3443/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2020/09 bzgl. der Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich

 

Der RH überprüfte von April bis Juni 2018 die Koordinierung der Qualitätszeichen für Lebensmittel durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Agrarmarkt Austria und die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich. Im Fokus der Überprüfung standen die strategischen Vorgaben des Bundes und der Länder, die Zuständigkeiten bei der Vergabe der Qualitätszeichen, die Abstimmung ihrer Inhalte und Ziele, die Kosten sowie der Nutzen für die Produzentinnen und Produzenten, für den Handel und für die Konsumentinnen und Konsumenten. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2018.

 

Der Rechnungshof stellte in diesem Bereich einige Mängel fest, wie z.B. eine systematisierte Messung der Wirkung zahlreicher Vermarktungsinitiativen, welche sich mit öffentlichen Geldern im hohen Millionenbereich finanzieren. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beschäftigte sich intensiv mit den Qualitätszeichen in Österreich. Im Jahr 2013 etwa, listete er 105 Qualitätszeichen auf. Nachdem die Gütezeichenverordnung 2009 außer Kraft getreten war, hing der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Irreführung oder Täuschung bei diesen Qualitätszeichen vor allem von der Lebensmittelaufsicht sowie von den Verwaltungsstrafbehörden und von den Gerichten ab, die für die Vollziehung des Lebensmittel– und des Wettbewerbsrechts zuständig sind.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie sich als zuständiger Konsumentenschutzminister dafür einsetzen, Mindestanforderungen für Qualitätszeichen etwa zur Vergabe, Verwendung, Transparenz oder zum Kontrollsystem als Basis des Verbraucherschutzes und als Vorgabe für die amtliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der EU–Leitlinien für Zertifizierungssysteme im Lebensmittelbereich zu definieren und in das Österreichische Lebensmittelbuch zu implementieren?

2.    Wenn ja, bis wann werden Sie entsprechende Mindestanforderungen definiert bzw. implementiert haben?

3.    Werden Sie sich als zuständiger Konsumentenschutzminister dafür einsetzen, Schwerpunktaktionen zum Thema Irreführung, durch freiwillige private Qualitätszeichen, in den nationalen Kontrollplan aufzunehmen?

4.    Wenn ja, werden Sie diese Schwerpunktaktionen in Kooperation mit dem VKI durchführen?

5.    Wenn ja, bis wann werden etwaige Schwerpunktaktionen zum Thema Irreführung im nationalen Kontrollplan aufgenommen worden sein?