3262/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Erfüllung der Aufgaben aus dem § 1 Landwirtschaftsgesetz

 

 

Aus aktuellen Medienberichten geht hervor, dass Österreich zwar insgesamt um 35 Millionen Euro mehr am Agrarbudget für die nächste GAP-Periode bekommt, aber die Direktzahlungen sinken.

 

„Die Brüsseler Einigung der Staats- und Regierungschefs bringt folgende Auswirkungen auf die österreichischen GAP-Auszahlungsgelder:

 

Das Landwirtschaftsgesetz 1992 definiert im § 1 die Ziele für die österreichische Landwirtschaft und gibt somit das Handeln der zuständigen Bundesministerin vor.

 

„Ziel der Agrarpolitik und dieses Bundesgesetzes ist es, unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

1.

eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, wobei auf die soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit unter besonderer Berücksichtigung der Berggebiete und sonstigen benachteiligten Gebiete Bedacht zu nehmen ist,

2.

die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen,

3.

die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszurichten,

4.

die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere durch strukturelle Maßnahmen zu erhöhen, dabei ist auf eine leistungsfähige, umweltschonende, sozialorientierte, bäuerliche Landwirtschaft besonders Bedacht zu nehmen,

5.

den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen und

6.

die Landwirtschaft unter Bedachtnahme auf die Gesamtwirtschaft und die Interessen der Verbraucher zu fördern, damit sie imstande ist,

a)

naturbedingte Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftszweigen auszugleichen,

b)

der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen zu sichern,

c)

sich den Änderungen der volkswirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und

d)

die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft nachhaltig zu sichern, die Kultur- und Erholungslandschaft zu erhalten und zu gestalten sowie den Schutz vor Naturgefahren zu unterstützen und

7.

für die Land- und Forstwirtschaft EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten umfassend auszuschöpfen.“[2]

 

Weniger Direktzahlungen, drastisch sinkende Einkommen in der Landwirtschaft, Borkenkäferkatastrophe in der Forstwirtschaft und vieles mehr belasten die Landwirte und macht das Überleben der Bauernschaft beinahe unmöglich. Die Regierung, im Besonderen die zuständige ÖVP-Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, ist vom Gesetz verpflichtet, zu handeln.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Was wird das Bundesministerium tun, um die Senkung der Direktzahlungen auszugleichen?

2.    Was wird das Bundesministerium tun, um die Einkommen in der Landwirtschaft anzuheben?

3.    Was wird das Bundesministerium tun, um den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen?

4.    Was wird das Bundesministerium tun, um die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen?

5.    Was wird das Bundesministerium tun, um die naturbedingten Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftszweigen auszugleichen?

6.    Was wird das BM tun, um die sozialen Probleme der Bauern und Bäuerinnen abzufedern?

a.    Welche konkreten Maßnahmen werden die soziale Kluft zwischen Landwirtschaft und anderen Wirtschaftszweigen aufheben?

                                          i.    Wann werden diese umgesetzt?

b.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Pensionen der Bauern auf das Niveau der Durchschnittspensionen der Arbeiter und Angestellten zu heben?

                                          i.    Wann wird dies umgesetzt?

                                        ii.    Wie hoch sollte eine Bauernpension mindestens sein, um die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu haben?

7.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um auch den Bauern freie Wochenenden und Urlaube zu ermöglichen?

8.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um den Image der Landwirtschaft als Arbeitgeber und Unternehmer zu verbessern?



[1] https://www.topagrar.at/management-und-politik/news/eu-agrargeld-fuer-oesterreich-steigt-leicht-12119224.html?utm_source=topagrar_at

[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010681