3426/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abwicklung des mit der Lufthansa AG geschlossenen Vertrages zum Fortbestand der AUA durch COFAG und ÖBAG

 

 

Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wurde infolge des 3. COVID-19 Gesetzes im April 2020 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien errichtet. Gemäß § 6a Abs. 2 ABBAG-Gesetz erfolgt die Ausstattung der COFAG durch den Bund unter anderem nach dem in § 2 Abs. 2 Z 7 ABBAG-Gesetz definierten Auftrag, ihr übertragene kapital- und liquiditätsstützende Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 15 Milliarden Euro zu erbringen. Entsprechend der Anfragebeantwortung 2308/J des Bundesministers für Finanzen fungieren die COFAG sowie die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) als Vertragsparteien auf österreichischer Seite in Rahmen des mit der Lufthansa AG geschlossenen Vertrages hinsichtlich des Fortbestands der Austrian Airlines (AUA), weswegen in besagter Anfragebeantwortung seitens des Bundesministeriums auch von einer Beilage bzw. Offenlegung des betreffenden Vertragswerkes unter dem Verweis auf die Nichtzuständigkeit im Bereich der Vollziehung abgesehen wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.      Wer erteilte der COFAG den Auftrag zum Abschluss des Vertrages mit der Lufthansa AG?

a.      Zu welchen konkreten Bedingungen erfolgte der Vertragsabschluss?

b.      Wer formulierte diese Bedingungen?

c.      Welchen Anteil trägt die COFAG an den vereinbarten 150 Millionen Euro Direktzahlungen an die AUA?

d.      Mit welchem Anteil ist die COFAG an der vereinbarten Besicherung von Krediten in der Höhe von 300 Millionen Euro beteiligt?

e.      Von wem wurden diese Beträge angewiesen?

2.      Wer erteilte der ÖBAG den Auftrag zum Abschluss des Vertrages mit der Lufthansa AG?

a.      Zu welchen konkreten Bedingungen erfolgte der Vertragsabschluss?

b.      Wer formulierte diese Bedingungen?

c.      Welchen Anteil trägt die ÖBAG an den vereinbarten 150 Millionen Euro Direktzahlungen an die AUA?

d.      Mit welchem Anteil ist die ÖBAG an der vereinbarten Besicherung von Krediten in der Höhe von 300 Millionen Euro beteiligt?

e.      Von wem wurden diese Beträge angewiesen?

3.     Wie erfolgt die Ausstattung der COFAG mit finanziellen Mitteln im Detail?

a.         Inwiefern sind Sie als Bundesminister für Finanzen in diese eingebunden?

b.         Sind Sie in Genehmigungsprozesse hinsichtlich der Ausbezahlung von Geldern im Zuge kapital- und liquiditätsstützender Maßnahmen eingebunden?

c.         Falls ja, wie konkret?

d.         Wenn nein, inwiefern konnten Sie sich in die Verhandlungen zur Erstellung des mit der Lufthansa AG geschlossenen Vertrages einbringen?

e.         Unterliegt die Vergabe von Zahlungsleistungen seitens der COFAG Kontrollmechanismen seitens Ihres Bundesministeriums?

f.          Wenn ja, welchen?

g.         Falls nein, warum nicht?

4.     In welchem Umfang sind bislang Mitteln der COFAG an die Lufthansa AG geflossen (jeweilige Summe und jeweiliger Zeitpunkt der Mittelauszahlung)?

5.     In welchem Umfang sind bislang Mitteln der COFAG an die Austrian Airlines geflossen (jeweilige Summe und jeweiliger Zeitpunkt der Mittelauszahlung)?

6.     Wann werden weitere Mitteln der COFAG an die Lufthansa AG gezahlt (jeweilige Summe und jeweiliger Zeitpunkt der Mittelauszahlung)?

7.     Wann werden weitere Mitteln der COFAG an die Austrian Airlines gezahlt (jeweilige Summe und jeweiliger Zeitpunkt der Mittelauszahlung)?

8.     An welche Bedingungen sind für die Austrian Airlines die Mittelauszahlungen geknüpft?

9.     War der COFAG-Beirat in den Abschluss des Vertrages eingebunden?

10.  Wann hat der COFAG-Beirat dem Vertrag zugestimmt?

11.  War die Zustimmung des COFAG-Beirates einstimmig?

12.  Wenn nein, welche Beiräte haben aus welchen Gründen dagegen gestimmt?