3318/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes 2011

Das Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus, das Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz, wurde im Jahr 2011 vom Nationalrat verabschiedet. Damit gelten "alle Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte"[1], die in der Zeit zwischen 6. März 1933 und 12. Marz 1938 gefällt wurden, als nichtig. DerZeitraum umfasst die Periode des Austrofaschismus und beginnt mit der gewaltsamen Außerkraftsetzung des Parlaments durch den christlich-sozialen Kanzler Engelbert Dollfuß und endet mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Diesem Gesetz entsprechend sind jene Urteile, die „im Kampf um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich"[2] gefällt wurden - das können auch verwaltungsrechtliche Bescheide, wie z.B. polizeiliche Anhaltung gewesen sein - nichtig.

Betroffene Personen, Opfer des Austrofaschismus, aber auch deren Nachfahren können beim Straflandesgericht eine schriftliche Feststellung beantragen. Dieses sieht bei unklaren Fällen vor, einen Rehabilitierungsbeirat, der im Justizministerium angesiedelt ist, miteinzubeziehen. Eine finanzielle Entschädigung ist mit dem Gesetz allerdings nicht vorgesehen. Über die Anzahl der tatsächlich Betroffenen ist aber bislang nur wenig bekannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.       Wie viele Anträge wurden seit dem Inkrafttreten des Rehabilitierungsgesetzes gestellt?

i.       Wann wurden diese Anträge gestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahr der Antragsstellung)

ii.     Für wie viele Männer und Frauen wurden diese Anträge gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht der im Austrofaschismus [nachfolgend immer als AF abgekürzt] verurteilten Person

2.       Wie viele Urteile des AF wurden bisher durch das Rehabilitierungsgesetz aufgehoben? (Bitte um Aufschlüsselung der Verurteilung nach Paragraphen, Geschlecht der im AF verurteilten Person, Jahr der Antragsstellung}

3.       Wie vielen Anträgen zur Rehabilitierung wurden in diesem Kontext nicht stattgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung der Verurteilung nach Paragraphen, Geschlecht der im AF verurteilten Person, jahr der Antragsstellung)

a.       In wie vielen dieser Fälle hat die Person, die die Verurteilung durch die af. Justiz selbst betraf, den Antrag selbst gestellt?

b.       Warum wurde den Anträgen nicht stattgegeben? (Bitte um konkrete Auflistung der abgelehnten Anträge nach Jahreszahl, Begründung der Ablehnung sowie Geschlecht und Verurteilung nach Paragraphen im AF)

4.       Wurde der Rehabilitierungsbeirat im Justizministerium eingerichtet, so wie es das Gesetz vorsieht?

a.       Wenn ja, aus welchen Mitgliedern besteht dieser Beirat? (Bitte um konkrete Auflistung sowie Angabe der jeweiligen Funktionsperiode)

i.      Wie kam es zur konkreten Zusammensetzung des Beirates?

ii.    Welche Qualifikationskriterien mussten die Beiratsmitglieder erfüllen?

b.       Wenn ja, wann wurde dieser eingerichtet?

c.        Wenn nein, warum nicht?

5.       Wann fanden die Sitzungen des Rehabilitierungsbeirates statt? (Bitte um Auflistung nach Datum, Ort und Grund der Sitzung)

a.       Sollten bisher keine Sitzungen stattgefunden haben, warum ist dies nicht der Fall?

6.       Mit wie vielen Anträgen zur Rehabilitierung nach dem Rehabilitierungsgesetz wurde der Beirat seit seiner Einsetzung betraut? (Bitte um Auflistung nach Jahr der Antragsstellung, Verurteilung nach Paragraphen im AF, Geschlecht der im AF verurteilten Person)

a.       ln wie vielen dieser Fällen entschied der Beirat im Sinne der/des Antragstellerin/Antragstellers?

b.       In wie vielen dieser Fälle entschied der Betrat im Sinne der/des Antragstellerin/Antragstellers?

7.       Wie viele Anträge sind aktuell in Bearbeitung?

a.       Seit wann sind diese in Bearbeitung?

8.       Wie lange dauert die Antragsbearbeitung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils?

9.       Gibt es in Ihrem Ressort Informationen dazu, wie viele Betroffene bisher keinen Antrag gestellt haben?

10.    Wurden die Betroffenen oder ihre Nachfahren durch Ihr Ressort kontaktiert und über die Möglichkeit der Rehabilitierung informiert?

a.    Wenn ja, in welcher Form hat dies stattgefunden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, ist dies geplant?

11.    Sind die Namen der Rehabilitierten öffentlich zugänglich?

a.    Wenn ja, wo sind diese zu finden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, ist geplant, die Namen der Rehabilitierten zu veröffentlichen?



[1] Bundesgesetz über die Aufhebung und Rehabilitierung (Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011), https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007687 (abgerufen am 28.8.2020)

[2] ebd.