3444/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2020/12 bzgl. Unternehmen des Bundes

 

Der RH überprüfte von März bis August 2018 beim Bundesministerium für Finanzen die Unternehmen des Bundes im Hinblick auf deren quantitative und qualitative Entwicklung. Ein wesentlicher Aspekt der Überprüfung war eine Portfolioanalyse zum Zweck der Unternehmenssteuerung durch den Bund in seiner Funktion als Eigentümer. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2013 bis 2017.

 

Gegenstand der Erhebungen waren die direkten und indirekten Beteiligungen des Bundes an Unternehmen ab einem Anteil von 50 % am Stamm–, Grund– oder Eigenkapital oder einer gleichzuhaltenden Form der Beteiligung.

 

Interessant dabei war, dass die Rechnungshofüberprüfung bei etwaigen durch den Bund beherrschten Unternehmen nicht gewährleistet war, da sie sich mangels klarer Regelungen auch der gesamthaften Steuerung samt Berichterstattung an den Budgetausschuss des Nationalrats gemäß § 67 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz 2013, entzogen.

 

Folgende Empfehlungen schlug der Rechnungshof auf Basis seiner Feststellungen dem Bundesministerium für Finanzen vor:

 

·         Jene Unternehmen, die tatsächlich vom Bund beherrscht werden, wären im Beteiligungsportfolio zu erfassen. Dabei sollten die für die Verwaltung der Anteile zuständigen Ministerien etwaige – nach rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder wirtschaftlichen Aspekten näher spezifizierte – Beherrschungstatbestände zunächst gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen melden. Bei indirekten Beteiligungen wären auch die Unternehmen zur Bekanntgabe von beherrschten Unterbeteiligungen zu verpflichten. Damit soll sowohl eine Aufnahme beherrschter Unternehmen in die Vermögensrechnung des Bundes als auch deren gesamthafte Steuerung samt Berichterstattung an den Nationalrat nach den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 gewährleistet werden. (TZ 2)

 

·         Für die Unternehmen des Bundes wäre eine Datenbank einzurichten, um für alle mit Beteiligungen befassten Stellen des Bundesministeriums für Finanzen den Zugang zu einer einheitlichen Datengrundlage zu ermöglichen. Ferner könnten dadurch Synergien gehoben und die ressortweite Vergleichbarkeit und Konsistenz der Beteiligungsberichterstattung gewährleistet werden. (TZ 4)

 

·         Als Teil der Eigentümerstrategie sollten Unternehmensziele für die direkten Beteiligungen des Bundes (z.B. im Ausgliederungsgesetz, in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag) festgelegt werden, die auch als Maßstab für die Errichtung indirekter Beteiligungen dienen, z.B. für die Beurteilung, ob diese den ursprünglichen Ausgliederungszweck der Muttergesellschaft erfüllen. Die klare Festlegung des grundlegenden Zwecks und der strategischen Ziele von Unternehmen des Bundes wäre ein wichtiger Maßstab für die periodische Überprüfung der Qualität einer zeitgemäßen Aufgabenerfüllung. (TZ 7)

 

·         Der Umfang des Beteiligungs– und Finanzcontrollings wäre zu evaluieren und etwaige konzeptive Lücken wären zu schließen, um die Steuerung auf möglichst alle Unternehmen des Bundes auszuweiten. (TZ 24)

 

·         Es sollten Initiativen mit dem Ziel ergriffen werden, die bestehende Beteiligungsberichterstattung gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 um ein strategisches Controlling zu erweitern. Dabei sollten Kriterien für eine aussagekräftige Portfolioanalyse festgelegt werden, die eine differenzierte Beurteilung des Beteiligungsportfolios des Bundes und die Ableitung von Schlussfolgerungen ermöglicht. (TZ 25)

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie als zuständiger Finanzminister die oben angeführten Empfehlung des Rechnungshofes umsetzen?

2.    Falls ja, welche konkret werden Sie umsetzen und bis wann werden Sie diese Empfehlungen umsetzen?

3.    Um welche Unternehmen die laut Rechnungshof als „tatsächlich vom Bund beherrscht“ definiert werden, eine etwaige Überprüfung aber nicht gewährleistet war, handelt es sich?

4.    Werden Sie sich als zuständiger Finanzminister dafür einsetzen, dass eine Überprüfung dieser Unternehmen durch den Rechnungshof in Zukunft stattfinden kann?