3136/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend: Aufklärung über die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G

Mit dem fortschreitenden Ausbau der 5G-infrastruktur haben in Österreich auch die Proteste gegen den neuen Mobilfunkstandard zugenommen. Neben Verschwörungstheorien, die 5G mit dem Coronavirus in Zusammenhang bringen, gibt es auch 5G-Kritiker, die gesundheitliche Bedenken äußern. In den letzten Monaten haben sich 5G-Kritiker verstärkt an BürgermeisterInnen und Gemeinderäte gewandt, mit der Aufforderung die 5G-Aufrüstung auf ihrem Gemeindegebiet zu verhindern. Mehrere Gemeinden sind dieser Aufforderung gefolgt und haben entsprechende Beschlüsse verabschiedet.

Unabhängig davon, inwieweit die gesundheitlichen Bedenken gerechtfertigt und Gemeinderatsbeschlüsse zum Stopp von SG-geeigneten Sendeanlagen rechtlich haltbar sind, stellt sich die Frage, wie der Aufbau der 5G-lnfrastruktur in Österreich umgesetzt werden sollte.

im Sommer 2019 hat der Nationalrat das Institut für Technikfolgenabschätzung (ITA) und das Austrian Institute of Technologie (AIT) mit einer Meta-Studie zur Einschätzung der Folgen des 5G-Ausbaus auf die Gesundheit beauftragt.


[1] Im Januar wurde die Studie auf den Seiten des Österreichischen Parlaments veröffentlicht. ITA und AIT kommen darin zu dem Schluss, dass akute, kurzfristige sowie häufige Gesundheitseffekte für den etablierten Mobilfunk bei Einhaltung der Grenzwerte derzeit auszuschließen sind, es jedoch noch erhebliche Wissenslücken zur gesundheitlichen Relevanz hochfrequenter elektromagnetischer Felder des etablierten Mobilfunks gibt und es speziell zum neuen 5G-Standard noch an einschlägiger, qualitativ hochwertiger Forschung fehlt. Die Studie konstatiert zudem, dass es die zunehmende Allgegenwart elektronischer Geräte (verstärkt durch 5G und das Internet der Dinge) immer komplizierter macht, festzustellen welcher realen Mobilfunkstrahlung die Bevölkerung letztendlich ausgesetzt ist.

Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass beim Umgang mit 5G Umsicht, vorsorgende Maßnahmen und verbesserte Risikokommunikation notwendig sind und geben folgende Empfehlungen:

-         Begleitend zur Grenzwertfestsetzung sind nur die niedrigsten Belastungen anzustreben (Schutzprinzip der „umsichtigen Vermeidung“)

-    Spezifische Leitlinien für den Sendeanlagenbau, für das technische Design von Endgeräten (in Hinblick auf passive und aktive Immissionsreduktionsmöglichkeiten) oder die Gestaltung der Grundversorgungsinfrastruktur („nationales Roaming“ als expositionssenkende Maßnahme, Vorantreiben des Glasfaserausbaus etc.) sind zu formulieren.

-      Die Förderung unabhängiger Forschung in höchster Qualität zur Gewährleistung möglichst verlässlicher Ergebnisse.

-        Die Kommunikation zwischen ExpertInnen, Behörden, NGOs und breiter Bevölkerung über den 5G-Mobilfunkstandard, seine Einsatzbereiche und die möglichen Risiken muss klarer und zielgerichteter geführt und durch neue Formate verbessert werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

1.       Inwiefern wird ihr Ministerium die Ergebnisse der Meta-Studie „5G-Mobilfunk und Gesundheit" die der Nationalrat bei ITA und AIT in Auftrag gegeben hat, beim Aufbau der 5G- Infrastruktur und zukünftigen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigen?

2.      Wird der Ausbau des 5G-Netzes in Österreich durch wissenschaftliche Forschung begleitet? Ist eine kontinuierliche Forschungsförderung dieser Begleitforschung vorgesehen? Falls ja, welchen finanziellen Umfang hat diese Förderung und welche konkreten Forschungsvorhaben sollen gefördert werden? Falls nein, wie soll die von ITA und AIT angeratene unabhängige Forschung in höchster Qualität sonst ermöglicht werden?

3.       Plant ihr Ministerium selbst Studien zu Fördern und in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, die in der Studie von ITA und AIT genannten Wissenslücken zur gesundheitlichen Relevanz hochfrequenter elektromagnetischer Felder des etablierten Mobilfunks zu schließen?

4.       Inwieweit wirkt ihr Ministerium dabei mit, dass Studien zur gesundheitlichen Relevanz hochfrequenter elektromagnetischer Felder des etablierten Mobilfunks durchgeführt und gefördert werden?

5.      Welche laufenden Forschungsvorhaben haben Sie zu Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in Auftrag gegeben (bitte Forschungsauftrag, Verfahren der Auftragsvergabe, Institution, AutorInnen, und voraussichtliches Abschlussdatum angeben)?

6.       Inwieweit begleitet ihr Ministerium den Mobilfunkausbau mit Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung, von BürgermeisterInnen und Gemeinderäten über den Nutzen von 5G und die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung?

7.      Welche Diskussionsformate, Veranstaltungen oder Konsultationsformate sind von ihrem Ministerium geplant oder bereits durchgeführt worden, um politische Entscheidungsträger wie BürgermeisterInnen und Gemeinderäte sowie die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen in die Diskussion um die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung einzubeziehen?

8.       Mit welchen Leitlinien für den Sendeanlagenbau, für das technische Design von Endgeräten (in Hinblick auf passive und aktive Immissionsreduktionsmöglichkeiten) oder die Gestaltung der Grundversorgungsinfrastruktur plant ihr Ministerium die Exposition der Bevölkerung gegenüber der Mobilfunkstrahlung zu reduzieren?

9.       Plant ihr Ministerium zukünftig auch Frequenzen jenseits der 20 Gigahertz für 5G zu versteigern?

10.   Mit welchen Maßnahmen setzt ihr Ministerium beim 5G-Ausbau das Schutzprinzip der umsichtigen Vermeidung um und stellt sicher, dass die Bevölkerung nur der niedrigsten technisch machbaren Belastung ausgesetzt wird?

11.   Inwieweit planen Sie, Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung aus Vorsorgegründen auf das niedrigste technisch machbare Niveau abzusenken?

 

 

 

12.   Inwieweit setzen Sie sich auf EU Ebene für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union 1999/519/EG ein, die den aktuellen Wissensstand aufgreift und unter konsequenter Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen Mitgliedstaaten ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festlegt?



[1] https://www.parlament.gv.at/ZUSD/FTA/5G-Gesundheit_Endbericht_final.pdf