3258/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Vorbereitung des AMS auf die dritte Kurzarbeitsphase

 

Im Anschluss an den Ministerrat am 29. Juli 2020 wurde die Verlängerung der Kurzarbeit von Bundesministerin Aschbacher vorgestellt. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind jedoch keine Details über das neue Kurzarbeitsmodell bekannt. Schon wieder erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS aus dem Radio grobe Informationen, können aber den anfragenden Firmen keine Auskunft geben und werden so von der eigenen Ministerin nach außen als inkompetent hingestellt.

Frühere Kurzarbeitsmodelle waren sehr bürokratisch und haben Unternehmen und die Mitarbeiter_innen des AMS an ihre Grenzen gebracht. All dies hätte durch eine längst überfällige Reform des AMS gemildert werden können. Laut Kurier-Artikel "Schlecht gewappnet in Corona-Zeiten: Die fünf größten AMS-Baustellen" vom 18.08.2020, hätte eine umfassende Reform des AMS schon vor einigen Jahren beginnen sollen (1). Um die Reform des Arbeitsmarktservice voranzutreiben, wurde vor wenigen Jahren eine eigene AMS-Taskforce von Bundeskanzler Sebastian Kurz eingerichtet (2). Obwohl der Bundeskanzler schon vor zwei Jahren eine eigene AMS-Taskforce ins Leben gerufen hat, wurden bis heute noch keine Reformpläne der Öffentlichkeit präsentiert, geschweige denn umgesetzt (3). Mängel in den Strukturen des AMS kommen speziell durch die Covid-19-Pandemie zum Vorschein. Es gibt zu wenig Personal, um die Vielzahl an Kurzarbeitsanträgen zu bearbeiten und gleichzeitig die große Anzahl an arbeitslosen Personen zu vermitteln. Hinzu kommen eine veraltete IT und lähmende Strukturen. Diese Umstände führten zu einem administrativen Mehraufwand im AMS. Viele Unternehmen beklagen die bürokratische Antragstellung, die komplexe Abrechnung und die lange Wartezeit auf die Hilfsgelder. Jetzt stellt sich die Frage, ob Bundesministerin Aschbacher ihre Sommerpause genützt hat, um das AMS auf die dritte Kurzarbeitsphase vorzubereiten, ihre Mitarbeiter_innen zu entlasten und den Unternehmen eine einfache und unbürokratische Antragstellung zu ermöglichen.

Quellen:

(1) https://kurier.at/wirtschaft/reformstau-die-fuenf-groessten-baustellen-des-ams/401003273

(2) https://www.profil.at/oesterreich/kurz-laedt-ams-kopf-vor-9605759

(3) https://kurier.at/wirtschaft/73000-ueberstunden-beim-ams-betriebsrat-droht-mit-arbeitskampf/401001008

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Erneuerungen bringt die neue Kurzarbeit?

2.    Wie hoch ist das dotierte Budget für die neue Kurzarbeit?

3.    Wie wird die neue Kurzarbeit finanziert? 

4.    Wann werden die angekündigten Richtlinien zur neuen Kurzarbeit veröffentlicht?

5.    Wann haben Sie die Mitarbeiter_innen des AMS über die Details zur neuen Kurzarbeit informiert?

6.    Wie bereiten sie die Mitarbeiter_innen des AMS auf die neue Kurzarbeit vor?

a.    Welche Schulungen wurden durchgeführt?

7.    Welche Maßnahmen wurden einwickelt, um die Bearbeitung durch die Mitarbeiter_innen des AMS der Anträge für die dritte Kurzarbeitsphase zu vereinfachen?

8.    Wie wurde die technische Infrastruktur verbessert, um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern?

a.    Wie hoch ist das dotierte Budget für diese Maßnahmen? 

b.    Mit welchen Institutionen, Firmen, Unternehmen o.A., wurden die jeweiligen Verträge abgeschlossen?

9.    Wie viele zusätzlichen Stellen wurden im AMS geschaffen, um bei der Bearbeitung der Anträge zu unterstützen?

a.    Mit welchen Institutionen, Firmen, Unternehmen o.A., wurden die jeweiligen Verträge abgeschlossen?

b.    Wurden die Stellen ausgeschrieben?

c.    Wie hoch sind die Aufwendungen dafür und wo wurden sie verbucht? 

d.    Über welchen Zeitraum hinweg wurden diese Verträge geschlossen?