3315/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Presseinformationen durch die SOKO Tape

 

In der Sendung "Fellner Live!" vom 28.05.2020 (https://www.youtube.com/watch?v=1MegDDAr9II&t=397s) gibt oe24-Journalist Richard Schmitt umfangreiches Wissen über Informationen aus dem Ibiza-Verschlussakt zum Besten und nennt auch seine Quelle:

Das war schon natürlich super eingefädelt – weil ich jetzt auch einsehen konnte bei den Akten im Bundeskriminalamt – die haben sich die Fragen vorher per e-mail abgesprochen. Also das war sogar wie ein Drehbuch.“ (ab Minute 10:05)

Genau. Und das war so. Das habe ich gestern aus dem Bundeskriminalamt en detail geschildert bekommen.“ (ab Minute 30:00)

Zu letzerer Aussage ist hinzuzufügen, dass tatsächlich am 27. Mai 2020 eine Pressekonferenz der SOKO Tape stattfand, bei der u.a. der Fund des (wie mittlerweile bekannt: nicht vollständigen) Videomaterials bekannt gegeben wurde. 

Die Medieninformation obliegt nach § 35b StAG der Staatsanwaltschaft und die Sicherheitsbehörden bzw. Kriminalpolizei haben nach VI.5. des Medienerlasses des BMJ bei ihrer Medienarbeit das Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft herzustellen. Laut Aussagen der StA Wien geschah dies nicht (https://www.falter.at/zeitung/20200529/schwerste-justiz-vorwuerfe-gegen-ibiza-sonderkommission-tape):

"Die Staatsanwaltschaft Wien wurde über die Pressemitteilung in letzter Sekunde informiert, wie eine Pressesprecherin dem Falter erklärt, stimmte ihr zu, hält aber fest, „ansonsten nichts damit zu tun zu haben“. Von den Interviews Holzers habe man gar nichts gewusst, so eine Sprecherin."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist es korrekt, dass oe-24 Journalist Richard Schmitt Akten einsehen konnte?

a.    Wenn ja, wann wurden jeweils welche Akten eingesehen?

b.    Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies und inwieweit war dies mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften jeweils akkordiert?

2.    Hinsichtlich der zweiten in der Begründung angeführten Passage: "Das habe ich gestern aus dem Bundeskriminalamt en detail geschildert bekommen" - welche Gespräche gab es mit Richard Schmitt?

a.    Wer erteilte wann jeweils welche Informationen an Richard Schmitt?

3.    Gab es auf Grund der in der Begründung angeführten Sachverhalte Anzeigen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses oder anderen Delikten nach dem Strafgesetzbuch?

4.    Wurden in Folge der geschilderten Sachverhalte Ermittlungen geführt und Anlassberichte an zuständige Staatsanwaltschaften erstattet?

a.    Wenn nein, warum unterblieb dies, obwohl hier unzweifelhaft der Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses im Raum steht, und es sich hierbei um ein Offizialdelikt handelt?

5.    Sollte es sich dabei um Informationen handeln, die auch anderen Journalist_innen im Rahmen des Pressegesprächs vom 27. Mai 2020 zugänglich gemacht wurden: In wie weit wurden die StA Wien und die WKStA jeweils vorab über dieses Pressegespräch informiert?

a.    Wann erfolgte die Information an welche Mitarbeiter_innen welcher Staatsanwaltschaft?

b.    Wurde dabei auch mitgeteilt, dass Andreas Holzer plane, Interviews zu geben?

c.    Kam es seitens der StA Wien und seitens der WKStA jeweils zu zustimmenden Rückmeldungen und wenn ja, wann war dies der Fall?