3362/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend dauerhafter Ausbau des Fachkräftestipendiums mit Schwerpunkt Gesundheits- und Pflegebereich

Das Fachkräftestipendium (FKS) kann seit Mitte 2013 von gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen beansprucht werden, um sich zu Fachkräften in sogenannten Mangelberufen ausbilden zu lassen. Dazu gehören Ausbildungen in den Branchen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie im Bereich Gesundheit, Pflege und Sozialberufe, welche vom AMS spezifiziert werden. Erst kürzlich wurde die Bundesrichtlinie FKS adaptiert; der AMS- Verwaltungsrat hat am 30.6.2020 beschlossen, mit Gültigkeit ab 1.8.2020 die Befristung der Bundesrichtlinie Fachkräftestipendium neuerlich bis 31.12.2022 zu verlängern.

 

Förderbar sind Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und zu einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht; die Ausbildung muss spätestens am 31.12.2022 beginnen. Das Fachkräftestipendium ist so hoch wie das entsprechende Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Während der Ausbildung (maximal 3 Jahre) sind die in Ausbildung befindlichen Personen kranken, unfall- und pensionsversichert.

 

Wie Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, entfällt ein sehr hoher Anteil des Fachkräftestipendiums auf Ausbildungen im Bereich Gesundheit und Pflege wie zB an Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege oder im Bereich der Pflegefachassistenz-Ausbildung, wo auch ein sehr hoher Bedarf an Fachkräften besteht. Rückmeldungen zeigen, dass viele der TeilnehmerInnen ihre Ausbildung und damit Höherqualifizierung ohne Existenzsicherung durch das FKS nicht hätten finanzieren können.

 

Nun hat die Corona-Krise sehr deutlich aufgezeigt, dass der Gesundheits- und Pflegebereich nicht nur ein krisensicherer Sektor ist, der stabile und dauerhafte Beschäftigung anbietet, sondern auch ein starker Wachstumsmarkt ist: aufgrund der demographischen Entwicklung wird der Bedarf nach Pflege- und Gesundheitspersonal bis 2030 bei ca. 75.700 zusätzlichen Personen liegen. Angesichts dieser Zahlen müssen bestehende AMS-Fördermöglichkeiten verstärkt für die Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Pflegebereich genützt und eingesetzt werden bzw. deutlich aufgestockt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.   Der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich ist ein Thema, das vielfach bereits in der Realität angekommen ist. Und er ist ein Thema, das uns alle in mehr oder weniger naher Zukunft selbst und/oder als nahen Angehörigen betrifft. Ist ein Ausbau des Fachkräftestipendiums mit Schwerpunkt Gesundheit und Pflege geplant, um dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal nachzukommen? Wenn ja, ab wann und in welcher Form? Wurde diese Forderung bereits im AMS-Verwaltungsrat diskutiert ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.   Ist geplant, das Fachkräftestipendium als dauerhafte Maßnahme gesetzlich zu verankern und wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Wurde diese Forderung bereits im AMS-Verwaltungsrat diskutiert ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.   ExpertInnen fordern eine Aufstockung der Mittel für das Fachkräftestipendium auf € 100 Mio. pro Jahr mit einem Schwerpunkt auf den Gesundheits- und Pflegebereich. Ist dies aus Sicht Ihres Ressorts geplant? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Wurde diese Forderung bereits im AMS-Verwaltungsrat diskutiert ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.   Wird daran gearbeitet, alle Ausbildungen für Pflege- und Gesundheitsberufe über das Fachkräftestipendium zu ermöglichen, also auch die Ausbildung von DiplomkrankenpflegerInnen an Fachhochschulen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?
Wurde diese Forderung bereits im AMS-Verwaltungsrat diskutiert ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5.   Wie bereits einleitend erwähnt, könnten viele der TeilnehmerInnen ihre Ausbildung und damit Höherqualifizierung ohne Existenzsicherung durch das FKS nicht finanzieren. Ist die Erhöhung des Fachkräftestipendiums auf ein existenzsicherndes Niveau von zumindest € 1.200 geplant? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Wurde diese Forderung bereits im AMS-Verwaltungsrat diskutiert ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.   Für alleinerziehende TeilnehmerInnen bedeutet die Ausbildung in Kombination mit der Organisation der Kinderbetreuung eine oft derart hohe Belastung, das mitunter die Ausbildung mittels Fachkräftestipendium abgebrochen werden muß. Welche zusätzlichen finanziellen und organisatorische Maßnahmen sind zu Unterstützung dieses TeilnehmerInnenkreises geplant?.

7.   In der Praxis dürfte es in den einzelnen AMS hinsichtlich Art und Umfang der geforderten Nachweise beim FKS teils zu uneinheitlichen Anforderungen kommen. Ist eine Standardisierung der geforderten Unterlagen geplant?

8.   Optimierungspotenzial dürfte es auch bei der Information über das Fachkräftestipendium geben. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine aktive Bewerbung des FKS vor allem im Bereich Gesundheit und Pflege durch das AMS zu gewährleisten?