3438/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2020/09 bzgl. der Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich

 

Der RH überprüfte von April bis Juni 2018 die Koordinierung der Qualitätszeichen für Lebensmittel durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Agrarmarkt Austria und die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich. Im Fokus der Überprüfung standen die strategischen Vorgaben des Bundes und der Länder, die Zuständigkeiten bei der Vergabe der Qualitätszeichen, die Abstimmung ihrer Inhalte und Ziele, die Kosten sowie der Nutzen für die Produzentinnen und Produzenten, für den Handel und für die Konsumentinnen und Konsumenten. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2018.

 

Der Rechnungshof stellte in diesem Bereich einige Mängel fest, wie z.B. eine systematisierte Messung der Wirkung zahlreicher Vermarktungsinitiativen, welche sich mit öffentlichen Geldern im hohen Millionenbereich finanzieren. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beschäftigte sich intensiv mit den Qualitätszeichen in Österreich. Im Jahr 2013 etwa, listete er 105 Qualitätszeichen auf. Nachdem die Gütezeichenverordnung 2009 außer Kraft getreten war, hing der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Irreführung oder Täuschung bei diesen Qualitätszeichen vor allem von der Lebensmittelaufsicht sowie von den Verwaltungsstrafbehörden und von den Gerichten ab, die für die Vollziehung des Lebensmittel– und des Wettbewerbsrechts zuständig sind.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie sich als zuständige Landwirtschaftsministerin dafür einsetzen, dass eine verbindliche Gesamtstrategie, an der sich sämtliche kulinarische Aktivitäten künftig orientieren, freigegeben wird?

2.    Wenn ja, bis wann wird es eine solche Gesamtstrategie geben?

3.    Werden Sie als zuständige Landwirtschaftsministerin mit den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich Gespräche aufnehmen, welche zum Ziel haben, geeignete Indikatoren festzulegen, um die Wirksamkeit der eingesetzten finanziellen Mittel im Rahmen der unterstützenden Initiativen nachvollziehbar zu messen?

4.    Wenn ja, wann werden Sie in Gespräche eintreten und bis wann kann mit einer Lösung gerechnet werden?

5.    Werden Sie als zuständige Landwirtschaftsministerin in Kooperation mit den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich eine Gesamtstrategie für die Vermarktung regionaler Qualitätsprodukte entwickeln und darauf aufbauend Schwerpunkte zur Unterstützung regionaler Initiativen setzen?

6.    Wenn ja, wann werden Sie diese Kooperation vorantreiben?