3263/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

 

betreffend die Definition der Begriffe „Standard“ und „Standard AHS“ im Schulunterrichtsgesetz

 

Im Rahmen des Pädagogik Paket 2018 soll ab September 2020 u.a. das Schulunterrichtsgesetz geändert werden. Damit sollen auch die beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ eingeführt werden. Lehrerinnen und Lehrer sollen zukünftig in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nach einem Beobachtungszeitraum für die Schülerin oder den Schüler festlegen, nach welchem Leistungsniveau sie bzw. er zu unterrichten ist. Der Beobachtungszeitraum umfasst höchstens zwei Wochen und wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Beachtung pädagogischer Aspekte für die einzelnen Klassen und Pflichtgegenstände festgelegt. Ungeachtet des Umstandes, dass es fragwürdig erscheint, wie es Lehrerinnen und Lehrer möglich sein soll, in einem so kurzen Zeitraum Schülerinnen und Schüler einem ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungsniveau zuzuordnen, ergeben sich hinsichtlich der unbestimmten und nicht näher definierten Gesetzesbegriffe der Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ Bedenken in Hinblick auf das in Art 18 B-VG normierte Determinierungsgebot, weshalb die Verfassungskonformität des neuen Schulunterrichtsgesetzes zweifelhaft erscheint.[1]

 

Diese nicht vorhandene Definition der Begriffe „Standard“ und „Standard AHS“ stellt die Lehrer vor Probleme. Für die Zuordnung einer Schülerin/eines Schülers - wie verlangt innerhalb von ein paar Tagen - braucht es diese Definition, nur so kann eine objektive und verlässliche Leistungsbeurteilung erfolgen. Diesbezüglich gibt es zumindest auch eine Intervention eines Direktors an Sie.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist eine Definition der Begriffe „Leistungsniveau Standard“ und „Leistungsniveau Standard AHS“ bereits vorhanden?

a.    Falls ja, wurden alle Zuständigen informiert?

b.    Falls nein, ist eine solche seitens des Bundesministeriums geplant?

2.    Wie wird sichergestellt das gleiche Standards in allen Teilen des Landes gelten?

3.    Wie wird sichergestellt, dass das Niveau einer Mittelschule in jedem Bundesland gleich ist?

4.    Wie wird sichergestellt, dass das Niveau einer AHS in jedem Bundesland gleich ist?

5.    Haben Sie das Schreiben des Schulleiters bereits erhalten? Wenn ja, wie haben Sie geantwortet?

6.    Haben sich andere Schulleiter an Sie mit diesem Problem gewandt?

a.    Falls ja, wann?

b.    Falls ja, was wurde unternommen, um die Definitionen festzulegen?



[1] http://www.ra-tirol.at/de/verfassungskonformitaet-des-schulorganisationsgesetzes