3196/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.08.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Abwälzung der EU-Plastikabgabe auf SteuerzahlerInnen statt Plastikhersteller

 

Mit 1. Jänner 2021 soll eine neue EU-Plastikabgabe auf nicht wiederverwerteten Plastikmüll eingehoben werden. Diese soll 80 Cent pro Kilo betragen. Auf Österreich umgerechnet wären dies laut Berechnungen Ihres Ministeriums jährlich 142 Millionen Euro. Die EU-Plastikabgabe muss Österreich an die EU überweisen und fließt in den EU-Haushalt ein.

 

Der Beitrag wird den Mitgliedstaaten daher ein Anreiz zur Verringerung dieser Abfallströme sein. Auf diese Weise würde der EU-Haushalt zur Erreichung der Ziele der Strategie für Kunststoffe und der Kreislaufwirtschaft beitragen [1] ist in den Unterlagen der EU-Kommission nachzulesen. Die EU-Plastikabgabe ist daher neben dem Ziel zusätzliche Eigenmittel für die Europäische Union zu generieren auch von der Intention getragen, Plastikmüll zu reduzieren. In Österreich fallen aktuell jährlich etwa 42 Kilogramm Plastikabfall pro Kopf an, und liegt damit im europäischen Spitzenfeld der Müllverursacher. Beim Recycling ist Österreich jedoch Nachzügler in der Europäischen Union, liegt die Recyclingquote von Plastikverpackungen doch gerade mal bei 33,6 Prozent. Litauen hingegen recycelt 74 Prozent!

 

Sie haben angekündigt, dass die Kosten für die EU-Plastikabgabe aus dem staatlichen Budget entnommen werden sollen,[2] während andere Länder überlegen, die Kosten an die Plastikhersteller weiterzugeben. Sie begründen dies mit der Absicht, weder Plastikhersteller noch KonsumentInnen belasten zu wollen. Doch schlussendlich fallen Ihre Pläne auf die SteuerzahlerInnen zurück. 80% der Steuern werden von ArbeiterInnen, Angestellten, PensionistInnen und KonsumentInnen geleistet, wodurch auch sie den Großteil der EU-Plastikabgabe stemmen müssen, während Plastikhersteller vergleichsweise besser aussteigen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Sie haben angekündigt, die EU-Plastikabgabe direkt aus dem staatlichen Budget zu überweisen. Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen, Studien oder Konzepte, wie die Kosten der EU-Plastikabgabe an Plastikhersteller weitergeben werden können?

 

a.    Wenn ja, welche?

2.    Da sich das staatliche Budget zu einem Gutteil aus den Steuerzahlungen ergibt, trifft die Zahlung aus dem staatlichen Budget schlussendlich die SteuerzahlerInnen - und damit am Ende auch wieder KonsumentInnen und Plastikhersteller. Wie groß waren die absoluten Steuereinnahmen 2019 sowie ihr relativer Anteil an den gesamten Steuereinnahmen für die folgenden Steuern?

 

a.    Einkommensteuer

b.    Kapitalertragsteuer

c.     Körperschaftssteuer

d.    Lohnsteuer

e.    Umsatzsteuer

 

3.    Haben die in Frage 2.a - 2.e angesprochenen Steuern und ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen, von denen Sie planen 142 Millionen Euro für die EU-Plastiksteuer aufzuwenden, bei Ihrer Entscheidung die EU-Plastiksteuer nicht an Plastikhersteller weiterzugeben, eine Rolle gespielt?

 

4.    Hat Ihr Ministerium Überlegungen, Studien oder Konzepte erstellt, was eine Weitergabe der Kosten für die EU-Plastikabgabe an Plastikhersteller für eben diese Hersteller und KonsumentInnen bedeutet würde?

 

a.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.    Wenn nein, auf welcher Basis haben Sie die Entscheidung gegen eine solche Weitergabe getroffen?

 

5.    Betreffend 4a: Inwiefern steigen KonsumentInnen, die damit zugleich auch SteuerzahlerInnen sind, in diesen Überlegungen, Studien oder Konzepten schlechter aus als in dem von Ihnen favorisierten Weg der Zahlung aus dem staatlichen Budget?

 

6.    Die Intention der EU-Plastikabgabe ist unter anderem die Verringerung der Abfallströme. Hat die EU-Plastikabgabe laut Einschätzung Ihres Ministeriums Lenkungseffekte?

 

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Könnte eine Weitergabe der EU-Plastikabgabe an die Plastikhersteller die dahinterstehende Intention zur Verringerung der Abfallströme verstärken?

 

a.    Wenn ja, warum wird dann von der Weitergabe der Kosten an die Plastikhersteller abgesehen?

 

8.    Trägt die Begleichung der EU-Plastikabgabe aus dem staatlichen Budget zur Intention der Verringerung der Abfallströme bei?

a.    Wenn ja, wie viele Tonnen an Plastikabfällen werden in Österreich dadurch reduziert?

b.    Wenn nein, worin sehen Sie den Nutzen der EU-Plastikabgabe und deren Begleichung aus dem Budget?

 

9.    Welche Daten hat Ihr Ministerium zur Berechnung der 142 Millionen Euro an jährlichen Kosten für die EU-Plastikabgabe herangezogen?

 

10.  Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für Österreich, die aufgrund der EU-Plastikabgabe in folgenden Jahren anfallen?

 

c.     2021

d.    2022

e.    2023

f.      2024

g.    2025

 

11.  Gab bzw. gibt es Gespräche mit anderen EU-Ländern wie die Kosten für die Abgabe an die Plastikhersteller weitergegeben werden könnten?

 

a.    Wenn ja, mit welchen Ländern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

12.  Betreffend 11.a: Wenn es Gespräche gab, was war deren Inhalt?

 

13.  Haben Sie Informationen darüber, wie die EU-Plastikabgabe in den anderen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird? Bitte um Darstellung.

 

14.  Wenn die Plastikabgabe aus dem allgemeinen Steuerhaushalt gezahlt wird, würde es sich um eine Erhöhung des österreichischen Beitrags zum EU-Budget aus dem allgemeinen Haushalt handeln. Warum haben Sie dem zugestimmt?

 

15.  Aus welchen Gründen entscheiden Sie sich gegen eine ökologischen Lenkungsabgabe, die von den Plastikherstellern bezahlt wird und für eine indirekte Erhöhung des EU-Beitrags Österreichs?

 

16.  Gab es Gespräche mit VertreterInnen der Plastikhersteller mit Ihnen oder MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums über die Plastikabgabe?

 

a.   Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und was war deren Inhalt?

 

17.  Wurde von Seiten der Plastikhersteller Ihnen gegenüber oder MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums gegenüber der Wunsch geäußert, diese Abgabe nicht zu zahlen?

 

18.  Wurde an Sie über die WKO der Wunsch herangetragen bei der Konstruktion der Abgabe die Plastikhersteller nicht zu belasten?

 

19.  Wie wird die Plastikabgabe nach dem Finanzausgleich einzuordnen sein?

 

a.   Wenn sie aus dem allgemeinen Steuerhaushalt bezahlt wird?

b.   Wenn Sie als Lenkungsabgabe von den Plastikherstellern zu tragen ist?

 

20.  Gab bzw. gibt es Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die mögliche Weitergabe der Kosten für die EU-Plastikabgabe an Plastikhersteller?

 

a.    Wenn ja, was war deren Ergebnis?

b.    Wenn ja, erfolgte Ihre Ablehnung der Weitergabe der Kosten für die EU-Plastikabgabe an Plastikhersteller mit Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?

c.     Wenn nein, hat Ihr Ministerium das Gespräch gesucht?

d.    Wenn nein, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um ein Gespräch angesucht?



[1] Auszug aus COM(2018) 325 final (2.5.2018,  https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-325-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF, Seite 10), auf den der Vorschlag an den Beschluss des Rates über die Eigenmittel der Europäischen Union, COM(2020) 445 final vom (28.5.2020, https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2020/DE/COM-2020-445-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF), referenziert.

[2]  https://www.derstandard.at/story/2000119078777/eu-plastikabgabe-kostet-oesterreich-142-millionen-euro-jaehrlich