3367/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend COVID-19 – Ungleichbehandlung trotz ärztlichem Attest

 

 

Leider kommt es im Zuge der COVID-19 Pandemie immer wieder zu Ungleich­behandlungen, weil gewisse Leistungen nur unter Auflage einer Maskenpflicht in Anspruch genommen werden können. Im ÖGK Gesundheitszentrum Linz beispielsweise lauten die Auflagen zur Teilnahme an Workshops (abgesehen von Maßnahmen wie Hände-Desinfektion und Abstand halten) wie folgt:

 

„Es besteht generelle Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes oder Plexiglasvisier für Vortragende und Teilnehmer/innen im gesamten Gebäude, sowie im Vortragsraum (ist das Tragen einer Maske selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ist eine Teilnahme nicht erlaubt)“

 

Das heißt, Personen, denen der Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist (zum Beispiel Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS oder Asthma[1]), werden von Leistungen ausgenommen, für die diese jedoch gesetzlich festgelegte Krankenversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage kann es also passieren, dass diese Personen keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen haben und somit ungleichbehandelt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihrem Ministerium der oben geschilderte Fall bekannt?

a.    Wenn ja, gab es diesbezüglich Gespräche mit den Verantwortlichen?

b.    Welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen?

2.    Sind Ihrem Ministerium andere Fälle bekannt, in denen Personen eine derartige Leistung verwehrt wurde?

a.    Wenn ja, welche Fälle sind dies?

b.    Welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen?

3.    Betreffen diese Auflagen bezüglich des MNS-Tragens (das heißt keine Teilnahme trotz ärztlichem Attest) auch zukünftige Rehabilitations- und Kuraufenthalte?

4.    Wie viele ärztliche Atteste betreffend der Unzumutbarkeit des MNS-Tragens wurden seit Beginn der COVID-19 Pandemie ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten und Bundesländern.



[1] Siehe „Wer ist vom Tragen des MNS ausgenommen?“, online unter: www.oesterreich.gv.at/public/Mund-Nasen-Schutz.html [27.08.2020]