3423/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.09.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Bestellung von Mag. Karin Tausz in den Aufsichtsrat der Austro Control und mögliche Interessenskonflikte durch gleichzeitige Leitungstätigkeit bei den ÖBB

 

 

Am 20. Mai 2020 wurden durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zwei Mandate im Aufsichtsrat der staatlichen Flugsicherungsbehörde Austro Control neu bestellt, nachdem die bisherige Mandatsträgerin Mag. Katharina Levina-Rabl abberufen und der bisherige Aufsichtsratschef Dr. Werner Walch bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 zurückgetreten war. Bei den beiden neu bestellten Aufsichtsräten handelt es sich um den Rechtsanwalt Dr. Rudolf Pendl und Frau Mag. Karin Tausz, welche auch zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde und jahrelang als Bezirkspolitikerin sowie Aktivistin der Grünen im 4. Wiener Gemeindebezirk Wieden aktiv war. Betrachtet man die Ausbildung sowie die bisherige berufliche Vita von Mag. Karin Tausz näher, so lässt sich feststellen, dass diese keinerlei qualifizierende Bezüge zur Luftfahrt aufweisen. Vielmehr ist Mag. Tausz durch ihre ehemaligen Tätigkeiten, etwa bei der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB), und ihre aktuelle Beschäftigung als Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung bei der ÖBB Infrastruktur AG in der Bahnbranche verwurzelt, nicht zuletzt wurde sie auch mit 11. Mai 2020 in den Aufsichtsrat der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) bestellt. Aufgrund des Umstandes, dass im Mobilitätssektor ein Konkurrenzverhältnis zwischen Bahn- und Flugverkehr besteht, weist abseits der mangelnden Qualifikation in fachlicher Hinsicht die Ausübung des Vorsitzes bzw. überhaupt eines Mandates im Aufsichtsrat der Austro Control, welche etwa über die Gestaltung der Flugsicherungsgebühren Einfluss auf die Entwicklung des Flugverkehrs nehmen kann, bei gleichzeitiger, leitender Tätigkeit in der größten staatlichen Eisenbahngesellschaft ÖBB ein unübersehbares Spannungsverhältnis hinsichtlich eines Interessenskonflikts auf.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Welche Gründe lagen Ihrer Entscheidung zugrunde, Mag. Karin Tausz zum Mitglied des Aufsichtsrates der Austro Control zu bestellen, infolge dessen sie zur Vorsitzenden dieses Gremiums gewählt wurde?

a.    Welche fachliche Expertise qualifiziert Mag. Tausz für diese Tätigkeit?

b.    Wann wurde Ihrerseits diese Entsendungsentscheidung getroffen?

c.     Inwiefern war die jahrelange politische Tätigkeit von Mag. Tausz bei den Grünen für diese Personalentscheidung von Bedeutung?

d.    Erwarten Sie über die bloße Erfüllung der im Aktiengesetz festgeschriebenen Pflichten hinausgehende Impulse auf die Tätigkeit der Austro Control, insbesondere im Sinne des Programmes der Bundesregierung 2020-2024?

e.    Wenn ja, welche?

2.    War bzw. ist Ihnen das obig beschriebene Spannungsverhältnis hinsichtlich der beruflichen Leitungstätigkeit bei der ÖBB Infrastruktur AG und der gleichzeitigen Ausübung des Austro Control-Aufsichtsratsvorsitzes von Mag. Karin Tausz bekannt?

a.    Wie wird sichergestellt, dass die Aufsichtsratsvorsitzende Ihre Tätigkeit ausschließlich im Interesse der Austro Control und der zivilen Luftfahrt ausübt?

b.    Können Interessenskonflikte durch die Ausübung der beiden Tätigkeiten in konkurrierenden Branchen bzw. Unternehmen ausgeschlossen werden?

c.     Wenn ja, inwiefern?