3366/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend sexueller, physischer und psychischer Gewalt gegenüber Senioren

 

Laut der Website gewaltinfo.at (Initiative des BMAFJ), ist die Dunkelziffer betreffend der Gewalt gegenüber älteren Menschen hoch. Nach Informationen der Weltgesundheitsorganisation werden in westlichen Ländern zwischen einem und zehn Prozent aller älteren Menschen Opfer innerfamiliärer Gewalt.

Unter psychischer Gewalt ist unter anderem zu verstehen, dass jemand herabgewürdigt, gedemütigt, lächerlich gemacht oder beleidigt wird. Dies kann innerhalb der Familie sowohl durch den Ehepartner als auch durch nahe Verwandte geschehen. Aber auch im Bekanntenkreis, in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen durch das Personal oder im Alltag, wie etwa beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Passanten. So titelte beispielsweise salzburg.orf.at am 12.5.2020: „Pensionistin nach Bankbesuch beraubt.

Der Unterschied zur Gewalt gegenüber jüngeren Menschen besteht darin, dass die Älteren der Gewaltanwendung oft hilflos ausgeliefert sind.

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat aus dem Jahr 2019 (Band Präventive Menschenrechtskontrolle), wird unter anderem auf Seite 27 folgendes berichtet: „…forderte eine Kollegin auf, die Bewohnerin enger an den Waschtisch zu schieben und hielt ihr mit dem Waschlappen den Mund zu. In einer Einrichtung in Tirol wurde der Kommission von sexuellen Übergriffen von drei Bewohnern gegenüber Mitbewohnerinnen und einer Pflegekraft berichtet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es Zahlen aus Erhebungen, Studien oder Befragungen, aus welchen verlässlich ableitbar ist, inwieweit Senioren in Österreich in der Vergangenheit im Zeitraum 2015 bis 2020 sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt waren?

2.    Wenn „Ja“, in welchem Umfeld (Familie, Pflege, Seniorenheime, Pflegeheime, Alltag, außer Haus…) findet diesen Erhebungen nach die Gewalt an älteren Menschen vorwiegend statt?

3.    Wenn „Nein“, warum gibt es solche Erhebungen nicht und wird das Ministerium eine derartige Evaluierung (Studie oder Befragung) in Auftrag geben und wenn nicht, warum nicht?

4.    Gibt es seitens des Ministeriums Initiativen und Maßnahmen, um physische und psychische Gewalt gegen Senioren wirksam zu bekämpfen?

5.    Wenn „Ja“, welche?

6.    Wenn „Nein“, warum nicht?

7.    Wenn „Nein“, wird das Ministerium künftig Maßnahmen setzen?

8.    Gibt es seitens des Ministeriums Initiativen, um Angehörige und Betreuungspersonen von Betroffenen aber auch die Öffentlichkeit insgesamt für diese Problematik zu sensibilisieren?

9.    Wenn „Ja“, welche?

10. Wenn „Nein“, warum nicht und wird das Ministerium diesbezügliche Maßnahmen in die Wege leiten?

11. Welche Maßnahmen wurden von ihrem Ministerium ergriffen, um in den Bundesländern, welche laut Bericht der Volksanwaltschaft noch keine entwickelten Qualitätsleitlinien bzw. Qualitätsstandards zu Gewaltprävention und Deeskalationsmanagement haben, dass welche entwickelt werden? (laut Bericht VA S. 29: „Salzburg, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten“.)