3190/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.08.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnungen

In Anfragebeantwortung 1013/AB XXVII. GP wurden die Gebarungsvorschaurechnungen der Sozialversicherungsträger offengelegt. Da es für die parlamentarische Kontrolle einfacher ist, die Gebarungsvorschaurechnungen zu kennen, ist die konkrete Beantwortung dieser Anfrage essentiell. Die aktuelle Intransparenz hat kürzlich dazu geführt, dass sich rote und schwarze Kammer/Kassen-Funktionäre bezüglich der Gebarungsprognose medial gestritten haben, ohne dass Außenstehende die Sachlage anhand der Gebarungsvorschaurechnungen bewerten konnten. Eine sehr unzufriedenstellende Situation. Eine automatische Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnungen würde solche Unklarheiten künftig vermeiden, aber auch Ihr Kabinett und mein Team in jeden Fall bezüglich Anfragen und Anfragebeantwortungen zeitlich sehr entlasten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Bitte legen Sie die Gebarungsvorschaurechnungen der SV-Träger ab dem Stand 03/2020 offen.

2.    Wie oft im Jahr erhalten sie von den verschiedenen SV-Trägern aktuelle Gebarungsvorschaurechnungen?

3.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt insgesamt für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)