3291/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

 

betreffen die Umsetzung der Bio-Weidehaltung von Pflanzenfressern

 

Die Europäische Kommission prüfte 2017 die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung 834/07 in Österreich und hat mehrere Mängel bei der Umsetzung der Verordnung festgestellt. Die Kritik betraf Eingriffe wie die Enthornung, die Anbindehaltung, die Weidehaltung der Pflanzenfresser und den Auslauf bei Ställen. Die österreichische Regelungen und Ausnahmen hierzu seien nicht im Einklang mit den Regelungen der EU-Bio-Verordnung.[1]

 

Seit 2020 darf es daher keine Ausnahmen bei der Weidehaltung für Biobetriebe mehr geben. Knapp vor dem Jahreswechsel wurde diese und weitere neue Auflagen für Biobetriebe von der EU-Kommission fixiert. Die Raufutterverzehrer (Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde) müssen ab Sommer 2020 auf die Weide. Jeder Bio-Betrieb muss mindestens ein RGVE (Raufutterverzehrende Großvieheinheit) pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest fünfzig Prozent der RGVE in der Vegetationsperiode auf der Weide halten, wann immer es die Umstände (Boden, Klima) erlauben. Zudem muss auf Basis der Analyse der Ist-Situation am Betrieb („Selbstevaluierung“) ein betrieblicher Weideplan für 2021 erstellt werden und die Beweidung dokumentiert werden.

 

Das stellt die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft vor zahlreiche Probleme. Es gibt viele Biobetriebe denen es nicht möglich ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Nicht alle Betriebe liegen in Gunstlagen oder am Ortsrand und haben einen einfachen Zugang zu Weideflächen. Es gibt Betriebe, deren Weideflächen weiter entfernt sind, wo große Straßen dazwischen liegen oder Betriebe, die relativ viele Tiere haben und dadurch sehr viel Fläche benötigen. Bei entfernten Weiden müsste die Infrastruktur wie Wasserversorgung und Unterstände ausgebaut werden. Das alles stellt Landwirte vor Komplikationen – finanzielle aber auch personelle. Oft ist dieser erhöhte Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigbar. Zu der zusätzlichen manuellen Arbeit kommen weitere bürokratische Aufgaben dazu: die Ausarbeitung eines “Weideplans” und die Führung aktueller Weideaufzeichnungen. All diese Dokumente müssen bei den Kontrollen vorgelegt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Betriebe sind von der Änderung der Auslegung der EU-Bio-Verordnung betroffen?

2.    Wie viele Betriebe mussten wegen der Änderung der Auslegung der EU-Bio-Verordnung umorganisiert (z.B. neue Weideflächen bereitgestellt) werden?

3.    Wie viele Betriebe sind bis dato wegen der Änderung der Auslegung der EU-Bio-Verordnung aus Bio ausgestiegen?

a.    Wie viele Betriebe haben auf konventionelle Produktion gewechselt?

b.    Wie viele Betriebe haben wegen der neuen Auslegung der EU-Richtlinie zugesperrt?

4.    Wird es zu Rückforderungen in Zusammenhang mit der EU-Bio-Verordnung kommen?

a.    Wie viele Betriebe sind von diesen betroffen?

b.    Wann kommt es zu diesen Rückforderungen?

5.    Wie hoch schätzen Sie den zeitlichen Mehraufwand für die Betriebe im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Regeln der Weidehaltung nach der EU-Bio-Verordnung ein?

6.    Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Mehraufwand für die Betriebe im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Regeln der Weidehaltung nach der EU-Bio-Verordnung ein?

7.    Wie beurteilen Sie den bürokratischen Aufwand für die Betriebe im Zusammenhang mit den neuen Regeln der Weidehaltung nach der EU-Bio-Verordnung?

a.    Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Aufzeichnungen?

b.    Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand für die Aufzeichnungen?

8.    In wie vielen Betrieben wurde bereits der Weideplan kontrolliert?

a.    Gab es Mängel?

b.    Falls ja, wie oft sind diese vorgekommen?

c.    Falls ja, welche?

 



[1] https://www.bmlrt.gv.at/land/bio-lw/bio-2021.html