3266/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Reha-Angebot für Kinder und Jugendliche in Österreich

 

 

Laut Informationen des Portals gesundheit.gv.at benötigen rund 5.000 Kinder und Jugendliche in Österreich eine stationäre Rehabilitation aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung. Nach jahrelangen Defiziten gibt es seit 2016 auch in Österreich die ersten Kinder-Rehabilitationszentren. „Im aktuellen Rehabilitationsplan ist der Bedarf an Kinder-Rehabilitationszentren für ganz Österreich in vier Versorgungsregionen aufgeteilt, in denen für elf Indikationen insgesamt 343 Betten für Kinder und Jugendliche vorgesehen sind, sowie 50 Betten für Angehörige im Bereich Onkologie. Neben der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen, bei der sowohl körperliche als auch psychische und soziale Aspekte berücksichtigt werden sollen, wird jungen Patientinnen/Patienten auch Schulunterricht sowie Freizeitgestaltung ermöglicht.“[1] Die vier Versorgungszonen (Nord, Süd, West, Ost) an sechs verschiedenen Standorten (Wiesing, St. Veit im Pongau, Rohrbach, Wildbad Einöd, Judendorf-Straßengel und Bad Erlach) mit der oben genannten Anzahl an Betten scheinen aber (zumindest teilweise) extrem ausgelastet zu sein, da Betroffene immer wieder von Überweisungen ins nahe Ausland (zum Beispiel Deutschland) berichten. Auch scheint die Nachfrage nach Indikationsgruppen (derzeit sind es elf verschiedene) stetig zu wachsen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch war die Auslastung der Versorgungszonen bzw. Standorte seit ihrem Bestehen in Prozent? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Standorten.

2.    Sind zu den bestehenden 343 Betten zusätzliche Betten geplant?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wann kann mit der Errichtung der zusätzlichen Betten gerechnet werden?

3.    In wie vielen Fällen kam es seit 2016 zu Überweisungen von Kindern und Jugendlichen ins Ausland, weil der Bedarf in Österreich nicht gedeckt werden konnte? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Altersgruppe der Kinder.

4.    In wie vielen Fällen kam es seit 2016 zu Überweisungen von Kindern und Jugendlichen ins Ausland, weil die Behandlung nach speziellen Indikationsgruppen in Österreich nicht möglich war? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Altersgruppe der Kinder.

5.    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Rehabilitations­genehmigung im Ausland zu bekommen?

6.    Wie sieht in diesen Fällen die Übernahme der anfallenden Kosten aus?

7.    Gibt es in diesen Fällen einen Selbstbehalt?

a.    Wenn ja, wie hoch ist dieser?

8.    Wie ist in diesen Fällen der Familienbeihilfe-Anspruch geregelt?

9.    Werden bei Überweisungen ins Ausland Begleitpersonen zugeteilt?



[1] Siehe: Kinder-Reha in Österreich, online unter: www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/kur-reha/kinder-reha [11.08.2020]