3213/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anschläge durch syrischen radikalislamistischen Antisemiten in Graz

 

 

„Wir haben es hier mit einem systematischen Problem zu tun. Der Angriff in Graz ist gleichzeitig ein Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte“, werden Sie in der „Kronen Zeitung“ im Zusammenhang mit dem festgenommenen, 31 Jahre alten, syrischen Staatsbürger zitiert, welcher vollumfänglich die Angriffe auf den Präsidenten der jüdischen Gemeinde in Graz gestanden haben soll. Er sei demnach ein „radikal islamisierter Antisemit und homophob“ der die österreichische Gesellschaft ablehne und sie bekämpfen wolle. Das als Tatwaffe „zweckentfremdete“ Sesselbein sowie mehrere Steine in einem Rucksack sollen bei dem Syrer sichergestellt worden sein. Beweismittel, dass es sich um ein islamisches Motiv handle, sollen in der Wohnung des Mannes sichergestellt worden sein. Vor dem Anschlag auf die Synagoge soll er auch noch eine katholische Kirche und ein Vereinslokal angegriffen haben.

(Quelle: https://www.krone.at/2216946)

 

Gemäß einer APA-Meldung gab Staatsanwalt Christian Koschl an, dass der Verdächtige alle ihm bisher zur Last gelegten Vorwürfe gestanden habe. Demnach soll er eine Vielzahl von Mauern besprüht und beschmiert haben. Manche Delikte dürften noch nicht einmal erfasst sein. In Österreich sei der 31-jährige bisher unbescholten gewesen. Ermittlungen würden nun wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung laufen. „[…] Der Staatsanwalt schilderte, dass zahlreiche Datenträger in der Wohnung des Verdächtigen sichergestellt wurden. Diese müssten nun erst alle gesichtet werden. Erste Hinweise und Indizien deuten aber darauf hin, dass der Syrer möglicherweise radikalislamistische und terroristische Motive hatte. Er sei ‚kein Judenfreund‘, wurde bei den Befragungen klar. Er wolle alle Juden aus Palästina weg haben. ‚Die haben aus seiner Sicht dort nichts verloren‘, sagte Kroschl zu den Hintergründen. Weiters seien für den 31-Jährigen Homosexuelle ‚nicht normal‘ und Homosexualität dürfe laut seiner Religion nicht sein. Ob der Verdächtige in Graz eine Moschee besucht hat, sei noch nicht klar, sagte der Staatsanwalt. Der 31-Jährige behauptet von sich, dass er in keine gegangen ist. Das werde nun überprüft. Bei den Befragungen sagte der Verdächtige, dass er 2013 über die Türkei und mittels Schleppern nach Österreich gekommen sei“, so die APA weiter.

(Quelle: APA0219 2020-08-25/12:08)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Aufgrund welcher Straftaten wird gegen den verdächtigen 31-jährigen Syrer konkret ermittelt?

2.    Welche Daten und Informationen konnten den in seiner Wohnung sichergestellten zahlreichen Datenträgern entnommen werden?

3.    Wurden Informationen darüber eingeholt, ob sich der verdächtige 31-jährige Syrer im Ausland kriminellen Handlungen schuldig gemacht hat?

4.    Wenn ja, welche Informationen liegen dahingehend im Detail vor?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden Informationen darüber eingeholt, ob sich der verdächtige 31-jährige Syrer vor seiner Zeit in Österreich aktiv terroristisch betätigt hat oder einer Terrororganisation angehörte?

7.    Wenn ja, welche Informationen liegen dahingehend im Detail vor?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Stand der verdächtige 31-jährige Syrer, seit er sich in Österreich aufhält, schon einmal unter Beobachtung?

10. Wenn ja, aus welchen Gründen?

11. Wenn ja, für wie lange?

12. Liegen Informationen vor, dass sich der verdächtige 31-jährige Syrer in den sozialen Medien oder sonstigen Internetplattformen auf einschlägigen Seiten oder in einschlägigen Gruppen aufgehalten hat?

13. Wenn ja, um welche einschlägigen Seiten oder Gruppen handelt es sich dabei?

14. Wenn ja, welche Aktivitäten setzte der verdächtige 31-jährige Syrer auf diesen einschlägigen Seiten oder in diesen einschlägigen Gruppen?

15. Wenn nein, wurde dies überprüft?

16. Liegen Informationen vor, dass der verdächtige 31-jährige Syrer über soziale Medien oder andere Internetplattformen radikale islamistische, homophobe oder antisemitische Ansichten verbreitet hat?

17. Wenn ja, welche dahingehenden Äußerungen konnten sichergestellt werden?

18. Wenn ja, auf welchen sozialen Medien oder auf welchen Plattformen hat er sich dahingehend geäußert?

19. Wenn nein, wurde dies überprüft?

20. Liegen Informationen vor, dass der verdächtige 31-jährige Syrer Mitglied der BDS-Bewegung ist oder Kontakte zur BDS-Bewegung pflegte?

21. Wenn ja, in welcher Form gibt es Verbindungen zur BDS-Bewegung?

22. Wenn nein, wurde dies überprüft?

23. Liegen Informationen vor, dass der verdächtige 31-jährige Syrer Kontakte ins Ausland pflegte?

24. Wenn ja, welche Kontakte waren dies?

25. Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen?

26. Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit seiner Radikalisierung?

27. Wenn ja, gab es zwischen diesen Kontakten und dem verdächtigen 31-jährigen Syrer auch Geldflüsse bzw. wenn dem so ist, welche und in welchem Zusammenhang?

28. Wenn nein, wurde dies überprüft?

29. Liegen Informationen vor, ob der verdächtige 31-jährige Syrer (auch wenn er es verneint) regelmäßig eine Moschee in Graz oder anderswo besucht hat?

30. Wenn ja, welche Moschee hat er regelmäßig besucht?

31. Wenn ja, stand diese Moschee schon einmal unter Beobachtung bzw. wenn dem so ist, weshalb?

32. Wenn ja, steht dies im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen?

33. Wenn ja, steht dies im Zusammenhang mit seiner Radikalisierung?

34. Wenn nein, wurde dies überprüft?

35. Liegen Informationen vor, ob der verdächtige 31-jährige Syrer sonstige Kontakte zu Moscheen, Moscheevereinen oder anderen Vereinen bzw. Organisationen mit islamistischem Hintergrund hatte?

36. Wenn ja, welche Kontakte waren dies?

37. Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen?

38. Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit seiner Radikalisierung?

39. Wenn nein, wurde dies überprüft?

40. Können Sie bzw. die zuständigen Behörden ausschließen, dass der verdächtige 31-jährige Syrer Mitglied, Mitwirkender oder Teil eines Netzwerkes ist?

41. Wenn ja, mit welcher Begründung kann dies zweifelsfrei ausgeschlossen werden?

42. Wenn nein, welche Anhaltspunkte, Beweise oder Indizien sprechen für ein dahinterstehendes Netzwerk?

43. Wenn nein, wie wird das Gefahrenpotential eines etwaigen Netzwerkes definiert?

44. Wie viele umgangssprachlich als „Gefährder“ mit radikal-islamistischen Hintergrund bezeichnete Personen sind den Sicherheitsbehörden in der Steiermark bekannt bzw. konkret formuliert: in Bezug auf wie viele Personen können die Sicherheitsbehörden in der Steiermark derzeit nicht ausschließen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff mit radikal-islamischen Hintergrund vornehmen könnten?