3448/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verdacht der Selbstbereicherung durch einen ÖGK-Funktionär
Jürgen Kessler ist Direktor der ÖVP-Teilorganisation Vorarlberger Wirtschaftsbund. Als solcher hat er, entsendet von der Wirtschaftskammer Vorarlberg, für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 die Funktion eines Vorsitzenden der Landesstelle der ÖGK für Vorarlberg übernommen.
Kessler ist über die ihm zu 100%
gehörende 3L Consult zu 49,9% Miteigentümer der Agentur „media
team“ (https://media-team.at/, https://www.firmenabc.at/media-team-kommunikationsberatung-gesellschaft-m-b-h_FHhU).
Die Inserate in der Zeitung der Wirtschaftskammer Vorarlberg „Die
Wirtschaft“ werden über die Agentur media team geschalten (https://media-team.at/anzeigenmarketing/media/die-wirtschaft).
So verdient Jürgen Kessler an jedem Inserat in der WKV-Zeitung direkt mit.
(https://www.kommunikation-vorarlberg.at/news/branchennews/neue-eigentumsverhaeltnisse-beim-media-team
)
Daher ist es mehr als eigenartig, wenn in der
Amtszeit von Jürgen Kessler als Vorsitzender der Landesstelle Vorarlberg
der ÖGK ebendiese Landesstelle über jene Agentur inseriert, an der
Kessler selbst zu 49,9% beteiligt ist.
Die Wirtschaft, Ausgabe 2/2020 vom 24.01.2020, Seite 11
https://news.wko.at/news/vorarlberg/Die-Wirtschaft-Nr.-2-24.-Ja-nner-2020_1.pdf
Die Wirtschaft, Ausgabe 3/2020 vom 07.02.2020, Seite 13
https://news.wko.at/news/vorarlberg/DIWI_3-2020.pdf
Die Wirtschaft, Ausgabe 11/2020 vom 22.05.2020, Seite 87
https://news.wko.at/news/vorarlberg/Diwi-Nr-11-GA-Mai-2020.pdf
Es ist daher davon auszugehen, dass Jürgen Kessler als
Landesstellenvorsitzender der ÖGK an Inseraten verdient hat, die seine
Landesstelle während seiner Amtszeit geschaltet hat. Erschwerend kommt
hinzu, dass sich die Zeitung "Die Wirtschaft" gar nicht an
ÖGK-Versicherte richtet, sondern an WK-Mitglieder, sohin an
SVS-Versicherte versendet wird. Dass diese gegenständlichen
Inseratschaltungen nicht über das media team erfolgt wären, wäre
eine Abweichung vom standardisierten Vorgehen bei Inseratschaltungen in der
Zeitung "Die Wirtschaft" und daher in hohem Maße
unwahrscheinlich.
Die ÖGK hat außerdem einen Kodex für Funktionäre beschlossen, dem die gewählte Vorgangsweise zuwiderläuft. Es ergibt sich daraus die Frage, ob Personen, die gegen den Verhaltenskodex für Funktionäre verstoßen, in solchen Funktionen weiterhin tragbar sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist dem Ministerium der geschilderte Sachverhalt bekannt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, welche Schritte haben Sie in Ihrer Aufsichtsfunktion in weiterer Folge gesetzt?
2. Haben Sie den geschilderten Sachverhalt überprüfen lassen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Haben Sie überprüfen lassen, ob der geschilderte Sachverhalt strafrechtliche Relevanz hat?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Wie hoch waren die Ausgaben der ÖGK-Landesstelle Vorarlberg für die im Begründungstext genannten Inserate?
5. Wer hat diese Inserate in Rechnung gestellt?
6. An wen wurde der Rechnungsbetrag überwiesen?
7. Können Sie ausschließen, dass der Vorsitzende der Landesstelle auf die für Inserate zuständige Mitarbeiterin der Landesstelle Einfluss genommen hat, die gegenständlichen Inseratschaltungen vorzunehmen?
8. Haben Sie eine Stellungnahme der ÖGK zu diesem Sachverhalt eingeholt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?