3373/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

 

betreffend Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie

 

Der Wolf ist gemeinsam mit den beiden anderen „großen Beutegreifern“ Bär und Luchs in der sogenannten FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) geschützt. Die Bejagung ist ganzjährig untersagt. Der Wolf galt lange Zeit in Mitteleuropa als ausgestorben und wurde unter strengen Schutz gestellt. Die aktuelle Situation ist aber eine völlig andere: Im Jahr 2018 bezifferte die Weltnaturschutzunion IUCN den gesamteuropäischen Bestand (ohne Russland) auf mehr als 17.000 Wölfe, für die 28 Staaten der Europäischen Union auf insgesamt 13.000 bis 14.000 Wölfe.“[1] Dies hatte zur Folge, dass die IUCN für Europa insgesamt die Wölfte im Jahr 2018 in die Kategorie „nicht gefährdet“ einstufte.

 

Somit wäre es auch konsequent den Schutz des Wolfes der neuen Einstufung anzupassen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (abgekürzt: FFH-Richtlinie; 92/43/EWG) regelt den Schutz des Wolfes europaweit. Aber der Wolf ist nicht im jeden Mitgliedsstaat der EU gleich geschützt. Derzeit ist bei uns wie auch in vielen anderen EU-Ländern der Wolf im Anhang IV der FFH-Richtlinie angeführt, sein Lebensraum in Anhang II. Für im Anhang IV geführte Arten besteht strenger Schutz.

 

„Allerdings führen Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien und Griechenland den Wolf im Anhang V als geschützte Art. Spanien führt den Wolf nur im nördlichen Teil des Landes im Anhang V. In Finnland gibt es wolfsfreie Zonen mit Rentierzucht, in denen der Wolf auch im Anhang V geführt wird.“[2]

 

Die strengen EU-Auflagen, die in Österreich derzeit gelten, verbieten alle Eingriffe, was im Hinblick auf die vielen Wolfrisse im gesamten Bundesgebiet zu überdenken ist.

 

Der Anhang V beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen, wenn sie in einem günstigen Erhaltungszustand sind, im Rahmen von Verwaltungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel die Gams in Österreich.[3]

 

Es ist möglich den Schutzstatus des Wolfes zu ändern und ähnlich wie in den anderen EU-Ländern diesen zum Beispiel im Anhang V mit weniger Schutz zu listen oder andere Lösung zu finden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie ist der aktuelle Schutzstatus des Wolfes in einzelnen EU-Ländern?

(Bitte um Auflistung aller EU-Länder mit dem Schutzstatus des Wolfen bzw. in welchem Anhang der FFH-Richtlinie er sich im jeweiligen Land befindet.)

2.    Wie wurde in den einzelnen Staaten, wo der Wolf nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet ist, sondern entweder im Anhang V oder wo es andere abweichende Regelung gibt, diese Aufweichung des Schutzes erreicht?

3.    Wann genau wurde der Wolf in den einzelnen EU-Ländern dem Anhang V zugeteilt?

a.    Wer hat das jeweils beschlossen?

b.    Warum wurde die jeweils abweichende Regelung gegenüber Listung im Anhang IV getroffen?

4.    Wann wurde entschieden in welchem Anhang der FFH-Richtlinie der Wolf in Österreich kommt?

a.    Wer hat es entschieden?

b.    Mit welcher Begründung?

5.    Wird das Bundesministerium Maßnahmen setzten, um den Schutzstatus des Wolfes in Österreich zu senken?

a.    Falls ja, welche und wann?

b.    Falls nein, warum nicht?

6.    Werden Sie im Zuge der nächsten GAP-Verhandlungen auch den Schutzstatus des Wolfes in Österreich thematisieren?

a.    Falls ja, mit welchem Ziel?

b.    Falls nein, warum nicht?

7.    Wird der Schutzstatus des Wolfes in Hinblick auf die rasante Vermehrung evaluiert?

8.    Sind Maßnahmen zur Regulierung der Wolfpopulation in Europa, auf der Bundesebene oder in einzelnen Bundesländern geplant?

a.    Falls ja, welche und wann?

b.    Falls nein, warum nicht?

c.    Falls nein, wie groß wird (geschätzt) die Wolfspopulation in Österreich in 5 Jahren/in 10 Jahren/in 15 Jahren sein?

9.    Gibt es Tierarten in Österreich welche durch Wölfe bedroht sind?



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wolf

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Wolf

[3] https://www.beutegreifer.at/categories/abschuss