3288/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend COVID-19 Start-up-Hilfsfonds

 

Mit dem COVID-Start-up-Hilfsfonds verdoppelt die aws das von Investor_innen in ein innovatives Kleinst- und Kleinunternehmen (Start-up) seit 15.9.2019 und bis 15.3.2020 einbezahlte „frische“ Eigenkapital von mindestens EUR 10.000 bis maximal EUR 800.000 mittels bedingt rückzahlbarer Zuschüsse. Die Förderungsmittel sind für die Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden und für die Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen, zu verwenden. Antragsberechtigt sind innovative Unternehmen aller Branchen, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und maximal fünf Jahre alt sowie von COVID-19 beeinträchtigt sind. Anträge können seit 8. Mai 2020 bis spätestens 15.12.2020 gestellt werden. Die Erfüllung des Innovationskriteriums, der Bedingungen für das frische Eigenkapital und die Betroffenheit durch die COVID-19-Pandemie ist von der/vom Steuerberater_in bzw. Wirtschaftsprüfer_in zu bestätigen.

Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses entsteht mit dem Jahresabschluss über das Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn anfällt und fällt letztmalig mit dem Jahresabschluss über jenes Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr, das nach dem zehnten Jahrestag der Förderungsvereinbarung endet, an. Wenn am Ende des vereinbarten Förderungszeitraumes (Projektlaufzeit plus zehn Jahre Beobachtungszeitraum) kein „Unternehmenserfolg“ eingetreten ist, so endet der Vertrag und es ist keine weitere Rückzahlung zu leisten.

Vor dem Hintergrund, dass sich der COVID-19 Start-up-Hilfsfonds aus Steuergeldern speist, sind fundierte Informationen über Details und Stand der Auszahlungen der Hilfsgelder besonders bedeutsam, um dem Parlament ein Mindestmaß an Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Förderanträge wurden bis dato insgesamt gestellt?

a.    Wie viele davon bewilligt?

b.    Aus welchen Branchen kamen die Unternehmen, die Förderungsanträge stellten?

2.    Wurden schon alle Anträge abgewickelt, d.h. positiv oder negativ beschieden – oder sind noch Anträge unbeantwortet bzw. offen?

a.    Wenn Anträge noch unbeantwortet bzw. offen sind, um wie viele handelt es sich dabei?

3.    Wie hoch ist das jeweils zugesagte Fördervolumen?

a.    Wie viel wurde bereits an die Unternehmen ausgezahlt?

b.    In welche Branchen sind die Hilfsgelder geflossen (Bitte um taxative Auflistung der einzelnen Branchen)?

4.    Welche strategischen Schwerpunkte wurden seitens der Bundesregierung bei der Gestaltung der Richtlinien für den COVID-Start-up-Hilfsfonds gesetzt?

a.    Gab es einzelne Branchen, auf die ein strategischer Schwerpunkt gesetzt wurde?

5.    Erfolgte die Vergabe nach dem „First Come – First Serve“-Prinzip?

a.    Falls nein, wie erfolgte die Vergabe sonst?

b.    Falls ja, bekamen die Unternehmen im Sinne einer guten Planbarkeit realistische Einschätzungen seitens des aws darüber, wie lange die Mittel noch reichen?

6.    Kam es zu Grenzfällen in denen Antragsteller_innen seitens des aws (kurz bevor das aws-tool es nicht mehr erlaubte) mündlich Zusagen für eine Förderung bekamen, dann aber keine Gelder erhielten?

a.    Falls ja, was wird seitens des BMDW unternommen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden?

b.    Falls ja, wie wird mit solchen Fällen nun umgegangen?

7.    Welche Unternehmen konnten bereits durch den COVID-Start-up-Hilfsfonds unterstützt werden (Bitte um taxative Auflistung der Unternehmen)?

8.    "Aufgrund der großen Nachfrage nach Förderungen aus dem Start-up Hilfsfonds wurden die vorgesehenen Budgetmittel bereits vollständig ausgenutzt. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich", heißt es dazu auf der Homepage des aws (Stand 31.8.2020).

a.    Ist eine weitere Aufstockung des COVID-Start-up-Hilfsfonds geplant?

b.    Wenn ja, ab wann und wie hoch ist dieser dotiert?

c.    Wenn ja, was würde man diesmal anders machen?

d.    Wenn keine weiterer Fonds bzw. keine Aufstockung geplant ist, wie sieht die weitere Vorgehensweise dann aus?

9.    Kann sichergestellt werden, dass die Förderung nicht (z.B über Management Fees) wieder an Investoren (teilweise) zurückgezahlt wird?

a.    Wird dies überhaupt überprüft?

10. Warum werden Investments von Mehrheitseigentümern nicht verdoppelt?

11. Auf Basis welcher Fakten hat man sich für dieses Instrument (und nicht z.B. Steuerabzugsfähigkeit) entschieden?