3307/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Beratungstätigkeiten in der Wirtschaftskammer 2019

 

Um die Arbeits- und Meinungsbildungsvorgänge in den Wirtschaftskammern besser nachvollziehen zu können, ist es wesentlich zu erfahren welche Beratungstätigkeiten in Anspruch genommen wurden. Durch externe Expertise ist es oftmals möglich einen anderen Blickwinkel auf Problemstellungen herauszuarbeiten und sich so vertieft mit einem umstrittenen Thema auseinanderzusetzen. Die Einholung verschiedener Meinungen und fachlicher Expertise fungiert daher als ein durchwegs fähiges Instrument, wenn es um die Berücksichtigung der Pluralität der Gesellschaft geht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Beratungstätigkeiten mit Kosten über 10.000 EUR wurden von der Fachorganisationen seit 01.01.2017 in Anspruch genommen? (jährliche Aufgliederung jeweils nach Fachorganisationen oder Landeskammern, Beratungstätigkeit, Auftragnehmer_in und Kosten.)

2.    Welche Beratungstätigkeiten mit Kosten über 10.000 EUR wurden von den Landeskammern seit 01.01.2017 in Anspruch genommen? (jährliche Aufgliederung jeweils nach Fachorganisationen oder Landeskammern, Beratungstätigkeit, Auftragnehmer_in und Kosten.)

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für Beratungstätigkeiten in den Fachorganisationen und Landeskammern in den Jahren 2015 - 2019? (jährliche Aufgliederung jeweils nach Fachorganisationen oder Landeskammern)

4.    Gab es von Seiten des Ministeriums eine Überprüfung, dass die Beratungstätigkeiten dem gesetzlichen Zweck der Kammer entsprechen?

a.    Wenn ja, welchem gesetzlichen Zielen der Kammer dienten die jeweiligen Beratungstätigkeiten?

b.    Wenn nein, warum nicht?