3126/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.08.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend SOKO Tape und Zusammenarbeit mit Justizbehörden

 

Aufgrund der bisherigen Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung ("Ibiza-Untersuchungsausschuss") ergab sich, dass es im Ermittlungsverfahren zur Causa "CASAG" in der Zusammenarbeit zwischen den polizeilichen Ermittler_innen der SoKo Tape einerseits und der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) andererseits zu massiven Divergenzen gekommen ist. 

In einem "Sachstandsbericht" der SoKo vom 17. Dezember 2019 an den damaligen Innenminister beschrieb SoKo-Leiter Holzer die Zusammenarbeit mit der WKStA als "klar verbesserungswürdig" (https://www.diepresse.com/5823217/unfriendly-fire-unter-korruptionsjagern). Wie in der 12. Sitzung des Ibiza-Untersuchungsausschusses am 16. Juli 2020 bekannt wurde, wurde dieser Sachstandsbericht seitens des ÖVP-Klubs gesetzwidrig an die Medien geleakt, um ihr Narrativ der vermeintlich schlecht arbeitenden WKStA- ganz im Sinne der unsubstantiierten Diffamierung in einem Hintergrundgespräch durch Bundeskanzler Sebastian Kurz - zu nähren.

Nach wie vor ungeklärt ist, ob der WKStA seitens der ermittelnden SoKo zu irgendeinem Zeitpunkt die Namen der Ermittler ebendieser mitgeteilt wurden. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Mitglieder hatte die SoKo Tape seit ihrem Bestehen (bitte um Auflistung nach Monat und jeweils nach entsendender Stelle im BMI, Position und Ausbildung)?

2.    Inwiefern hat sich seit dem SoKo-Erlass vom 27.5.2019 die Zusammensetzung der SoKo Tape geändert?

3.    In wie vielen Verfahren ermittelte die SoKo Tape seit ihrem Bestehen im Auftrag der WKStA bzw. der StA Wien (bitte jeweils um genaue Auflistung der (auch schon abgeschlossenen) Verfahren inkl. der Aktenzahlen)?

4.    Wann wurde die StA Wien darüber in Kenntnis gesetzt, welche Personen Mitglied der SoKo Tape sind?   

a.    Von wem?

5.    Wann wurde die WKStA darüber in Kenntnis gesetzt, welche Personen Mitglied der SoKo Tape sind?

a.    Von wem?

6.    Wurden bei den übermittelten Informationen (zu Fragen 4 und 5) sämtliche Namen der Mitglieder der SoKo gegenüber den Staatsanwaltschaften offengelegt?

7.    Hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Franz Lang, den Leiter der SoKo Tape, Andreas Holzer, mit der Erstellung eines Sachstandsberichtes beauftragt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, zu welchem Zweck?

c.    Inwiefern wurde der Zweck wodurch erfüllt?

8.    Auf wessen Geheiß bzw. Auftrag hin gab wer dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Franz Lang, den Auftrag, den Leiter der SoKo Tape, Andreas Holzer, mit der Erstellung eines Sachstandsberichtes zu beauftragen?

a.    Wann?

b.    Zu welchem Zweck?

c.    Inwiefern wurde der Zweck wodurch erfüllt?

9.    Wurde(n) (ein) Mitglied(er) der Soko Tape von Andreas Holzer bei der Erstellung des Sachstandsberichtes eingebunden?

a.    Wann ja, wann inwiefern?

b.    Wenn ja, wer (ersuche um Nennung der entsendenden Stelle im BMI, Position und Ausbildung)?

10. Gab es vor der Fertigstellung des Berichtes Kommunikation über diesen mit Angehörigen des BMI außerhalb der SoKo?

a.    Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Inhalt?

11. Gab es vor der Fertigstellung des Berichtes Kommunikation über diesen mit Angehörigen des Justizministeriums?

a.    Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Inhalt?

12. Gab es vor der Fertigstellung des Berichtes Kommunikation über diesen mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien?

a.    Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Inhalt?

13. Der Bericht stammt vom 17.12.2019. Warum wurde er erst am 7.1.2020 an das Innenministerium übermittelt?

14. Gab es eine andere Fassung des Sachstandsberichts, die dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit vorher übermittelt wurde?

a.    Wenn ja, von wann stammt sie?

b.    Wenn ja, inwiefern unterschied sie sich von der bekannten Fassung?

c.    Wenn ja, wer war mit Andreas Holzer in Kontakt und regte die vorgenommenen Änderungen an?

15. Gab es mit Andreas Holzer- insbesondere zwischen dem 17.12.2019 und 7.1.2020 vor 09:58- mit jemanden außerhalb der SoKo Kontakt, bei der der Inhalt des Berichts besprochen wurde?

a.    Wenn ja, wann und was war das Ergebnis dieser Besprechung?

b.    Kam es in der Folge zu inhaltlichen Änderungen des Sachstandsberichts?

16. Wann hat der damalige Innenminister Dr. Peschorn den Sachstandsbericht erhalten?

17. Wer der sonst im Innenministerium tätigen Personen hat den Sachstandsbericht wann jeweils erhalten?

18. Wann haben Sie von dem Sachstandsbericht Kenntnis erlangt?

a.    Durch wen?

19. Welche Maßnahmen haben Sie daraufhin gesetzt bzw. beauftragt?

a.    Inwiefern wurden diese Aufträge wann durch wen umgesetzt?

20. Wurde der Sachstandsbericht auch an das Justizministerium übermittelt?

a.    Wenn ja, wann an wen durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

21. Wurde der Bericht an die WKStA übermittelt?

a.    Wenn ja, wann an wen durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

22. Wurde der Bericht an die StA-Wien übermittelt?

a.    Wenn ja, wann an wen durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

23. Zu welchem Zweck wurde der Sachstandsbericht aufgetragen?

a.    War der Zweck, Probleme in der Zusammenarbeit zwischen SoKo Tape und WKStA aus Sicht der Soko zu identifizieren, um sie einer Lösung zuzuführen?

                                      i.Wenn ja, warum wurde der Bericht dann nicht der WKStA übermittelt?

                                    ii.Wenn nein, was war dann der Zweck?

24. Gab es zwischen Ihnen bzw. Ihrem Kabinett oder Mitgliedern der SoKo Kommunikation dahingehend, dass die Zusammenarbeit der SoKo Tape mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften, insbesondere der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, verbesserungswürdig sei?

a.    Wenn ja, bitte jeweils um genaue Auflistung, wann was durch wen kommuniziert wurde und welche Schritte in Folge gesetzt wurden!

25. Auf der Plattform oe24.tv äußerte sich der Journalist Richard Schmitt wie folgt (in Zusammenhang mit der Herstellung des Kontakts zwischen dem "Lockvogel" und Gudenus - https://www.youtube.com/watch?v=1MegDDAr9II&t=397s): 

Das war schon natürlich super eingefädelt – weil ich jetzt auch einsehen konnte bei den Akten im Bundeskriminalamt – die haben sich die Fragen vorher per e-mail abgesprochen. Also das war sogar wie ein Drehbuch.“ (ab Minute 10:05) „Genau. Und das war so. Das habe ich gestern aus dem Bundeskriminalamt en detail geschildert bekommen.“ In wie weit wurden Informationen aus dem Bundeskriminalamt an die Medien offenbart?

26. Ist es korrekt, dass Richard Schmitt Akten im Bundeskriminalamt einsehen konnte?

a.    Wenn ja, wann und welche Informationen wurden durch wen preisgegeben?

b.    Wenn ja, welche Akten waren betroffen und wer erlaubte dies (sollte aus Sicht des Bundesministers für Inneres hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

c.    Wenn ja, zu welchem Zwecke?

27. Erhielten auch weitere Medienvertreter_innen Informationen aus den Akten?

a.    Wenn ja, wer, wann und welche Informationen wurden durch wen übermittelt?

28. War dieses Vorgehen (Fragen 25 - 27) mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften abgesprochen?

a.    Wenn ja, mit wem wann?

b.    Wenn nein, die Medieninformation obliegt nach § 35b StAG der Staatsanwaltschaft; die Sicherheitsbehörden bzw. Kriminalpolizei haben nach  VI.5. des Medienerlasses des Bundesministeriums für Justiz bei ihrer Medienarbeit das Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft herzustellen (https://www.justiz.gv.at/home/justiz/medienstellen~76b.de.html?highlight=true). Warum geschah dies im konkreten Fall nicht?