3176/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.08.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

 

Das im Jahre 2006 in Kraft getretene „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ sieht vor, dass es ab Anfang 2016 bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben darf. Davon ist die Privatwirtschaft als auch Schulen oder Amtsgebäude betroffen. Der Gesetzgeber hat dem Bund aber eine längere Übergangsregelung gewährt, wenn ein Teil-Etappenplan vorgelegt wird, und musste erst bis Ende 2019 vollständig auf barrierefrei umgestellt haben. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Eine besondere Verpflichtung des Bundes in punkto Barrierefreiheit sieht der § 8 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor.

AUSZUG:

(2) Der Bund verpflichtet sich, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Bundesbauten). Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs. 2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Hat ihr Ministerium alle im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz festgelegten Maßnahmen umgesetzt?

a.    Wenn Ja:

                                      i.Was wurde umgesetzt?

                                    ii.Wurde dies mit anderen Institutionen/Experten abgesprochen?

                                   iii.Erfolgte die Umsetzung in Absprache mit anderen Ministerien?

b.    Wenn Nein:

                                      i.Bis wann werden diese umgesetzt?

                                    ii.Warum kam es zum Verzug?

                                   iii.Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

2.    Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Möglichkeit im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG Gebrauch gemacht und ein Teiletappenplan (2015 - 2019) erstellt?

a.    Wenn ja, wann wurde ein Teiletappenplan (2015 - 2019) für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt und wann wurde er gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht?

3.    Auf welcher Internetadresse (URL) auf der Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden?

4.    Wurde der Teiletappenplan (2015 - 2019) fristgerecht umgesetzt?

5.    Sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich alle im § 8 Abs 2 erwähnten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren umgesetzt?

a.    Wenn nein, welche fehlen noch? Wie hoch werden die dafür notwendigen finanziellen Mittel geschätzt?

6.    Seit 2006 haben sich die ministeriellen Zuständigkeiten teilweise mehrmals geändert. Wurden die (Teil)Etappenpläne angepasst, damit eine lückenlose Herstellung der Barrierefreiheit erfolgen kann?

7.    Wer überprüft die Einhaltung der Etappenpläne zu welchen Zeitpunkten?

8.    Werden die Etappenpläne regelmäßig evaluiert?

9.    Welche Aspekte von (baulicher) Barrierefreiheit werden in den Etappenplänen behandelt?

10. Wie wird mit anderen Aspekten von Barrierefreiheit umgegangen?

a.    kommunikative Barrierefreiheit (Verwendung von ÖGS, Leichter Sprache, barrierefreien Formularen).

11. Wurde das digitale Angebot in diese Maßnahmen miteingebunden?

12. Werden Induktionsschleifen für Menschen in öffentlichen Gebäuden eingesetzt?

13. Werden Leuchtschleifen für Menschen in öffentlichen Gebäuden eingesetzt?

14. Welche Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit wurden in öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Behinderungen gesetzt? (Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, etc.)

15. Wurden das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auch in alle angeschlossenen Institutionen, welche Bezüge aus Ihrem Ministerium beziehen, nachweislich umgesetzt?

16. Wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in den Förderrichtlinien Ihres Ministeriums verankert?

17. Was unternimmt Ihr Ministerium, um eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderung herbeizuführen?

18. Wer evaluiert die umgesetzten Maßnahmen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz?

19. Gewährleistet Ihr Ministerium, sowie die angeschlossenen Außenstellen eine inklusive Anreise, mittels öffentlicher Verkehrsmittel?