3363/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zeitraum von Quarantäne bei COVID-19-Verdacht

 

Die Plattform orf.at berichtet am 8.September 2020:

Kürzere Quarantäne derzeit nicht geplant

In mehreren europäischen Ländern gibt es derzeit Pläne oder zumindest intensive Debatten, die Coronavirus-Quarantäne zu verkürzen. In Frankreich muss man sich künftig nur noch sieben Tage in die eigenen vier Wände zurückziehen. Auch Italien debattiert über eine Halbierung. Der deutsche Experte Christian Drosten plädiert gar für eine Verkürzung auf fünf Tage. In Österreich – hier wurde im Juli von 14 auf zehn Tage verkürzt – gibt es derzeit keine entsprechenden Pläne.

Das bestätigte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage gegenüber ORF.at. Die Situation werde aber permanent beobachtet. Sollte sich die Pandemielage in Österreich verändern oder es etwa neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, sei eine Änderung der Quarantäneregeln möglich, wurde betont.

Bernhard Benka vom Gesundheitsministerium betonte, jene Debatte, die in Frankreich, Italien und Deutschland derzeit aktuell sei, habe man hierzulande bereits vor zwei Monaten geführt. Damals habe man – als eines der ersten europäischen Länder neben der Schweiz und Norwegen – die Dauer der Quarantäne von 14 auf zehn Tage verkürzt.

Zweierlei Quarantäne

Benka verwies darauf, dass es eigentlich zwei Arten von Quarantäne gibt, die in der Öffentlichkeit meist nicht unterschieden wird. Einerseits gibt es Quarantäneregeln für jene, die infiziert sind. Und zweitens Bestimmungen für Kontaktpersonen – also all jene, die Kontakt zu einer Person hatten, die positiv getestet wurde. Derzeit ist die Dauer für beide Formen von Quarantäne gleich lang, diese könnte aber auch unterschiedlich sein.

Bei Infizierten wisse man schon relativ lange, dass die Infektiösität nach acht bis zehn Tagen in der Regel vorbei sei. Bei Kontaktpersonen sei weltweit das Auftreten von Symptomen innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt mit einer infizierten Person beobachtet worden. Der Großteil davon entwickle aber innerhalb von fünf bis zehn Tagen Symptome.

Wissensbasis „ständig im Wandel“

Der Experte im Ministerium betonte aber auch, dass das Wissen über das Coronavirus und seine Wirkung „ständig im Wandel“ sei. Zu Kontaktpersonen gebe es diesbezüglich aber viel weniger gesichertes Wissen als zu Infizierten. Senke man die Quarantäne weiter, riskiere man, „dass uns ein paar (Infizierte, Anm.) durch die Lappen gehen“, so Benka auf die Frage, ob mit dem in den nächsten Wochen erwarteten weiteren Anstieg der Infektionen der politische und gesellschaftliche Ruf nach einer Verkürzung der Quarantäne nicht steigen könnte.

Die Gesundheitsbehörde versuche jedenfalls, das Risiko möglichst gering zu halten. Letztlich sei die Festlegung der Quarantäne eine Risiko-Nutzen-Abwägung. Und die Entscheidung anhand medizinischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren – etwa, ob die Quarantäne nicht mehr befolgt werden sollte – letztlich eine der Politik.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche wissenschaftlichen Grundlagen können Sie nennen, um eine ursprünglich 14-tägige Quarantäne bei COVID-19-Verdacht im Zeitraum März bis Juli 2020 zu rechtfertigen?

2)    Welche wissenschaftlichen Grundlagen können Sie nennen, um die aktuelle 10- tägige Quarantäne bei COVID-19-Verdacht im Zeitraum seit Juli 2020 zu rechtfertigen?

3)    Welche wissenschaftlichen Grundlagen stehen Ihnen zur Verfügung, um keine weitere Verkürzung der Quarantäne bei COVID-19-Verdacht auf fünf Tage einzuführen?

4)    Welche wissenschaftlichen Grundlagen können Sie nennen, um eine bisherige gleiche Dauer der Quarantäne bei Infizierten und bei Kontaktpersonen zu rechtfertigen?