aus der Bank
stammten und auf durch Martin Pucher und seine Vorstandskollegin fingierte
Kredite in Höhe von mindestens 50 Mio € hingewiesen haben? Gibt es
dazu Prüfberichte (Bitte um Vorlage bestehender Berichte)? Ist es richtig,
dass die OeNB – wie in Medienberichten kolportiert – einen Betrug
im Ausmaß von 50 Mio € für "schier
denkunmöglich" hielt, obwohl das tatsächliche Ausmaß der
Malversationen ein Vielfaches davon war?
17. Hat der Aufsichtsrat in
den letzten Jahren gegen den Willen des Vorstandes Entscheidungen gefällt?
Wenn ja, welche und wie wurden diese begründet? Gab es Entscheidungen des
Vorstandes, die nicht dem Aufsichtsrat vorgelegt wurden und wenn ja, welche?
18. Haben in den letzten 15
Jahren Aufsichtsräte der Commerzialbank Mattersburg ihr Stimmrecht
ausgenutzt und der Bilanz die Zustimmung verweigert? Wenn ja, in welchen
Jahren? Wer waren diese Aufsichtsräte? Wenn nein, gab es
Stimmenthaltungen?
19. Gibt es eine
Haftpflichtversicherung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der
Commerzialbank Mattersburg AG? Wenn ja, mit welcher Deckungssumme pro
Aufsichtsratsmitglied?
20. Wie lautete der letzte
„Corporate Governance Bericht“ der Commerzialbank Mattersburg AG
und mit welchem Datum wurde er erstellt? Wie viele dieser Berichte wurden in
den letzten 15 Jahren erstattet?
21. Hat Martin Pucher als
Vorstandsmitglied der Commerzialbank alle gesetzlichen und
aufsichtsbehördlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene
für diese Tätigkeit erfüllt? Wer hat diese kontrolliert? Gibt es
Hinweise auf eine mangelnde Eignung seit 2015? Wenn ja, wo scheinen diese auf?
22. Haben die anderen Mitglieder
des Vorstands alle gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben auf
europäischer und nationaler Ebene für ihre Tätigkeit erfüllt?
Wer hat diese kontrolliert?
23. Hat der Vorsitzende des
Aufsichtsrates Josef Giefing alle gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen
Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene für seine
Tätigkeit erfüllt? Wurde dies kontrolliert? Wenn ja, wann und von
wem?
24. Haben die anderen
Mitglieder des Aufsichtsrats (laut Firmenbuchauszug vom 05. 08. 2020 sind dies Wilhelm
Grafl, Rudolf Grafl, Ernst Zimmermann als Stellvertreter des Vorsitzenden sowie
die weiteren Aufsichtsräte, wie Siegfried Mörz, Johann Puntigam,
Matthias Wagenhofer, Gerhard Reisner, Karl Bader, Josef Tobler) alle
gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben auf europäischer und
nationaler Ebene für ihre Tätigkeit erfüllt? Waren sie
entsprechend qualifiziert? Wer hat diese kontrolliert?
25. Welche
Weiterbildungsveranstaltungen haben die Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg in den letzten 10 Jahren absolviert?
(bitte um Auflistung derselben)?
26. Durch welche Rechtsanwaltskanzleien
wurde die Commerzialbank Mattersburg AG seit 1995 rechtsfreundlich vertreten,
insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung und des Abschlusses von
Bankgeschäften, der Unterstützung im Rahmen der Bankprüfung und
-aufsicht sowie bei der Erstellung von Anlage- und Kreditverträgen (bitte
um Aufstellung der Anwaltskanzleien)?
27. Gab es im Rahmen des
Abschlusses von Anlage- und Kreditverträgen auch Treuhänder? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wer waren diese?
28. Welche
Treuhandverträge wurden seit 1995 zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen? (bitte
um Aufschlüsselung dieser Verträge)
29. Welche Wirtschafts- und
Steuerberatungskanzleien sowie Anwaltskanzleien haben seit 1995 die Commerzialbank
Mattersburg AG vertreten bzw. beraten?
30. Welche Wirtschafts- und
Steuerberatungskanzleien sowie Anwaltskanzleien haben seit 1995 die
Genossenschaft (Hauptaktionärin) vertreten bzw. beraten?
31. Ist es richtig, dass
den Vorständen und den Aufsichtsräten von der Commerzialbank Mattersburg
AG Kredite eingeräumt wurden? Wenn ja, wer hat diese jeweils genehmigt und
waren die Konditionen der Kredite drittüblich?
32. Wie hoch waren in den
Jahren 2010 bis 2019 jeweils zum 31.12.die Rück- bzw. die
Außenstände, welche den Mitgliedern des Vorstandes und des
Aufsichtsrates als Kredite eingeräumt wurden? Welche Beträge aus
Krediten wurden zum Stichtag 31.12. 2019 den Mitgliedern des Vorstandes und des
Aufsichtsrates gestundet?
33. Welche Beträge aus
Krediten für Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates wurden von der Commerzialbank
seit 1995 ausgebucht und daher auf eine Rückzahlung verzichtet
(Aufschlüsselung der Beträge und namentliche Nennung der dadurch begünstigten
Kreditnehmer)?
34. Welche Folgen kann die
Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg AG für die Aktionäre der Commerzialbank
haben?
35. Welche Personen sind
Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft, der Hauptaktionärin der Bank/Bankenmutter
(Ersuche um namentliche Nennung)?
36. Welche Folgen kann die
Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg AG für die Genossenschaft haben?
Gibt es nach den Satzungen eine Haftung (z.B. Nachschusspflicht) der
Mitglieder?
37. Können die Steuern,
die die Commerzialbank Mattersburg AG für ihre „Scheingewinne“
an das Finanzamt abgeführt hat, vom Insolvenzverwalter geltend gemacht
werden und müssen diese dann von der Republik zurückbezahlt werden?
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? Wenn ja, um welche Beträge geht
es dabei? Gibt es bereits konkrete Anhaltspunkte?
38. Medienberichten zufolge
wies die Commerzialbank Mattersburg über die Jahre entgegen dem
Branchentrend ein deutliches Wachstum auf. Wie beurteilen Sie in diesem Konnex
die Entwicklung der Bilanzsumme, das Kredit-Einlagen-Verhältnis, die
Guthaben der Commerzialbank bei anderen Banken, den Zinsertrag für die
Vergabe von Krediten an Kunden bzw. Einlagen bei anderen Banken, den
Zinsaufwand, die Zinsspanne und den Provisionsertrag der Commerzialbank, die
Zinserträge entsprechend Anleihen mit Rating der Commerzialbank? Welche
Rückschlüsse sind auf die notwendige Zinshöhe für Kredite
an Kunden der Commerzialbank zu ziehen?
39. Waren diese
Informationen der FMA bekannt? Wenn ja, seit wann und welche Schlüsse
wurden aus diesen Informationen gezogen?
40. Unklar ist die Rolle der
vom Finanzministerium in der Vergangenheit entsandten Staatskommissäre in
der Commerzialbank Mattersburg AG. Wer übte seit 1995 die Funktion als
Staatskommissärs aus (bitte um namentliche Nennung)?
41. Welche Berichte der
zuständigen Staatskommissäre liegen zur Commerzialbank Mattersburg AG
dem Bundesministerium für Finanzen vor? Wie wurden diese Berichte im
Finanzministerium behandelt? Gab es jemals Beanstandungen und Weisungen?
42. Welche Stellung nahm
der Staatskommissär zu den Prüfberichten der FMA und der OeNB im Jahr
2015/2016 sowie zu der Strafanzeige (vermutlich wegen Untreue) bei der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein? Welche Position vertrat der
Staatskommissär damals zu diesen aufgezeigten Problemen im Aufsichtsrat? Wie
lauteten seine damaligen Berichte an das Finanzministerium?
43. Welche Maßnahmen
wurden in Folge durch das Finanzministerium ergriffen, welche Weisungen
erlassen, um den rechtskonformen Zustand bei der Commerzialbank wiederherzustellen?
44. Welche Schlussfolgerungen
ziehen Sie aus diesem Aufsichtsskandal, der als ein absolutes Systemversagen zu
qualifizieren ist?
45. Welche Maßnahmen
zur Reform der Bankenaufsicht werden sie nun vorschlagen? Werden Sie in diesem
Zusammenhang die Höhe der Bilanzsumme (derzeit über eine 1 Mrd. Euro)
einer Bank für die Bestellung eines Staatskommissärs wieder
reduzieren (§ 76 BWG)?
46. Ist es für sie
denkbar, die Auswahl und Beauftragung von Wirtschaftsprüfern einem
unabhängigen Gremium zu übertragen und nicht mehr dem zu
Kontrollierenden zu überlassen?
47. Wann wurden Sie von dem
eingeleiteten Verfahren seitens der FMA gegen die Commerzialbank informiert und
wann haben Sie von der Schließung der Commerzialbank Mattersburg erfahren
(genaue Uhrzeit)? Haben Sie diese Informationen weitergegeben? Wenn ja an wen
und wann? Welche weiteren Schritte wurden Ihrerseits gesetzt? Haben Sie Informationen
über die Prüftätigkeit der Österreichischen Nationalbank,
welche in den letzten Monaten stattgefunden hat? Wissen Sie über ein
Gespräch zwischen diesen Prüfern und dem Vorstand der Commerzialbank
Mattersburg Bescheid? Wenn ja, welche Schlußfolgerungen wurden Ihrerseits
gezogen? Können Sie ausschliessen, das Prüforgane, die in Ihrem
Verantwortungsbereich stehen, in letzter Minute Behebungen bei der
Commerzialbank Mattersburg getätigt haben?
48. Wie erklären Sie
die unterschiedlichen Rechtsauskünfte zur Sicherung von
Kindersparbüchern in der Commerzialbank Mattersburg? Ist Ihnen hier ein
Fehler unterlaufen?
49. Sie haben kürzlich die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht angekündigt. Diese solle Instrumente entwickeln, damit es künftig keine ähnlichen Skandale mehr geben könne. Welche konkreten Vorgaben wurden Ihrerseits an die Arbeitsgruppe gerichtet? Wann wird die Arbeitsgruppe mit ihren Beratungen beginnen und wann sollen konkrete Ergebnisse vorliegen? Werden Sie die in der Anfrage aufgezeigten Problembereiche ebenfalls in die Beratungen der Arbeitsgruppe einfließen lassen?
50. Welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um Verantwortung für das jahrzehntelange Behördenversagen zu übernehmen, um die Geschädigten – die durch den Zusammenbruch der Commerzialbank ohne Vorwarnung und ohne Verschulden vor einer existenzbedrohenden Situation stehen – zu unterstützen und Härtefälle und jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden?