3212/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylverfahren eines radikalislamistischen und homophoben Antisemiten

 

 

Der 31-jährige Syrer, welcher in Graz unter anderem einen Angriff auf den Präsidenten der jüdischen Gemeinde verübte, vollinhaltlich geständig ist und wie Sie selbst sagten „ein radikal islamisierter Antisemit und homophob“ ist, lebt seit 2013 mit Flüchtlingsstatus in Österreich. Bei den Befragungen sagte der Verdächtige, laut APA-Bericht, dass er über die Türkei und mittels Schleppern nach Österreich gekommen sei.

(Quelle: APA0219 2020-08-25/12:08)

 

„[…] Was soll mit Asylberechtigten geschehen, die in Österreich straffällig werden? Eine emotionsgeladene Frage, die sich nun nach dem Angriff auf die jüdische Gemeinde in Graz stellt. Der geständige Verdächtige, ein 31-jähriger Syrer, kam 2013 nach Österreich und erhielt hier Asyl. Rufe nach der Aberkennung des Schutzstatus und einer schnellen Abschiebung werden laut. Wie berichtet, wurde bereits ein Aberkennungsverfahren eingeleitet.

 

Doch in der Praxis ist das nicht so einfach. ‚Das Recht auf Asyl kann grundsätzlich nur aberkannt werden, wenn der Betroffene ein schweres Delikt begangen hat‘, erklärt der Asylrechtsexperte Georg Bürstmayr. Darunter fallen Taten, bei denen im Fall einer Verurteilung mehr als drei Jahre Haft drohen. Alles darunter wird als Vergehen gewertet. ‚Deshalb wird es entscheidend sein, in welchen Punkten der Mann nun wirklich angeklagt und am Ende auch verurteilt wird‘“, schrieb etwas die Kleine Zeitung.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5857891/Nach-Attacke-in-Graz_Warum-man-Straftaeter-mit-Asylstatus-oft)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann stellte der 31-jährige Syrer genau seinen Asylantrag in Österreich?

 

2.    Wo stellte der 31-järige Syrer den Asylantrag?

 

3.    Wann wurde das Zulassungsverfahren durch das BFA abgeschlossen?

 

4.    Ist bekannt, über welche Route und wie der 31-jährige Syrer konkret nach Österreich gekommen ist?

 

5.    Wenn ja, über welche Route ist er nach Österreich gekommen?

 

6.    Wenn ja, wie ist er nach Österreich gekommen?

 

7.    Ist er illegal nach Österreich eingereist?

 

8.    Aus welchem Grund wurde beschieden, dass Österreich für das Asylverfahren zuständig ist?

 

9.    Wie viele Einvernahmen durch das BFA haben mit dem 31-jährigen Syrer stattgefunden (bitte um Auflistung des genauen Datums)?

 

10. Konnte bei dem 31-jährigen Syrer im Rahmen des Verfahrens und der Einvernahmen einschlägige Erkenntnisse über seine radikalislamistischen, antisemitischen und homophoben Geisteshaltungen gewonnen werden?

 

11. Wenn ja, inwiefern war dies der Fall?

 

12. Welche Fluchtgründe führte der 31-järige Syrer an?

 

13. Zu welchem Zeitpunkt seit dem Asylantrag war der 31-jährige Syrer in welcher Asylrichtung jeweils wie lange einquartiert bzw. untergebracht?

 

14. Ist der 31-jährige Syrer im Rahmen seiner Unterbringungen jemals negativ aufgefallen?

 

15. Wenn ja, inwiefern war dies der Fall?

 

16. Welchen genauen Aufenthaltsstatus hatte der 31-jährige Syrer zum Zeitpunkt des Angriffs auf den Präsidenten der jüdischen Gemeinde?

 

17. Wie viele Asylberechtigte wurden 2019 und bisher 2020 straffällig, aufgegliedert auf das Jahr und die Nationalität?