3323/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umsetzung der menschenrechtlichen Empfehlungen zu den Rückkehrberatungseinrichtungen

 

Das Innenministerium betreibt seit November 2017 zwei Rückkehrberatungseinrichtungen (RÜBE), eine am Bürglkopf in Fieberbrunn (Tirol) und eine in Schwechat (Niederösterreich). Seit 2019 wird zusätzlich die Bundesbetreuungsstelle Bad Kreuzen (OÖ) als Rückkehrberatungseinrichtung verwendet. Dort werden u.a. abgelehnte Asylwerber_innen untergebracht, die nicht abgeschoben werden können. Mit der Betreuung der Einrichtungen ist die ORS Service GmbH entgeltlich beauftragt. In den letzten Jahren wurde von verschiedenen Seiten die inadäquate Unterbringungssituation vor allem in dem abgelegenen Asylquartier in Fieberbrunn, aber auch in der RÜBE Schwechat, immer wieder kritisiert. Zuletzt wurden im Sommer 2019 Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und des Kindeswohls bei der Unterbringung in den Rückkehrberatungseinrichtungen laut.

Der damalige Innenminister Wolfgang Peschorn beauftragte daraufhin am 30. Juli 2019 die im Innenministerium angesiedelte Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Die Prüfung wurde vom UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begleitet, das seine Erhebungen jedoch aufgrund der Zuständigkeit für den Flüchtlingsschutz ausschließlich auf die Unterbringung von Asylsuchenden an beiden Standorten konzentrierte. In Kooperation mit UNHCR wurden für die Überprüfung objektive Kriterien ausgearbeitet und in Folge die beiden Einrichtungen in Schwechat und Fieberbrunn besucht (28., 29., 30. August bzw. 24. September 2019). Vor Ort wurden ausführliche Gespräche mit Mitarbeiter_innen aller beteiligten Stellen sowie Bewohner_innen geführt und Prozesse in den organisatorischen Abläufen untersucht.

Im Untersuchungsbericht wurden 15 menschenrechtliche Empfehlungen ausgesprochen, abrufbar unter: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/2380.pdf. Laut einer Aussendung des BMI vom 21. November 2019 sollen die 15 Empfehlungen mittels 19 konkreter Maßnahmen umgesetzt werden und wurde vom Innenministerium auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse in Bereichen mit Verbesserungspotential bereits ein Bündel an Maßnahmen geschnürt. Die ORS Service GmbH wurde laut der Aussendung als Vertragspartnerin der Republik Österreich zur Umsetzung der aus den Empfehlungen vom Bundesministerium für Inneres abgeleiteten Maßnahmen angewiesen (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191121_OTS0017/menschenrechtliche-ueberpruefung-der-rueckkehrberatungseinrichtungen-durch-innenminister-peschorn). Außerdem wurde eine zusätzliche Rückkehrberatungseinrichtung in Bad Kreuzen (Oberösterreich) für Familien mit schulpflichtigen Kindern eingerichtet, um den untergebrachten Kinder einen Schulzugang zu ermöglichen. Das UNHCR veröffentlichte am 20. November 2019 sieben Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesbetreuungsstellen Fieberbrunn und Schwechat, abrufbar unter: https://www.unhcr.org/dach/at/36189-unhcr-empfehlungen-zur-unterbringung-von-asylsuchenden-in-den-bundesbetreuungsstellen-fieberbrunn-und-schwechat.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    BMI-Empfehlung Nr. 1: "Da die Dauer ein wesentliches Element bei der Prüfung der Art der Unterbringung darstellt, wird eine Evaluierung all jener bisherigen Fälle empfohlen, die länger als sechs Monate in einer RÜBE untergebracht waren bzw. noch immer sind inklusive aller einzelner Prüfungsschritte und -kriterien, die zur Verhältnismäßigkeitsprüfung herangezogen wurden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

e.    Wie viele Personen sind aktuell schon länger als sechs Monate in einer RÜBE/BS untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

2.    BMI-Empfehlung Nr. 2: "Es soll ein regelmäßiges Prüfungssystem mit Unterstützung eines Fristmanagements geschaffen werden, wobei die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall unter Heranziehung aller Kriterien umfassend geprüft werden sollte. Nach einer Aufenthaltsdauer von zumindest 3 Monaten bei vulnerableren Personen und Familien bzw. generell nach 6 Monaten müsste eine zunehmend engmaschigere Prüfung dahingehende erfolgen, ob die fortgesetzte Unterbringung in einer RÜBE weiterhin zumutbar sei." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

3.    BMI-Empfehlung Nr. 3: "In der Betreuungsstelle (BS) Fieberbrunn sollte eine Ausweitung des Shuttledienstes für kurzfristige Abwesenheiten und die Pflege sozialer Kontakte außerhalb der BS in jener Zeit, in der keine Anwesenheitspflicht (nachts zwischen 22 und 6 Uhr) besteht oder zumindest bis zum angebotenen Abendessen, sichergestellt werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

4.    BMI-Empfehlung Nr. 4: "Die Verhängung von Sanktionen von ORS sollte nach nachvollziehbaren, der Verhältnismäßigkeit folgenden Vorgaben und einem festzulegenden Prozedere unter Einbindung der Betriebsleitung erfolgen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

e.    Welche Sanktionen werden nach wie vor verhängt?

f.     Von der Verhängung welcher Sanktionen wurde seit der Veröffentlichung der menschenrechtlichen Empfehlungen abgesehen?

5.    BMI-Empfehlung Nr. 5: "Die Verhängung des Verbots der Nutzung des Shuttledienstes in der BS Fieberbrunn sollte im Hinblick auf die Lage und damit einhergehender Isolation als Strafe ausgeschlossen werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

6.    BMI-Empfehlung Nr. 6: "Sowohl für die Rückkehrberatung als auch die für die Bewohner wäre eine Anwesenheit von BFA Referenten in der RÜBE hilfreich, um die Arbeit der Rückkehrberatung hinsichtlich 'Abklärung der Perspektive während und nach Abschluss des Verfahrens' (§57a BFA-VG) zu erleichtern und durch direkte, verfahrensbezogene Kommunikation Missverständnisse auf Seiten der Betroffenen bzgl. der Rolle der Rückkehrberatung zu vermeiden. Zusätzlich bietet sich auch der verfahrensführenden Behörde durch die Anwesenheit die Möglichkeit, die Aufgabe des laufenden Case Monitorings (v.a. bei Aufenthalten über 6 Monaten) im Rahmen der Verhältnisprüfung der Unterbringung in der RÜBE unmittelbar und direkt wahrzunehmen. Dadurch könnte auch das Zusammenspiel aller Akteure vor Ort (BS Leitung, ORS, Rückkehrberatung, ggf. auch Rechtsberatung) mit dem BFA erheblich verbessert werden und auch detaillierte Zusatzinformationen rasch zur Kenntnis gebracht und intern an den Case Owner effektiv weitergeleitet werden, die über das übliche Prozedere der A-B-C Vorfallsmeldungen hinausgehen. Insbesondere könnten die Finalität der Entscheidung und die konkreten Schritte zur Vorbereitung einer (freiwilligen) Ausreise individuell erörtert werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

7.    BMI-Empfehlung Nr. 7: "Es wird empfohlen, die Rückkehrberatung in der jetzigen Form in Hinblick auf Zweck und Erfolg zu evaluieren (hohe Anforderungen an Rückkehrberater) und ggfs. um/auszubauen, um die Bewohner besser in ihrer Lebenssituation erreichen zu können. Im Zuge dessen sollte auch ein Qualifikationsprofil sowie ein Schulungskonzept für Rückkehrberater erarbeitet werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

8.    BMI-Empfehlung Nr. 8: "Aufgrund der abgeschiedenen Lage und der herausfordernden Situation der RÜBE-Bewohner wird eine psychologische Unterstützung der Bewohner durch die Anstellung psychologischen Fachpersonals oder eine Kooperation mit lokalen Psychologen, die regelmäßig die Einrichtung besuchen, empfohlen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

9.    BMI-Empfehlung Nr. 9: "Es wird empfohlen, das ORS-RÜBE-Betreuungskonzept in der jetzigen Form in Hinblick auf Zweck und Erfolg zu evaluieren und ggfs. zu ändern. Überlegt werden könnte, Aktivitäten und Freizeitangebote gemeinsam mit den Bewohnern und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche zu planen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

10. BMI-Empfehlung Nr. 10: "Um die Sicherheit der Mitarbeiter und Bewohner sowie die Eigensicherung der Betreuer während der Nachtstunden bestmöglich zu gewährleisten, sollte eine zweite Person in der BS Fieberbrunn vor Ort Nachtdienst verrichten. Zumindest eine der anwesenden Personen sollte dabei ein ausgebildeter Sozialbetreuer sein, um primär deeskalierend und problemlösend intervenieren zu können." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

11. BMI-Empfehlung Nr. 11: "Um die ORS-Mitarbeiter in Ausnahmesituationen zu unterstützen und einen professionellen Umgang mit schwierigen Vorfällen zu ermöglichen, sollte regelmäßig Supervision, bei schwierigen Vorfällen zeitnah, angeboten werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

12. BMI-Empfehlung Nr. 12: "Es wird empfohlen, Kinder nicht in den BS Fieberbrunn und Schwechat unterzubringen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

e.    Wie viele Kinder waren seit 1. Jänner 2020 insgesamt in der RÜBE/BS Fieberbrunn untergebracht? Sind aktuell Kinder in der RÜBE/BS Fieberbrunn untergebracht?

f.     Wie viele Kinder waren seit 1. Jänner 2020 insgesamt in der RÜBE/BS Schwechat untergebracht? Sind aktuell Kinder in der RÜBE/BS Schwechat untergebracht?

g.    Wie viele Kinder waren seit 1. Jänner 2020 insgesamt in der RÜBE/BS Bad Kreuzen untergebracht? Sind aktuell Kinder in der RÜBE/BS Bad Kreuzen untergebracht?

13. BMI-Empfehlung Nr. 13: "Da im Rahmen der kurzfristigen Prüfung nicht alle Aspekte und Kinderrechtsstandards abschließend herangezogen werden konnten, wird empfohlen, eine weitreichendere kinderechtsstandardgerechte Unterbringung in Einrichtungen, in denen Kinder wohnen, zu prüfen, Standards zu implementieren und eine Qualitätskontrolle sicherzustellen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

14. BMI-Empfehlung Nr. 14: "Es wird empfohlen, bei einer Zuweisung in eine andere Einrichtung (RÜBE oder BS) und einen damit einhergehenden Schulwechsel oder ein Schulbesuchende individuell zu prüfen, um die Maßnahme nicht unverhältnismäßig zu gestalten. Insbesondere sollten Kinder nicht kurz vor Semesterende von der Schule genommen oder schulpflichtigen Kindern monatelang kein Schulbesuch ermöglicht werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

15. BMI-Empfehlung Nr. 15: "Sollten ein schulähnlicher Betrieb in Unterbringungseinrichtungen bestehen, wird empfohlen, ein Bildungskonzept zu erstellen, qualifiziertes Personal auszuwählen und eine Qualitätskontrolle zu implementieren." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

16. UNHCR-Empfehlung Nr. 1: "Asylsuchende und Personen mit rechtskräftig negativer Rückkehrentscheidung sollten aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse dieser Gruppen und dem unterschiedlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf grundsätzlich nicht gemeinsam untergebracht werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

17. UNHCR-Empfehlung Nr. 2: "Für den Fall einer ausschließlichen Nutzung als Betreuungsstellen für Asylsuchende sollte aufgrund der abgeschiedenen Lage ohne Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (Fieberbrunn) bzw. der außergewöhnlich hohen Lärmbelastung (Schwechat) keine längerfristige Unterbringung von Asylsuchenden an diesen Standorten erfolgen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

18. UNHCR-Empfehlung Nr. 3: "Aufgrund der mangelnden Anbindung der Bundesbetreuungseinrichtung Fieberbrunn an das öffentliche Verkehrsnetz, sollten die durch das Innenministerium ermöglichten Transporte ins Ortszentrum so gestaltet werden, dass allen BewohnerInnen, die dies wünschen, eine Fahrt nach Fieberbrunn ermöglicht werden. Auch sollte es den BewohnerInnen möglich sein, länger im Ortszentrum zu bleiben." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

19. UNHCR-Empfehlung Nr. 4: "Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und insbesondere unbegleitete Minderjährige sollten wegen der fehlenden Möglichkeiten, ein förderndes Umfeld zu schaffen und deren bestmögliche Entwicklung sicherzustellen, keinesfalls in besagten Betreuungsstellen untergebracht werden. Sollten weiterhin Kinder und Jugendliche an den Standorten untergebracht werden, sollte das Innenministerium eine rasche Einschulung aller Kinder und Jugendlichen im Schulalter unterstützen und deren Schulbesuch faktisch ermöglichen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

20. UNHCR-Empfehlung Nr. 5: "Es sollte ein verbesserter Informationsfluss zwischen der für Grundversorgungsangelegenheiten zuständigen Abteilung des Innenministeriums und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, insbesondere zu medizinischen, psychologischen und rechtlichen Belangen, sichergestellt werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

21. UNHCR-Empfehlung Nr. 6: "Es sollte auch in der Bundesbetreuungseinrichtung Fieberbrunn eine regelmäßige aufsuchende psychologische Versorgung durch Fachpersonal gewährleistet werden (dies ist in Schwechat gegeben)." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?

22. UNHCR-Empfehlung Nr. 7: "Asylsuchende sollten Informationen zur Rechtsberatung und einen faktischen Zugang zur Rechtsberatung erhalten." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

a.    Wenn ja, wann? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

b.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

c.    Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

d.    Wenn nein, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

23. Gab es neben den 7 genannten Empfehlungen noch weitere Empfehlungen des UNHCR?

24. Was sind die in der Aussendung des BMI vom 21.11.2019 angeführten 19 konkreten Maßnahmen, die aus den 15 Empfehlungen abgeleitet wurden?

a.    Wurde diese umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung (Fieberbrunn/Schwechat/Bad Kreuzen).

                                      i.Wenn ja, welche und wann jeweils? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

                                    ii.Wenn nein, warum nicht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

                                   iii.Wenn nein, ist eine Umsetzung der Maßnahmen geplant? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.

25. Gab es neben den 15 genannten Empfehlungen noch weitere Empfehlungen, die im Untersuchungsbericht der Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten bzw. im Rahmen der Überprüfung ausgesprochen wurden?

26. Wird bzw. wurde der Untersuchungsbericht veröffentlicht? Um Übermittlung des gesamten Untersuchungsberichts als Anlage der Anfragebeantwortung wird ersucht.

a.    Wenn ja, wann und wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

27. Welchen rechtlichen Charakter haben diese „menschenrechtlichen Empfehlungen“ bzw. die davon abgeleiteten Maßnahmen?

28. Wurde bereits eine Evaluierung der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen Empfehlungen in den RÜBE durchgeführt?

a.    Wenn ja, was ist das Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

29. Ist eine (weitere) Evaluierung der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen Empfehlungen geplant?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wird es dabei zu einer Einbindung des UNHCR kommen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

30. Welche Rückkehrberatungseinrichtungen betreibt das Innenministerium aktuell?

a.    Wie viele Personen sind dort aktuell untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung, Nationalität und minderjährig unbegleitet/minderjährig begleitet/volljährig.

31. Wie viele Personen waren seit 01.01.2019 in den RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in Tagen und Rückkehrberatungseinrichtung.

32. Wie viele Familien mit minderjährigen Kindern waren seit 01.01.2019 in den RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in Tagen und Rückkehrberatungseinrichtung.

33. Wie viele Personen, die seit 01.01.2019 in den RÜBE untergebracht waren, haben mittels freiwilliger Rückkehr das Bundesgebiet verlassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Nationalität und Monat der letzten Unterbringung in einer RÜBE.

34. Seit wann betreibt das Innenministerium die Rückkehrberatungseinrichtungen Bad Kreuzen?

a.    Wie viele Personen waren seit Einrichtung der RÜBE Bad Kreuzen insgesamt dort untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, minderjährig unbegleitet/minderjährig begleitet/volljährig und Dauer der Unterbringung.

35. Ist die Einrichtung von weiteren Rückkehrberatungseinrichtungen in Planung?

a.    Wenn ja, wann und wo?

36. Aus welchem Grund wird die Rückkehrberatungseinrichtung am Bürglkopf in Fieberbrunn weiterhin vom BMI betrieben, wenn es auch andere, zentraler gelegene, z.T. leerstehende Asylquartiere des Bundes gibt?

37. Wird bzw. wurde seitens des BMI eine Verlegung sämtlicher in der Rückkehrberatungseinrichtung in Fieberbrunn untergebrachten Personen bzw. zumindest jener, die einer besonders vulnerablen Gruppe angehören, in ein anderes Quartier geprüft?

a.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

38. Warum erfolge bislang keine Verlegung sämtlicher in der Rückkehrberatungseinrichtung in Fieberbrunn untergebrachten Personen in eines der leerstehenden Asylquartiere des Bundes oder in eine sonstige Bundesbetreuungseinrichtung?

39. Wird bzw. wurde seitens des BMI eine Schließung der Rückkehrberatungseinrichtung am Bürglkopf in Fieberbrunn geprüft?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

40. Wer führt die Rückkehrberatung in den RÜBE durch?

a.    Wie viele Kosten sind dem Bund für die Durchführung der Rückkehrberatung durch Dritte seit 01.01.2019 angefallen? Bitte um Auflistung nach Kosten/Monat und Empfänger.

b.    Wie viele Rückkehrberatungsgespräche wurden in den RÜBE seit 01.01.2019 geführt? Bitte um Auflistung pro Monat.

41. Wird die Rückkehrberatung in den RÜBE in Zukunft von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) übernommen?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn ja, gibt es hierfür schon ein Konzept?

                                      i.Wenn ja, was ist darin vorgesehen?

42. Wird die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) in Zukunft auch in den RÜBE Rechtsberatung anbieten und durchführen?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn ja, gibt es hierfür schon ein Konzept?

                                      i.Wenn ja, was ist darin vorgesehen?

c.    Wenn nein, warum nicht?