3168/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.08.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Selektion bei der Einladung von Medien zu Pressegesprächen

Seriöse Pressearbeit unterscheidet sich klar von PR und Werbung und ist auf Langfristigkeit und Kontinuität ausgelegt. Die Pressearbeit der Ministerien, allen voran des Bundeskanzleramtes, ist ein daher ein wichtiges Element im gesamten Gefüge der Regierungskommunikation und mit einer weit reichenden Verantwortung verbunden. Immer häufiger werden jedoch in Österreich bestimmte Medien in der Kommunikation der Regierung bevorzugt, andere außen vor gelassen und ignoriert. Als jüngstes Beispiel schreibt HEUTE-Chefredakteur Christian Nusser in seinen "Kopfnüssen" (https://story.heute.at/nicht-mit-uns-/) vom 17. August 2020: (...) "Gestern unterbrach der Kanzler das selbstauferlegte Schweigegelübde und lud Medien zu sich" (...) "Der Kanzler bat für seine Verkündigung nicht alle Medien zu sich, nur ein paar Auserwählte wurden für würdig erachtet" (...)" und weiter: (...) "In letzter Zeit passiert uns das häufiger, wir werden gern vergessen, ich weiß jetzt ein bisschen wie es dem „Falter“ geht. Ich ringe mit mir, ob es nicht auch eine Form der Auserwähltheit ist, nicht an den Thron gebeten zu werden, vielleicht muss ich das eine zeitlang beobachten und dann beurteilen, ob ich das mag oder nicht. Eine erste Analyse ergibt allerdings, dass ich es ganz und gar nicht leiden kann, wenn nach Gutdünken entschieden wird, wer zu Presseterminen zugelassen wird, in anderen Ländern spricht man da von Zensur, bei uns gern von Schlamperei. Vielleicht wird bei uns einmal aus lauter Schlamperei die Zensur eingeführt. „Hoppla“, werden sie dann sagen. (..)

Das immer häufigere Ignorieren von bestimmten Medien ist äußerst bedenklich, Österreich zuletzt auch im internationalen Ranking der Pressefreiheit von "Reporter ohne Grenzen" von Platz 11 auf Platz 18 weiter abgerutscht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer trifft wann die Entscheidungen, welche Medien zu welchen Presseterminen eingeladen werden – und welche nicht?

2.    Nach welchen Kriterien wird ausgesucht, wer eingeladen wird und wer nicht?

3.    Wie begründen Sie die Bevorzugung bestimmter Medien bzw. das Ausschließen anderer Medien?

4.    Haben Sie auch in Zukunft vor, nur bestimmte Medien zu Presseterminen einzuladen? 

a.    Wenn ja, warum?

5.    Auf welcher Grundlage nehmen Sie in Kauf, dass Sie durch Exklusivinformationen den Wettbewerb unter den Medienschaffenden verzerren?

6.    Was sind Ihrer Sicht nach die grundsätzlichen medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts?

7.    Inwiefern geht das selektive Einladen einzelner Medien mit den medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts konform?

8.    Was sind Ihrer Sicht nach in Zeiten einer Krise, die die gesamte Bevölkerung trifft, die medienpolitischen Aufgaben Ihres Ressorts?

9.    Welche internen Regeln (direkte oder auch indirekte) gibt es im Bundeskanzleramt, wenn es um die Einladung von Medien zu Presseterminen geht?

10. Welche Medien wurden wann zu welchen Gesprächen eingeladen, wo die Einladung a) vom Bundeskanzleramt ausging und b) nicht via APA-OTS eingeladen wurde? Bitte um eine exakte Auflistung für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 17. August 2020.