3401/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.09.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend bedenkliche Stimmungsmache gegen die Polizei durch die KJÖ
Bezugnehmend auf die Anfrage 2599/J (XXVII. GP) beantwortete Bundesminister für Inneres Karl Nehammer die Fragen 44 bis 48 im Rahmen der 2628/AB (XXVII. GP) folgendermaßen:
„Vom Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark wurde an die Staatsanwaltschaft Graz diesbezüglich ein Bericht gemäß § 100 Absatz 3a StPO übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Graz beauftragte bisher die Kriminalpolizei mit keinen Ermittlungen. […]“
(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02599/index.shtml)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Sah das Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark im Rahmen des genannten Berichtes einen Anfangsverdacht?
2. Wenn ja, welche Straftatbestände wurden im Rahmen des genannten Berichtes angeführt?
3. Hat die Staatsanwaltschaft Graz in der Zwischenzeit die Kriminalpolizei mit Ermittlungen bzgl. dieses Postings der KJÖ Steiermark beauftragt?
4. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände wird ermittelt?
5. Wenn nein, warum wurde die Kriminalpolizei bisher mit keinen Ermittlungen beauftragt?
6. Wenn nein, ist der Fall seitens der Staatsanwaltschaft Graz abgeschlossen?