3428/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.09.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weisungen hinsichtlich der ausständigen Übermittlung des „Ibiza-Videos“ an den Untersuchungsausschuss

 

Am 27. Mai 2020 gab das Bundeskriminalamt per Presseaussendung bekannt, dass die „Soko Tape“ das sogenannte „Ibiza-Video“ in der Länge von 12 Stunden, 32 Minuten und 38 Sekunden sowie Audiodateien im Ausmaß von 8 Stunden, 14 Minuten und 3 Sekunden sichergestellt hat. Bis dato wurde dieses Material dem parlamentarischen „Ibiza“-Untersuchungsausschuss nicht übermittelt und stattdessen ein im Sinne der Aufklärung unwürdiger Diskurs über Modalitäten und Zuständigkeiten für die Videoübermittlung inszeniert, der stark den Anschein einer absichtlichen Zurückhaltung dieses zentralen Beweismittels im notwendigen, vollen Umfang erweckt. Im Gegensatz dazu wurde der Tageszeitung „Kurier“ das gesamte Videomaterial offenbar zugespielt, wovon ein Artikel über dessen Inhalte vom 01. September 2020 zeugt. Insgesamt ist die bisherige Vorenthaltung des gesamten beschlagnahmten Materials völlig inakzeptabel und eine unzulässige Missachtung des Parlaments als gewählte Volksvertretung, welche ihrerseits genauster Aufklärung bedarf.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Wurden im Wirkungsbereich Ihres Bundesministeriums Weisungen erteilt, welche die bisherige Nicht-Vorlage des „Ibiza-Videos“ gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Inhalt hatten?

a.    Wenn ja, welche genauen Inhalte wiesen diese Weisungen jeweils auf und wann wurden sie erteilt?

b.    Wenn ja, wer erteilte diese?

c.    Wenn ja, wer waren die Empfänger dieser Weisungen?

2.    Wurden im Wirkungsbereich Ihres Bundesministeriums Weisungen erteilt, welche die teilweise bzw. geschwärzte Vorlage des „Ibiza-Videos“ gegenüber dem Untersuchungsausschuss beinhalteten?

a.    Wenn ja, welche genauen Inhalte wiesen diese Weisungen jeweils auf und wann wurden sie erteilt?

b.    Wenn ja, wer erteilte diese?

c.    Wenn ja, wer waren die Empfänger dieser Weisungen?