3418/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Import von Haifischprodukten follow-up
Am 26.06.2020 beantwortete der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Frage 17 der Anfrage 1745/J wie folgt.
„Alle Importe müssen den dafür vorgesehenen nationalen und veterinärbehördlichen Vorschriften entsprechen. Zu Fragen des Artenschutzes darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verweisen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Inwiefern sind Sie für Agenden des Artenschutzes zuständig?