3424/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend zunehmende Einschränkungen im Individualverkehr – Willkürliche Fahrverbote für Motorräder

 

 

Im Bereich des Individualverkehrs sind im gesamten Bundesgebiet immer mehr Einschränkungen festzustellen, welche vor allem Motorradfahrer betreffen. So beschloss beispielsweise die Tiroler Landesregierung im Mai diesen Jahres auf Betreiben der für Verkehrsangelegenheiten zuständigen grünen Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe umfassende Fahrverbote für Motorräder, welche Standgeräusche von mehr als 95 Dezibel verursachen, bis 31. Oktober 2020, dem De-facto-Ende der Motorradsaison. Betroffen sind von diesen Fahrverboten folgende Strecken: Lechtal Straße (B198) von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech, Tannheimer Straße (B199) von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland), Berwang-Namloser Straße (L21) von Bichlbach bis Stanzach, Hahntennjochstraße (L72) 2.Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe), Hahntennjoch Landesstraße (L246) 1.Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg ,Bschlaber Landesstraße (L266) von Elmen bis Pfafflar. Dem Vernehmen nach planen zahlreiche, von Motorradfahrern stark frequentierte Gemeinden entsprechend dem Tiroler Vorbild ebenfalls Initiativen für derartige Fahrverbote auf Straßen in ihren jeweiligen Gemeindegebieten zu setzen. Neben generellen Fahrverboten werden auch zunehmend für Motorradfahrer gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen auf gewissen Strecken ausgeschildert. Dies ist etwa im Bereich des „Rohrer Sattels“ an der Gutensteiner Straße (B21) der Fall, wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer 100 km/h, für Motorradfahrer jedoch nur 70 km/h beträgt. Dies ist auch besonders hinsichtlich der Verkehrssicherheit völlig unverständlich, da durch diesen Geschwindigkeitsunterschied an unterübersichtlichen Stellen das Risiko etwa von Auffahrunfällen massiv erhöht wird.

 

Insgesamt ist daher der Umstand, dass die Besitzer der 850.000 in Österreich zugelassenen Motorräder, trotz ebendieser behördlichen Zulassung zahlreiche Straßen nicht mehr befahren dürfen und sich daher verständlicherweise politischer Willkür ausgesetzt sehen. Dies auch noch vor dem Hintergrund, dass Motorradfahrer hinsichtlich des von ihrem Kraftfahrzeug verursachten Lärms bereits sensibilisiert sind und auch die Motorradindustrie bereits auf diese Problemstellung reagiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie Einführung von regionalen Motorradfahrverboten ab einer Lärmgrenze von mehr als 95 Dezibel hinsichtlich des Umstandes, dass diese Kraftfahrzeuge nach den geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen (Kraftfahrgesetz) behördlich zugelassen sind bzw. werden?

a.    Inwiefern sehen Sie derartige Fahrverbote mit dem in Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) festgeschriebenen Gleichheitssatz vereinbar?

b.    Haben bzw. werden Sie diese Problematik gegenüber den Landesverkehrsreferenten thematisieren?

c.    Wenn ja, inwiefern?

d.    Werden Sie sonstige Initiativen planen, um die offenbare Ungleichbehandlung von Motorradfahrern durch regionale Einschränkungen zu beheben?

e.    Wenn ja, welche?

2.    Planen Sie seitens Ihres Ressorts bundesweite Maßnahmen, Verordnungen, Erlässe oder Gesetzesänderungen, welche den Motorradverkehr betreffen?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Falls ja, beinhalten diese Begrenzungen hinsichtlich des durch Motorräder verursachten Lärmpegels?

c.    Wenn ja, betreffen diese den von Motorrädern ausgehenden Schadstoffausstoß?

3.    Sind Beschränkungen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr im Hinblick auf dessen Umwelteinwirkungen, wie etwa Lärm oder Schadstoff- bzw. CO2-Ausstoß geplant?

a.    Wenn ja welche?

b.    Im Programm der Bundesregierung ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes vorgesehen, wie und wann soll diese genau umgesetzt werden?

c.    Planen Sie eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG)?

d.    Wenn ja, in welcher konkreten Hinsicht?