3206/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Altersdiskriminierung der Bankinstitute bei Kreditkartenverlängerung

 

Seit Jahren vermehren sich die Beschwerden seitens österreichischer Pensionisten, dass ihre Kreditkarten von den Bankinstituten nicht mehr verlängert werden. Die Banken würden sich häufig weigern, an Personen ab einem Alter von 70 Jahren Kreditkarten auszugeben. Diese Entscheidung hätte aber weder mit der Pensionshöhe noch mit der Bonität zu tun – der Grund sei einfach die stärker erhöhte Sterberate ab diesem Alter. Dies ist aus Sicht der Freiheitlichen ein „Example par Excellence“ für Altersdiskriminierung.

 

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, hat kürzlich zu dieser Thematik mehrere Fälle aufgedeckt:

 

Im Jahr 2018 meldete sich erstmals eine 72-jährige Pensionistin bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, mit der Beschwerde, dass ihr, seit sie 70 Jahre alt ist, die Kreditkarte nicht mehr verlängert wurde. Ein großes Problem für die Steirerin, die viel reist und ihre Hotels und Flüge stets über die Kreditkarte gebucht hatte. Um das auch weiterhin tun zu können, borgte sie sich die Visa-Karte ihrer Tochter aus.

 

Oder nachfolgendes Beispiel, welches die Juristin Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, „Help“ genannt hat:

 

Der Fall einer 82-Jährigen mit einer Pension von 1.400 Euro. Beim Einzahlen von Erlagscheinen hatte die Frau manchmal zu wenig Geld auf dem Konto, weshalb sie in der Folge Mahnungen erhielt. Um das zu verhindern, habe sie ihre Bank gebeten, ihr einen Überziehungsrahmen von 200 Euro einzurichten. Daraufhin verlangte die Bank eine Bürgschaft von ihrem Sohn für die 200 Euro. Immerhin könne sie jederzeit sterben, dann würde man auf den 200 Euro sitzen bleiben, so die Bank.

 

Dies sind lediglich zwei von über 100 Fällen, die bisher bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark eingegangen sind. Rechtlich könne man gegen Altersdiskriminierung im Bank- und Versicherungswesen in Österreich nicht vorgehen – anders als in mehr als 30 Staaten Europas, darunter Italien, Frankreich, England und Schweden. (https://help.orf.at/stories/3201336/)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Welche Konsequenzen ziehen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister im Zusammenhang mit der offensichtlichen Altersdiskriminierung gegenüber österreichischen Pensionisten im Falle von Kreditkartenverlängerungen seitens der Bank- oder Kreditinstitute?

2)    Werden Sie die über 100 vorliegenden Fälle bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark insbesondere auch dazu als Grundlage nehmen, um die Altersdiskriminierung gegenüber österreichischen Pensionisten rechtlich zu prüfen?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Wenn ja, werden Sie nach einer rechtlichen Prüfung auch entsprechende gesetzliche Schritte setzen, um gezielt gegen Altersdiskriminierung im Bank- und Versicherungswesen vorzugehen?

5)    Wird Ihr Ministerium, um gegen weitere Altersdiskriminierung im Bank- und Versicherungswesen vorzugehen, in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Studie beauftragen?

6)    Wenn nein, warum nicht?

7)    Wie viele Beschwerden gibt es im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung im Bank- und Versicherungswesen, insbesondere bei Kreditkartenausstellungen oder –verlängerungen, bei den Antidiskriminierungsstellen in Österreich (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Anzahl der Beschwerden)?

8)    Wie viele Beschwerden gibt es im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung im Bank- und Versicherungswesen, insbesondere bei Kreditkartenausstellungen oder –verlängerungen, bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen?

9)    Werden Sie mit dem österreichischen Bankensenktor Gespräche aufnehmen, welche zum Ziel haben, dass a) der Altersdiskriminierung entgegengewirkt wird und b) entsprechende Lösungen angeboten werden, mit denen man älteren Menschen gerechter wird?