3321/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Berichtslast auf WKStA in "CASAG-Verfahren"

In ihren Aussagen im Rahmen ihrer Befragungen als Auskunftspersonen vor dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung ("Ibiza-Untersuchungsausschuss") wiesen die ermittelnden StaatsanwältInnen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf die hohe Arbeitsbelastung durch Berichtspflichten hin.

So führte etwa OStA Mag. Purkart, LL.M. im Rahmen seiner Befragung in der 5. Sitzung am 9. Juni 2020 aus:

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OStA Mag. Purkart, LL.M. sprach weiter von über 40 bisher erfolgten Berichten im Verfahren 17 St 5/19d.

OStA Mag. Adamovic wiederum erwähnte anlässlich seiner Befragung, dass auch in Folge der Befragung von OStA Mag. Purkart, LL.M. wiederum auf diese Befragung Bezug nehmende Berichtsaufträge an die WKStA seitens der OStA ergingen.

Auf Grund der sehr umfassenden Sachverhaltskomplexe, welche seitens der Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit der "Ibiza-Affäre" aufzuklären sind, stellt sich die Frage, in wie weit ein allzu ausuferndes Berichtswesen die ohnedies sehr beschränkten Ressourcen in unnötiger Weise bindet. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Berichte wurden seitens der WKStA in den Verfahren rund um den Komplex Ibiza-Casinos (insbesondere dem Verfahren 17 St 5/19d) bisher erstattet?

2.    Wie viele Berichte wurden seitens der StA Wien in den Verfahren rund um den Komplex Ibiza-Casinos (insbesondere dem Verfahren 711 St 1/19v) bisher erstattet?

3.    Wie viele Seiten umfassen die erstatteten Berichte seitens der WKStA insgesamt?

4.    Wie viele Seiten umfassen die erstatteten Berichte seitens der StA Wien insgesamt?

5.    Wie viele Berichte wurden der WKStA seitens der Oberstaatsanwaltschaft aufgetragen?

a.    Von wem jeweils persönlich?

b.    Aus welchen Gründen kam es jeweils zum Berichtsauftrag?

6.    Wie viele Berichte wurden der StA Wien seitens der Oberstaatsanwaltschaft aufgetragen?

a.    Von wem jeweils persönlich?

b.    Aus welchen Gründen kam es jeweils zum Berichtsauftrag?

7.    Wie viele Berichte wurden welcher Behörde (StA Wien bzw. WKStA) seitens des Ministeriums aufgetragen (um eine detaillierte Auflistung, aus welchen Gründen es jeweils zum Berichtsauftrag kam, wird ersucht)?

a.    Von wem jeweils persönlich?

b.    Aus welchen Gründen kam es jeweils zum Berichtsauftrag?

8.    Bei wie vielen der insgesamt erstatteten Berichten handelte es sich um solche, bei denen sich die Berichtspflicht aus § 8 StAG ergibt?

9.    Bei wie vielen der insgesamt erstatteten Berichten handelte es sich um solche, bei denen sich die Berichtspflicht aus dem Berichtspflichtenerlass des Justizministeriums ergibt?

10. Bei wie vielen der insgesamt erstatteten Berichten handelte es sich um solche, bei denen sich die Berichtspflicht aus Erlässen der Oberstaatsanwaltschaft Wien ergibt?

11. Bei wie vielen der insgesamt erstatteten Berichten handelte es sich um solche, die OStA Fuchs beauftragte?

12. Wieviele der Berichte im Sinne der Fragen 5. und 7. hatten die Thematik "Datenauswertung" zum Inhalt?

a.    Was war aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien/des Ministeriums das Problem im Zusammenhang mit der Datenauswertung, welches die entsprechenden Berichtsaufträge nötig machte?

13. Bezugnehmend auf die Fragen 5. bis 7: ist eine solche Dichte an aufgetragenen Berichte üblich?

a.    Wenn nein: warum kam es dann zur Notwendigkeit einer solchen Berichtsdichte?

14. Kamen Vertreter_innen der WKStA in Hinblick auf die aus der hohen Berichtsdichte resultierende gesteigerte Arbeitsbelastung auf Sie zu?

a.    Wenn ja: wann wurden welche Änderungswünsche geäußert und welche Schritte vereinbart?

b.    Wenn ja: welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich wann gesetzt?

15. Kamen Vertreter_innen der StA Wien in Hinblick auf die aus der hohen Berichtsdichte resultierende gesteigerte Arbeitsbelastung auf Sie zu?

a.    Wenn ja: wann wurden welche Änderungswünsche geäußert und welche Schritte vereinbart?

b.    Wenn ja: welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich wann gesetzt?

16. Wie gedenken Sie, die Problematik der hohen Arbeitsbelastung bei der WKStA bzw. der StA Wien durch die massiven Berichtspflichten zu entschärfen?

17. Ist es zutreffend, dass in Folge der Befragung von OStA Mag. Purkart, LL.M. als Auskunftsperson durch den Ibiza-Untersuchungsausschuss ein weiterer Berichtsauftrag an die WKStA erging, Bezug nehmend auf ebendiese Befragung?

a.    Wenn ja: wann erging dieser Auftrag durch welche Person?

b.    Welcher Berichtsauftrag wurde im Detail erteilt?

                                      i.Ging es dabei auch um die Auswertung der Handys von Schmid und Neumann bzw. den Auswertungszeitraum?

1.    Welche Überlegungen veranlassten die OStA Wien zu diesem Auftrag?

18. Welche Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe müssen gemäß Berichtspflichtenerlass der OStA Wien der OStA drei Tage im Vorhinein berichtet werden?

19. Wie viele darunter fallende berichtspflichtige Vorgänge wurden seitens der WKStA geplant und durchgeführt?

20. Wie viele diesbezügliche Berichte wurden der OStA von der WKStA erstattet?

21. Wie viele darunter fallende berichtspflichtige Vorgänge wurden seitens der StA Wien geplant und durchgeführt?

22. Wie viele diesbezügliche Berichte wurden der OStA von der StA Wien erstattet?

23. Fallen unter diese Berichtspflicht lediglich Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe bei Behörden oder auch bei (natürlichen und juristischen Privat-) Personen?

24. Sofern auch Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe bei Privatpersonen vorab berichtet werden müssen: halten Sie dies für zielführend bzw. ist eine Änderung geplant?

25. Bestehen in den Sprengeln der OStA Graz, OStA Linz und OStA Innsbruck ähnliche Berichtspflichten?

a.    Wenn ja, wie sind diese jeweils ausgestaltet?

b.    Wenn nein, warum sind solche Berichtspflichten nur im Sprengel der OStA Wien notwendig?

26. Wie viele darunter fallende berichtspflichtige Vorgänge wurden seitens der WKStA geplant und durchgeführt?

27. Wie viele diesbezügliche Berichte wurden der OStA erstattet?