3209/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Quarantänefall eines 8-jährigen Kindes in Tirol

 

In den letzten Wochen und Monaten wenden sich immer häufiger Menschen an uns, die sich im Zuge der COVID-Maßnahmen unangemessen seitens der Behörden behandelt fühlen. Ein besonders tragisches Beispiel ereignete sich unlängst in Tirol, wo der 8-jährige Sohn einer berufstätigen Familie, zwangsweise und trotz eines negativem COVID-19-Testergebnisses, zusätzlich sieben Tage in Quarantäne gehalten wurde. Der Fall trug sich folgendermaßen zu:

 

Am Sonntag 09. August 2020 gegen 15:30 Uhr kam der unerwartete Anruf von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, dass der 8-Jährige Sohn sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben hat. Außerdem soll er sich unverzüglich bei der Screeningstation Olympiaworld Innsbruck für einen COVID-Abstrich einfinden.

 

Das Ergebnis dieses Abstriches wurde der Familie am Montag mitgeteilt: „Negativ“.

 

Da beide Elternteile berufstätig sind, wurde bei der Behörde dahingehend angefragt, ob es aufgrund des negativen Ergebnisses in Ordnung sei, dass die Eltern den Jungen in Obsorge zur Tante bringen dürften. Daraufhin wurde seitens des Mitarbeiters der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck mitgeteilt, dass dies nicht sein Problem sei und der Junge keinesfalls das Haus bis kommenden Sonntag verlassen dürfe, die Aufsichtsplicht aber an den Eltern läge. Des weiteren wird die zuständige Polizei vor Ort täglich kontrollieren, ob der Junge sich in der geschlossenen Wohnung zu Hause aufhält.

 

Außerdem wurde der Familie folgendes mitgeteilt:

 

(…) dass ein Änderungsbescheid der Wohnadresse ausgestellt werden könnte, jedoch mit der Auflage, dass das Kind zum sofortigen Zeitpunkt dorthin gebracht werden müsse und erst am Ende der Quarantäne wieder nach Hause dürfe (…).

 

Aus Freiheitlicher Sicht herrscht hier in mehreren Fällen dringender Erklärungsbedarf seitens der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund dieses Anlassfalles weitere Fragen, inwiefern mit Menschen – unabhängig ob positiver oder negativer Testung – weiter verfahren wird. 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen als Gesundheitsminister der oben beschriebene Fall aus Tirol bekannt?

2)    Wenn nein, werden Sie sich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Innsbruck über diesen Fall erkundigen?

3)    Gibt es im Hinblick auf die Dauer der Quarantäne Unterschiede, wie etwa Alter der getesteten Personen, in welchem Bundesland getestet wird, usw.?

4)    Laut Medienberichten müssen Heimkehrer aus Kroatien, welche eine negative Testung vorweisen können, nicht in Quarantäne. Im oben beschriebenen Fall musste sich der Junge aus Tirol trotz negativen Testung trotzdem einer behördlich angeordneten, siebentägigen Quarantäne, unterziehen: Warum gibt es hier einen Unterschied zwischen Urlaubern und Nicht-Urlaubern?

5)    Wenn es einen Unterschied gibt, wie ist dieser gerechtfertigt?

6)    Welchen Grund gibt es, dass ein minderjähriges Kind trotz eines negativen COVID-Testergebnisses, sieben Tage in Quarantäne verbringen muss?

7)    Warum dürfen die Eltern das negativgetestete Kind aufgrund ihrer beruflichen Situation nicht eine Woche lang in die Obsorge des weiteren Familienverbandes, in diesem Fall der Tante, geben?

8)    Ist die Information des Mitarbeiters der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sachlich richtig, dass die Polizei täglich den Aufenthaltsort des Jungen im Elternhaus überprüfen muss?

9)    Falls diese Information eine Falschinformation war, mit welchen Konsequenzen muss der zuständige Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck nun rechnen?

10) Ist die Information des Mitarbeiters der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sachlich richtig, dass ein Änderungsbescheid der Wohnadresse ausgestellt werden könnte, der Junge dann aber erst nach der Quarantäne wieder nach Hause dürfe?

11) Falls diese Information eine Falschinformation war, mit welchen Konsequenzen muss der zuständige Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck nun rechnen?

12) Muss sich der Junge nach Ende der siebentägigen Quarantäne erneut einer COVID-Testung unterziehen?

13) Wenn nein, warum nicht?

14) Welche weiteren Konsequenzen ziehen Sie als Gesundheitsminister im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Fall?

15) Sind Ihnen ähnliche Fälle aus dem Bundesland Tirol oder aus anderen Bundesländern bekannt?

16) Wenn ja, welche Fälle sind das konkret?

17) Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Behörden, wie mit negativ-getesteten COVID-Fällen verfahren wird?

18) Wenn ja, welche konkreten Unterschiede wären das? (Bitte um Angabe der Vorgehensweise und des Bundeslandes)

19)  Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Behörden, wie mit positiv-getesteten COVID-Fällen verfahren wird?

20) Wenn ja, welche konkreten Unterschiede wären das? (Bitte um Angabe der Vorgehensweise und des Bundeslandes)

21) Wenn Personen einen positiver Antikörpertest vorweisen können, wird diesen in weiterer Folge eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Corona-Maßnahmen seitens der Behörden ausgestellt?

22) Wenn nein, warum werden diese nicht ausgenommen?

23) Mit Stand 18. August 2020 wurden über 24.000 Personen jemals positiv getestet. Sind diese Personen von zukünftigen Quarantänemaßnahmen bzw. von anderen behördlich-angeordneten Corona-Maßnahmen ausgenommen?

24) Wenn nein, warum werden diese nicht ausgenommen?