3371/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.09.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend 450 Euro Almosen an Arbeitslose und Notstandshilfebezieher
Die Tageszeitung „Krone“ berichtet am 8. September 2020
Die 450 Euro, die per Monatsanfang vom AMS an Menschen ohne Job ausbezahlt wurden, sind eine große Hilfe. Doch leider nicht für alle. Fragen rund um die Einmalzahlung für Arbeitslose sorgten wie berichtet bereits in der Vorwoche für einen regelrechten Ansturm auf die Serviceline des AMS Wien.
Bei den 450 Euro handelt es sich um einen Einmalzuschuss, der das Gröbste abfedern soll. Anspruchsberechtigt sind alle, die zwischen 1. Mai und 31. August für zumindest 60 Tage Arbeitslose oder Notstandshilfe bezogen haben, auch wenn sie bereits wieder einen Job haben.
Die Auszahlung startete mit 4. September, ganz unkompliziert aufs Konto. Trotzdem schauten einige durch die Finger. Wichtig zu wissen ist, dass die Einmalzahlung pfändbar ist, wenn Exekutionen vorliegen. Das Geld wird dann vom AMS zum Teil oder zur Gänze einbehalten. Achtung: Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld bezogen wurden, zählen ebenso wenig dazu wie jene Phasen, in denen aufgrund einer Sperrfrist kein Geld ausbezahlt wurde.
Fragen überlasten AMS-Wien-Serviceline
„Ein Durchkommen ist telefonisch kaum mehr möglich, andere wichtige Anliegen unserer Kunden könnten dadurch liegen bleiben“, hatte das AMS Wien am Freitag mit Blick auf etwaige Fragen zur Einmalzahlung gewarnt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Anspruchsberechtigte haben tatsächlich die 450 Euro „Einmalzahlung“ ausbezahlt bekommen?
2) Wie teilen sich diese Anspruchsberechtigten auf die einzelnen Bundesländer auf?
3) Wie viele Anspruchsberechtigte auf diese Einmalzahlung sind österreichische Staatsbürger?
4) Wie viele Anspruchsberechtigte auf diese Einmalzahlung sind sonstige EU-Staatsangehörige?
5) Wie viele Anspruchsberechtigte auf diese Einmalzahlung sind Drittstaatsangehörige?
6) Wie viele Anspruchsberechtigte auf diese Einmalzahlung sind Asylberechtigte bzw. haben einen sonstigen Asyl- und fremdenrechtlichen Aufenthaltsstatus?
7) Wie viele Bezieher einer Arbeitslosenversicherungsleistung haben insgesamt bei den Servicestellen des AMS wegen dieser Einmalzahlung angefragt?
8) Wie viele Krankengeldbezieher haben aus diesem Grund keine Einmalzahlung bekommen?
9) Wie viele Weiterbildungsgeldbezieher haben aus diesem Grund keine Einmalzahlung bekommen?
10) Wie viele Altersteilzeitgeldbezieher haben aus diesem Grund keine Einmalzahlung bekommen?
11) Wie viele Teilpensionsbezieher haben aus diesem Grund keine Einmalzahlung bekommen?
12) Wie viele Umschulungsgeldbezieher haben aus diesem Grund keine Einmalzahlung bekommen?
13) Wie viele Arbeitslosengeldbezieher oder Notstandshilfegeldbezieher haben wegen einer Sperrfrist keine Einmalzahlung bekommen?