3189/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.08.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage: Sozialversicherung: Aufwand für Personal und Pensionen 2019

 

Träge, intransparente Selbstverwaltung und laxe Aufsicht durch das Ministerium

Die Anfrage „Sozialversicherung: Aufwand für Personal und Pensionen 2019“ (2505/J XXVII. GP) wurde in Anfragebeantwortung 2459/AB XXVII. GP nicht vollständig beantwortet, da die Sozialversicherungsträger die entsprechenden Daten noch nicht an das Ministerium übermittelt hatten. Deshalb wird die Anfrage erneut gestellt. Corona muss in Österreich leider schon zu oft für den Müßiggang in den Kammern und den Kassen herhalten. Erst kürzlich wurde eine Anfrage über die Beitragseinnahmen der Arbeiterkammer für das Jahr 2019 nicht vollständig beantwortet, wobei Corona als Begründung herhalten musste. So viel zur österreichischen Selbstverwaltung. Im Vergleich dazu die deutsche Selbstverwaltung, in der die Krankenkassen schon am 11. März 2020 die vorläufigen, detaillierten Rechnungsabschlüsse an das deutsche Gesundheitsministerium übermittelt haben. Auch die ersten Quartalsergebnisse liegen dem deutschen Gesundheitsministerium bereits seit 19. Juni 2020 vor – siehe KV-45-Statistik [1]. Das könnte aber auch an der strengeren Aufsicht in Deutschland liegen, die der Selbstverwaltung nicht alles durchgehen lässt.

Pensionskassen vor allem im staatlichen und staatsnahen Bereich sehr verbreitet

In Österreich wurden bereits 1990 die gesetzlichen Grundlagen für Pensionskassen (2. Säule der Altersvorsorge) geschaffen, die neben der gesetzlichen Pension (1. Säule der Altersvorsorge) ein zusätzliches Pensionseinkommen garantieren sollten. Trotzdem befindet sich derzeit nur knapp 1/4 der österreichischen Beschäftigten in einer Pensionskasse [2]. Sehr verbreitet sind diese Pensionskassen-Lösungen allerdings im staatlichen und staatsnahen Bereich (Kammern, OeNB, Sozialversicherung, Energieversorger,...), wie die Einkommensberichte des Rechnungshofes regelmäßig aufzeigen [3].

 

 

Üppige Zusatzpensionen in der Sozialversicherung

So garantiert das SV-Dienstordnungspensionssystem für die SV-Angestellten eine durchschnittliche Zusatzpensionen von rund EUR 1.400 monatlich (x14). Diese Zusatzleistung fließt ergänzend zur ASVG-Pension. Mittlerweile befinden sich jedoch über 22.000 SV-Angestellte als Anwartschaftsberechtigte in einer Pensionskasse. Konkret heißt das, dass die SV-Träger die Zusatzpensionen zunehmend nicht mehr aus der laufenden Gebarung zahlen, sondern Zusatzpensionsbeiträge während der aktiven Erwerbstätigkeit an eine Pensionskasse zahlen, die später die Pensionszahlungen übernimmt. Die jährlichen Beiträge der SV-Träger in die Pensionskasse betrugen zuletzt durchschnittlich EUR 588 pro Mitarbeiter. Diese Leistung wird von Versicherten finanziert, die weit überwiegend selbst keine solchen Leistungen von ihren Arbeitgebern beziehen.

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Quellen:

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/finanzergebnisse.html

[2] https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/pensionskassen-in-oesterreich.html

[3] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/Einkommensbericht_2017_und_2018.html

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wie hoch waren die Aufwände für Dienstordnungspensionen seit 2019 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern?  (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

2.    Wie viele Personen erhielten seit 2019 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern eine Dienstordnungspension? (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

a.    Für wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension jeweils zwischen 70% (3.654€) und 140% (7.308€) der Höchstbeitragsgrundlage gem. ASVG?

b.    Für wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension jeweils zwischen 140% (7.308€) und 210% (10.962€) der Höchstbeitragsgrundlage gem. ASVG?

c.    Für wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension jeweils über 210% (10.962€) der Höchstbeitragsgrundlage gem. ASVG?

3.    Für wie viele Personen wurden seit 2019 Pensionskassenbeiträge bezahlt? (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

4.    Wie hoch waren seit 2019 die Aufwände für die Pensionskassenbeiträge? (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

5.    Wie entwickelte sich der Personalstand (VZÄ) im Jahresdurchschnitt seit 2019 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern insgesamt?  (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

a.    Jeweils im Bereich der "Verwaltung und Verrechnung"?

b.    Jeweils im Bereich des "Vertrauensärztlichen Dienstes"?

c.    Jeweils im Bereich der "Eigenen Einrichtungen"?

6.    Wie hoch waren die Personalaufwände seit 2019 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern insgesamt?  (Darstellung: jährlich, für HVSVT u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)

a.    Jeweils im Bereich der "Verwaltung und Verrechnung"?

b.    Jeweils im Bereich des "Vertrauensärztlichen Dienstes"?

c.    Jeweils im Bereich der "Eigenen Einrichtungen"?


 

7.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung:

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)