3439/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2020/08 bzgl. Pflege in Österreich

 

Der RH überprüfte von September bis Dezember 2018 das System der Pflege auf Ebene des Bundes und der Länder. Ziel war es, die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Angebot und Steuerung der Pflegedienstleistungen zu beurteilen. Besonderen Fokus legte der RH dabei auf die Verteilung der Zuständigkeiten, die Finanzierung und die Abschaffung des Pflegeregresses, die Bedarfs– und Entwicklungsplanung, auf die Tarife, das Personal und die Qualität sowie auf mobile Dienste.

 

Die Überprüfung des Rechnungshofes konnte einige Mängel im österreichischen Pflegebereich feststellen. Zwischen den Ländern herrschen prinzipiell sehr unterschiedliche Organisationsformen; in manchen Ländern obliegt die stationäre Pflege den Gemeinden, in anderen wiederrum den Sozialhilfeverbänden. Es fehlt außerdem eine österreichweite, vollständige Statistik zu den Gesamtaufwendungen für Pflege sowie zur Herkunft und zur Verwendung der Mittel. Die Entscheidung über Heimaufnahmen und die dafür gewährten öffentlichen Mitteln ist länderweise uneinheitlich. Auch die durchschnittlichen Kosten je Verrechnungstag sind länderweise sehr unterschiedlich (rd. 91 EUR in Kärnten und rd. 161 EUR in Wien). Eine grundlegende, länderübergreifende Festlegung der Pflegequalität war weitgehend nicht erfolgt – um nur einige Beispiele anzuführen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie sich als zuständiger Bundesminister dafür einsetzen, um a) zwischen Bund und Ländern ein koordiniertes Vorgehen im Bereich der Pflege sicherzustellen und b) zur Steuerung dieses Vorgehens, geeignete Gremien und Instrumente (wie z.B. Finanzpläne, Bedarfs– und Entwicklungspläne) einrichten?

2.    Falls ja, bis wann werden Sie geeignete Maßnahmen setzen?

3.    Werden Sie sich als zuständiger Bundesminister dafür einsetzen, ein nachhaltiges Finanzierungssystem für die Pflege zu entwickeln?

4.    Werden Sie hinsichtlich dieses Finanzierungssystem Empfehlungen des Rechnungshofes im Hinblick auf folgende Anforderungen:

a.    einer koordinierten Gesamtsteuerung und einer klaren Zuordnung der Verantwortung über die Gesamtkosten der Pflege und der damit verbundenen Mittelherkunft und Mittelverwendung

b.    einer Schnittstelle zwischen Gesundheit und Pflege unter Einbeziehung der Pflegebedürftigen (Pflegegeld, Eigenbeiträge)

umsetzen?

5.    Bis wann werden Sie diese Empfehlungen umsetzen?

6.    Werden Sie sich als zuständiger Bundesminister dafür einsetzen, dass die wesentlichen Kostenbestandteile der stationären Pflege (Pflegepersonal, Gebäude etc.) nach einheitlichen Kriterien erfasst werden?

7.    Wenn ja, bis wann werden solche Kriterien ausgearbeitet sein und werden aufgrund des stetigen Vergleichs dieser Best Practice–Beispiele entwickelt werden?

8.    Werden Sie als zuständiger Bundesminister entsprechende Maßnahmen setzen, um ein einheitliches Verständnis zur Qualität in Pflegeheimen für die wesentlichen Bereiche (z.B. Fachpflege, Lebensqualität, ärztliche oder soziale Betreuung) sicherzustellen?

9.    Wenn ja, wann werden Sie diese Maßnahmen vorantreiben?

10. Welche weiteren Maßnahmen gedenken Sie als zuständiger Bundesminister im Bereich der Pflege zukünftig zu setzen?