3445/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware

Wie durch die Tageszeitung „Der Standard“ [1] bekannt wurde, setzte in Wien die Polizei Gesichtserkennung bei der Ausforschung von DemonstrantInnen ein. Dabei wurde die Software dafür genutzt, um antifaschistische AktivistInnen zu identifizieren. Das belegen Dokumente, die der Tageszeitung vorliegen. Diese friedliche Demonstration, um die es sich hier handelt, fand im Sommer als Reaktion auf gewalttätige Angriffe von Rechtsextremen auf einen antifaschistischen Verein in Wien statt. Laut den Dokumenten wurden durch die Gesichtserkennung 47 Personen aus antifaschistischen Kreisen identifiziert. Ob sie auch zur Ausforschung von Rechtsextremen genutzt wurde, ist nicht bekannt.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

1.       Welche rechtliche Grundlage ermächtigt die Polizei bzw. das Innenministerium eine Gesichtserkennungssoftware anzuwenden?

2.       Um welche Paragraphen im Sicherheitspolizeigesetz, die laut dem Innenministerium die Nutzung einer Gesichtserkennungssoftware rechtlich decken, handelt es sich hierbei genau?

3.       Um welche Paragraphen in der Strafprozessordnung, die laut orf.at[2] die Nutzung einer Gesichtserkennung rechtlich decken, handelt es sich hierbei genau?

4.       Unter welchen Bedingungen kommt die Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz?

5.       In wie vielen Fällen wurde in welchem Zusammenhang die Software seit Beginn des Testbetriebs bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage eingesetzt? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Einsätze, Grund sowie Anzahl der überprüften Personen.

6.       Kam die Gesichtserkennungssoftware auch bei anderen Demonstrationen und Kundgebungen zum Einsatz?

i.       Wenn ja, wie viele Demonstrationen und Kundgebungen waren davon betroffen?

ii.     Um welche Art von Demonstrationen und Kundgebungen handelt es sich hierbei?

iii.   Nach welchen Kriterien wurden die entsprechenden Demonstrationen und Kundgebungen ausgewählt, bei denen die Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde?

iv.   Wo und wann fanden diese Demonstrationen und Kundgebungen statt?

7.       Wurde die Gesichtserkennungssoftware zur Identifizierung von AntifaschistInnen genutzt?

a.       Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen wurden diese erfasst?

b.       Wenn ja: Wie definieren Sie AntifaschistInnen und weshalb verdienen diese eine besondere Beobachtung?

c.       Wieviele Personen wurden insgesamt identifiziert?

d.       Wenn ja, warum? Was wurden den betroffenen Personen konkret vorgeworfen?

8.       Wurde die Gesichtserkennungssoftware zur Identifizierung von Rechtsextremen genutzt?

a.       Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen wurden diese erfasst?

b.       Wie viele Personen wurden insgesamt identifiziert?

c.       Um welche einschlägig rechtsextreme Gruppen handelt es sich hierbei?

d.       Wenn nein, warum nicht?

9.       Welche Datenbanken werden zum Abgleich der Bilder herangezogen?

a.       Gibt es hier eine Kooperation mit europäischen Institutionen?

i.       Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich hierbei?

ii.     Wenn ja, wie sieht diese Kooperation aus?

10.   Wird für diesen Abgleich von Bildern auch auf Social Media Plattformen zurückgegriffen?

a.       Wenn ja, auf welche Plattformen wird zurückgegriffen?

b.       Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird auf diese Plattformen zurückgegriffen?

c.       Wenn ja, gibt es hier Vereinbarungen mit den entsprechenden Plattformen?

d.       Wenn ja, auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen wurden diese Vereinbarungen von wem und wann getroffen?

11.   Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ist die Nutzung der Gesichtserkennungssoftware mit der DSGVO vereinbar? 

12.   Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ist das Speichern von sensiblen Daten, wie z.B. biometrische Daten, mit der DSGVO vereinbar?



[1] https://www.derstandard.de/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren

[2] https://orf.at/stories/3143858/