3430/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.09.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend 1-2-3-Ticket

 

Im Programm der Bundesregierung ist die Einführung eines sogenannten „1-2-3-Österreich-Tickets“ geplant, mit welchem ein Jahresticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich geschaffen werden soll. Dem geplanten Berechnungsschlüssel zufolge würde diese Karte pro Person und Jahr 365 Euro für ein Bundesland und 730 Euro für zwei Bundesländer bedeuten, auf 1095 Euro käme die Gültigkeit für das gesamte Bundesgebiet. Am 29. Juli 2020 wurde im Ministerrat infolge des Beschlusses eines Entschließungsantrages im Nationalrat der stufenweise Start des 1-2-3-Tickets mit der Umsetzung des bundesweiten Tickets für 2021 als ersten Schritt beschlossen, die Einführung der beiden weiteren Stufen soll im Laufe der Legislaturperiode erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Werden die obig beschriebenen Beträge für die drei Preiskategorien zum Zeitpunkt der Einführung des 1-2-3-Tickets noch Gültigkeit haben?

a.    Wie setzen sich diese drei Preissummen zusammen?

b.    Können Sie garantieren, dass etwa die Inflationsentwicklung und damit einhergehende Kostenanpassungen von Verkehrsbetrieben bis zur Ticketeinführung keine Einflüsse auf die aktuell verlautbarten Ticketpreise haben werden?

2.    Welche konkreten Ermäßigungen wird es für Kinder, Schüler, Lehrlinge, Senioren, Senioren, Familien, … geben?

3.    Welche genauen Verträge wurden bisher hinsichtlich der Umsetzung dieses Tickets geschlossen?

a.    Wer sind die jeweiligen Vertragspartner?

b.    Für welche Dauer haben diese Verträge jeweils Gültigkeit?

c.    Welche Leistungen umfassen diese jeweils?

d.    Wie hoch sind die dafür anfallenden Kosten, gegliedert nach den einzelnen Verträgen?

4.    Welche Verträge müssen für eine vollständige Einführung des 1-2-3-Tickets noch geschlossen werden?

a.    Wer sind die hiefür vorgesehenen Vertragspartner?

b.    Für welche Dauer sollen diese Verträge jeweils geschlossen werden?

c.    Welche Leistungen werden diese jeweils umfassen?

d.    Auf welche Höhe werden die dafür anfallenden Kosten beziffert, gegliedert nach den einzelnen Verträgen?

5.    Wird es eine Übergangsfrist für Nutzer noch bestehender Jahrestickets geben?

a.    Falls ja, über welchen Zeitraum und mit welchen Modalitäten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche konkreten Zeiträume sind für Einführung der beiden Bundesländerkategorien des 1-2-3-Tickets geplant?