3442/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Bericht des Rechnungshofes, Truppenübungsplatz Allentsteig, Follow-up-Überprüfung
Der Rechnungshof überprüfte von Februar bis Mai 2017 beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Umsetzung von Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung zum Thema „Truppenübungsplatz Allentsteig“ (Vorbericht, Reihe Bund 2015/13) abgegeben hatte.
Im Jahr 2013 wurde die Heeresforstverwaltung in den TÜPlA eingegliedert. Die Angestellten und Arbeiter der ehemaligen Heeresforstverwaltung konnten ihre Arbeitsverträge (Kollektivverträge) behalten. Daher gibt es am Truppenübungsplatz Allentsteig derzeit zwei Arten von Bediensteten, die Beamten und Vertragsbediensteten und jene welche einem Kollektivvertrag unterliegen. Dadurch ergibt sich eine Diskrepanz, und in manchen Bereichen bekommen jene, welche dem Kollektivvertrag unterliegen, für die gleiche Arbeit mehr Geld. Außerdem bekommen manche Angestellte der ehemaligen Heeresforstverwaltung eine Überstundenpauschale in Höhe von 35% des monatlichen Brutto-Gehalts. Der Rechnungshof hat im Rahmen des Berichts empfohlen, dass diese Überstundenpauschale anhand nachvollziehbarer Grundlagen festgelegt werden soll und auch entsprechend reduziert werden soll.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1.
Warum
wurden damals die Bediensteten mit Kollektivverträgen der
Heeresforstverwaltung übernommen?
a.)
Warum wurden diese Bedienstete nicht gekündigt und ggf. unter Anwendung
des Vertragsbediensteten- oder Beamten-Schemas wieder aufgenommen?
2. Wie rechtfertigen Sie die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer?
3. Entspricht es dem Grundsatz der Sparsamkeit, auf Arbeitsplätzen der Verwendungsgruppen A2 - A4, Arbeitnehmer mit teureren KV-Verträgen einzusetzen?
a.) Wenn ja, wird um Erklärung des Kostenvorteiles ersucht.
b.) Wenn nein, warum wird an diesen Beschäftigungsverhältnissen festgehalten?
4. Was wollen Sie gegen diese Ungleichbehandlung unternehmen?
5.
Ist
angedacht die alten Verträge an die neuen Gegebenheiten anzupassen um
einer Gleichberechtigung sowie Gleichstellung genüge zu tun?
a.) Falls ja, wann
und wie?
b.) Falls nein,
warum nicht?
6.
Wurde die
Überstundenpauschale für die Angestellten der ehemaligen
Heeresforstverwaltung entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes schon nach
nachvollziehbaren Grundlagen gestaltet und entsprechend reduziert?
a.) Falls ja, bitte
um genaue Erläuterung.
b.) Falls nein,
warum nicht?
7. Ist es zielgerichtet, dass eine solche Prämie, gerade im Hinblick auf die Borkenkäferproblematik, überhaupt noch ausgezahlt wird?
8.
Wenn ein
Bediensteter der ehemaligen Heeresforstverwaltung (Kollektivvertrag) in Pension
geht, wie schaut dann die Ausschreibung zur Nachbesetzung dieses Arbeitsplatzes
aus?
a.) Wie sieht das
Entlohnungsschema aus?
b.) Ist die Person
dann Vertragsbediensteter, Vertragsbediensteter mit Sondervertrag oder
unterliegt die Person dann dem Kollektivvertrag?
9.
Wenn ein
Bediensteter mit Kollektivvertrag sich für einen anderen Arbeitsplatz im BMLV bewirbt, wird er dann automatisch ins
Vertragsbediensteten Besoldungssystem übernommen oder behält er seinen Kollektivvertrag?
a.) Falls ja.
warum?
10.
Es
gibt für 2020 keine neuen Planstellen mehr für externe Neuaufnahmen.
10 Planstellen dafür waren seitens der Dienstbehörde für den
TÜPlA freigegeben, jedoch sind diese schon verbraucht!
a.) Ist das richtig?
11. Gibt es noch freie Arbeitsplätze am TÜPLA?
a.) Wenn ja, werden diese nachbesetzt?
b.) In Zeiten von Corona sind ca. 600.000 Menschen ohne Beschäftigung, es wäre doch sinnvoll freie Arbeitsplätze extern auszuschreiben und zu besetzen. Ist dies angedacht?
12.
Verrichten
alle Bediensteten und Soldaten auf ihren vorgesehenen Arbeitsplätzen laut
Organisationsplan/Personaleinsatzplan auch tatsächlich ihren Dienst?
a.) Wenn nicht,
warum nicht? (Bitte um Begründung und Erläuterung zu Dienstauftrag
und Dienstzuteilung)
13. Wer erledigt die Aufgabe von einer Person die auf einem anderen Arbeitsplatz mit Dienstauftrag verwendet wird? (Bitte um genaue Begründung)
a) Hat diese Person mit Dienstauftrag dann eine Doppelverwendung-Mehrbelastung?
14.
Gibt es im
ÖBH eine vergleichbare Situation bei gleichen Aufgaben/Arbeitsplatz mit
verschiedenen Verträgen, Vertragsbediensteten, Kollektivverträgen
oder Sonderverträgen und unterschiedlicher finanziellen Abgeltungen?
a.) Wenn ja, bitte um detaillierte Aufgliederung mit Begründung.
b.) Was werden Sie unternehmen um diese Ungleichbehandlung zu beenden?