3324/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Bundesbetreuung

 

Für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sind im Zulassungsverfahren die Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums zuständig, wobei dort oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Die Bundeseinrichtungen sind nur als vorübergehende Unterkünfte vorgesehen, bevor die Übernahme in die Grundversorgung durch die Bundesländer erfolgt. Aber auch die Organisationen, die im Rahmen der Landesgrundversorgung schutzsuchende Kinder und Jugendliche unterbringen, sind chronisch unterfinanziert und können die notwendige Betreuungsqualität nicht leisten.

Laut den verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechten hat jedes Kind Anspruch auf den "Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen" (Art 1 BVG Kinderrechte). Jedes Kind, das aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat außerdem Anspruch auf "besonderen Schutz und Beistand des Staates" (Art 2 Abs 2 leg cit). Laut der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) müssen UMF in für "Minderjährige geeigneten Unterkünften" untergebracht werden (Art 24 Abs 2). Weiters sieht die EU-Aufnahmerichtlinie vor, dass das Betreuungspersonal "im Hinblick auf die Bedürfnisse von Minderjährigen adäquat ausgebildet sein und sich angemessen fortbilden" muss (Art 24 Abs 4). Abgesehen von der Diskrepanz zu den eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist es fraglich, ob Österreich in diesem Zusammenhang den europäischen Anforderungen nachkommt.

Um die Situation von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Österreich besser beurteilen zu können, ist die Kenntnis von aktuellen Zahlen und Unterbringungsbedingungen notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) stellten seit 1. Jänner 2020 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat der Antragstellung.

a.    Wie viele davon sind jünger als 14 Jahre?

b.    Wie viele davon sind jünger als 16 Jahre?

c.    Wie viele davon sind weiblich?

d.    Wie viele davon sind männlich?

2.    Wie viele UMF wurden seit 1. Jänner 2020 in Österreich zum Verfahren zugelassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat.

3.    Wie viele Entscheidungen betreffend UMF wurden seit 1. Jänner 2020 im Zulassungsverfahren getroffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Rechtsgrundlage und Monat.

4.    Wie viele UMF befanden sich zum Stichtag 1. September 2020 in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

a.    Wie viele davon sind jünger als 14 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

b.    Wie viele davon sind jünger als 16 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

c.    Wie viele davon sind weiblich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

d.    Wie viele davon sind männlich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

5.    Wie viele UMF, die bereits zum Verfahren zugelassen sind, befanden sich zum Stichtag 1. September 2020 in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

a.    Wie viele davon sind jünger als 14 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

b.    Wie viele davon sind jünger als 16 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

c.    Wie viele davon sind weiblich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

d.    Wie viele davon sind männlich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

6.    Wie viele UMF befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

a.    Wie viele davon sind jünger als 14 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

b.    Wie viele davon sind jünger als 16 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

c.    Wie viele davon sind weiblich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

d.    Wie viele davon sind männlich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

7.    Wie viele UMF, die bereits zum Verfahren zugelassen sind, befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

a.    Wie viele davon sind jünger als 14 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

b.    Wie viele davon sind jünger als 16 Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

c.    Wie viele davon sind weiblich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

d.    Wie viele davon sind männlich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

8.    Wie lange waren UMF im Jahr 2020 bisher durchschnittlich in der Grundversorgung des Bundes?

9.    Wie viele UMF wurden seit 1. Jänner 2020 den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung angeboten?

10. Wie viele UMF wurden seit 1. Jänner 2020 von den Bundesländern in die Landesgrundversorgung übernommen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Monat.

11. Wie oft lehnten Bundesländer seit 1. Jänner 2020 die Übernahme von UMF ab? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Monat.

12. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Überstellung in die Landesgrundversorgung?

13. Ist die Zulassung zum Asylverfahren Bedingung für die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?

a.    Wenn ja, warum?

14. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?

15. Wie viele UMF werden trotz Zulassung zum Asylverfahren nicht in Landesgrundversorgungsquartiere überstellt?

16. Inwiefern ist die Unterbringung und Betreuung von UMF in den Bundesbetreuungsstellen altersgerecht? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle, insb Traiskirchen.

17. Welche Maßnahmen setzt das BMI, um eine altersgerechte Unterbringung und Betreuung von UMF in den Bundesbetreuungsstellen sicherzustellen? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle, insb Traiskirchen.

18. Welche Maßnahmen setzt das BMI, um bei der Unterbringung und Betreuung von UMF in den Bundesbetreuungsstellen den Anforderungen des Kindeswohls gerecht zu werden? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle, insb Traiskirchen.

19. Inwiefern ist eine adäquate, spezialisierte Unterbringung und Betreuung von traumatisierten UMF in den Bundesbetreuungsstellen möglich? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle, insb Traiskirchen.

20. Welche Maßnahmen setzt das BMI, um in den Bundesbetreuungsstellen für traumatisierte UMF eine adäquate, spezialisierte Unterbringung und Betreuung sicherzustellen? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle, insb Traiskirchen.

21. Wie viele Wohngruppen gibt es pro Bundesbetreuungsstelle? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle.

22. Wie groß sind die Wohngruppen der unter 14-jährigen UMF (Anzahl der untergebrachten Kinder pro Wohngruppe)? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle und Wohngruppe.

23. Wie groß sind die Wohngruppen der über 14-jährigen UMF (Anzahl der untergebrachten Jugendlichen pro Wohngruppe)? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle und Wohngruppe.

24. Wie viele Betreuer_innen stehen pro Wohngruppe zur Verfügung? Bitte um Aufschlüsselung nach Betreuungsstelle und Wohngruppe.

25. Welcher Betreuungsschlüssel gilt für das Betreuungspersonal (Anzahl der VZÄ für 24h pro Gruppe)? Aufgeschlüsselt pro Wohngruppe und für sämtliche UMF der jeweiligen Betreuungsstelle.

26. Welche Qualifikationen (abgeschlossene Ausbildungen) hat das Betreuungspersonal? Aufgeschlüsselt nach Wohngruppe und gesamte Betreuungsstelle.

27. Werden „Remunerantenmütter“ eingesetzt?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, wie ist deren Entlohnung?

c.    Wenn ja, was ist ihre Rolle?

d.    Wenn ja, sind sie Teil des Betreuungsteams?

e.    Wenn ja, werden sie in den Betreuungsschlüssel eingerechnet, oder erfolgt ihr Einsatz zusätzlich?

28. Wem obliegt die Obsorge der unter 14-jährigen UMF während ihres Aufenthaltes in einer Bundesbetreuungseinrichtung?

a.    Sollte die Obsorge der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde obliegen: Ist diese Aufsichtsorgan über die Unterbringungseinrichtung der Unmündigen?

                                      i.Überprüft sie die Einhaltung der landesüblichen Kinder- und Jugendhilfe Standards?