3462/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Folgeanfrage - Mangelhafte Umsetzung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017

 

Am 14. Februar 2020 haben wir eine Anfrage (870/J) bezüglich der mangelhaften Umsetzung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 eingebracht, die teilweise unzureichend bis gar nicht beantwortet wurde. Die Antworten fallen häufig ausweichend aus, fassen mehrere Fragen zusammen und beantworten diese dann nur äußerst unzureichend. Es scheint so, als hätte man vonseiten des Ministeriums keinerlei Interesse daran, die mangelhafte Umsetzung des Bundes-Sportförderungsgesetzes zu thematisieren oder gar zu beheben. Diese Art und Weise der Anfragenbeantwortung ist eine klare Missachtung des Parlaments, führt die parlamentarische Anfrage als wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument ad absurdum und ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich. Diese Folgeanfrage dient der Klärung der unzureichend oder gar nicht beantworteten Fragen und umfasst außerdem solche, die durch die Anfragebeantwortung aufgeworfen wurden und im Zusammenhang mit den Budgetanfragen zur UG 17 Sport stehen. Es wird außerdem auf den ausführlichen Begründungstext der ursprünglichen Anfrage verwiesen, der nach wie vor aktuell ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Die ursprüngliche Frage 1 bezog sich auf die Diskrepanz zwischen dem nicht vorhandenen Frauenanteil in Entscheidungsgremien des Sportbereichs und der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahme, den Frauenanteil genau in jenen Gremien auf 50 % zu erhöhen, "die über die Sportförderung des Bundes entscheiden". Auf die Nachfrage, welche konkreten Maßnahmen geplant sind, um dieses selbst vorgegebene Ziel auch raschestmöglich zu erreichen, antworten Sie, dass prinzipiell die Autonomie des Sports gelte, Sie jedoch nachdrücklich auf die Problematik hinweisen möchten. Des Weiteren verweisen Sie in der Antwort auf ursprüngliche Frage 1 auf die Initiative 100% Sport, unter der eine Arbeitsgruppe zum Thema "ausgewogene Besetzung der Sportgremien" eingesetzt worden sei. Die Initiative 100% Sport zur "Geschlechter-Gleichstellung in allen sportlichen Belangen" besteht bereits seit 2011, also ganze 9 Jahre. Die BSG, die über den Großteil der Sportförderung in Österreich entscheidet, wurde mit dem BSFG 2017 neu eingerichtet und in den Entscheidungsgremien gab es seither sogar bereits Nachbesetzungen (u.a. nach Ausscheiden von Armin Assinger aus dem Aufsichtsrat). Dennoch wurde kein einziger der insgesamt 20 Posten (exkl. Nachbesetzungen), vom Aufsichtsrat (6 Personen) über die beiden Geschäftsführer, die Kommission für den Leistungs- und Spitzensport (6 Personen) bis hin zur Kommission für den Breitensport (6 Personen) mit Frauen besetzt.

a.    Da es sich also um einen 0-Prozent-Frauenanteil in den Entscheidungsgremien der BSG handelt, halten Sie "nachdrückliches Hinweisen" und das Einrichten einer Arbeitsgruppe für ausreichend, um den Frauenanteil auf 50% zu erhöhen (oder überhaupt existent werden zu lassen)?

b.    Welche anderen Maßnahmen ergreifen Sie, um den im Regierungsprogramm festgeschriebenen Frauenanteil von 50% in den Entscheidungsgremien auch schnellstmöglich umzusetzen und wann genau sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

c.    Wie erklären Sie, dass die Arbeitsgruppe und die seit Jahren bestehende Initiative 100% Sport bei der Postenbesetzung der BSG-Gremien dermaßen versagt haben?

d.    Seit wann existiert diese Arbeitsgruppe?

e.    Aus wie vielen Personen besteht diese Arbeitsgruppe und wie viele davon sind Frauen?

f.     Was sind die Erkenntnisse bzw. Maßnahmen, die diese Arbeitsgruppe setzen möchte?

g.    Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen der Arbeitsgruppe aus?

h.    Sie schreiben außerdem von "Genderbeauftragten/Frauenbeauftragten". Wie viele dieser "Genderbeauftragten/Frauenbeauftragten" gibt es und wie viele davon sind Frauen?

i.      Wie viele Personen engagieren sich in der Initiative 100% Sport und wie viele davon sind Frauen?

j.      Wie funktioniert das Monitoring der Maßnahmen von 100% Sport bzw. der von der Initiative eingesetzten Arbeitsgruppe durch das Ministerium?

2.    Auf die ursprüngliche Frage 2 antworten Sie in Bezug auf die allseits bekannte Problematik der parteipolitischen Einflussnahme auf die Fördermittelvergabe: "Die Fördervergabe erfolgt durch die Bundes-Sport GmbH. Weder die Verteilung noch die Verwendung von Fördermitteln unterliegen somit einem Einfluss durch politische Parteien." Sowohl im Aufsichtsrat der BSG, als auch in den einzelnen Kommissionen, die über die Fördermittelvergabe entscheiden, sitzen jedoch Personen, die sich ohne Aufwand und eindeutig einer Partei zuordnen lassen oder über Jahrzehnte parteinahe angestellt waren. Daraus ergibt sich eine Rot-Schwarze Färbung des Sport-Förderungssystems. Ebenfalls in Frage 2 angesprochen wurde der klar belegbare Interessenskonflikt bei Fördernehmer_innen, die gleichzeitig in jenen Gremien sitzen, die über die Fördermittelvergabe entscheiden. Dass dem so ist, ist hinreichend belegt (siehe auch Rechnungshofbericht dazu). Sie selbst sprachen sich in der Anfragebeantwortung dafür aus, dass "FördernehmerInnen keinen Einfluss auf die Fördervergaben haben".

a.    Werden Sie sich also dafür einsetzen, dass zukünftig Fördernehmer_innen keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von Fördermitteln nehmen können und somit der Unvereinbarkeitsgrundsatz fortan gewährleistet wird?

b.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in welchem Zeitrahmen setzen, um diesen Interessenskonflikt zwischen Fördernehmer_innen und Fördergebern (nur Männer) endlich zu beseitigen?

c.    Wen oder was sehen Sie dabei die größten Hindernisse?

d.    Was gedenken Sie konkret gegen die parteipolitische Einflussnahme zu tun, die dazu führt, dass Fördermittel ineffizient verwendet, intransparent verteilt und Förderstrukturen unnötig aufgeblasen werden?

3.    Ebenfalls in ursprünglicher Frage 2 angesprochen und unbeantwortet geblieben ist das Thema der zuverlässigen Verhinderung von Doppelförderungen durch Bund, Länder und Gemeinden. Sie definieren dabei "Doppelförderung" als Mehrfach-Förderung ein und derselben Leistung. Wie möchten Sie nun konkret die "Doppelförderung ein und derselben Leistung" durch unterschiedliche Förderebenen wie Bund, Länder und Gemeinden zuverlässig verhindern (bitte nennen Sie konkrete Maßnahmen)?

4.    Sie antworten auf die ursprünglichen Fragen 4-6 u.a. zusammenfassend: "Das BSFG 2017 sieht grundsätzlich keinen Vergleich von Sportverbänden vor. Jeder Bundes-Sportfachverband wird auf Basis der Kriterien gem. § 6 BSFG 2017 für sich bewertet." Durch das BSFG 2017 wird jedoch ein einheitlicher, für alle gleichermaßen geltender Förder-Rahmen in Form eines Kriterienkataloges geschaffen, um genau das zu erreichen: Verbände und deren vergangene sowie zukünftige Leistungen vergleichbar und daher angemessen förderbar zu machen. In Ihrer Antwort auf die Fragen 4-6 nennen Sie außerdem selbst das Hauptproblem der derzeitigen Fördermittelberechnung, nämlich die Beibehaltung des alten Basisbetrags: „Bei der Bewertung der Förderhöhe der Sportfachverbände für das Jahr 2019 und 2020 erfolgte auch die Einbeziehung der bisherigen Leistungsfähigkeit und Struktur der Sportart gem. § 6 BSFG 2017 durch die Berücksichtigung jenes Förderbetrages, der bis einschließlich des Förderjahres 2018 vom Bundes-Sportförderungsfonds an die jeweiligen Fachverbände ausgeschüttet wurde (kurz: Basisbetrag).“ Ausgangswert ist also der bisher geförderte Basisbetrag "alt", der nicht leistungsorientiert und nach fix festgelegten Kriterien bemessen wurde. Dieser „alte“ Basisbetrag wird mit dem Bewertungsfaktor multipliziert, der auf der kriterien- und leistungsbasierten Matrix beruht. Solange der „alte“, nicht reflektierte Basisbetrag Teil der Rechnung bleibt, kann das Ergebnis nach der Multiplikation niemals leistungsbasierten Kriterien entsprechen. Der „Fehler“ in der bisherigen Förderung bleibt also durch die Übernahme des „alten“ Basisbetrages in der neuen Förderberechnung erhalten.

a.    Welchen Sinn hat es, dass der Basisbetrag "alt" immer noch Teil der Fördermittelberechnung ist, wo er doch offenkundig die Ergebnisse verfälscht (siehe Frage 4 der ursprünglichen Anfrage) und die neue Berechnungsmatrix des BSFG 2017 ad absurdum führt?

b.    Wann werden Sie diesen ungerechten Missstand im österreichischen Sportförderungssystem beseitigen und den Basisbetrag "alt" abschaffen?

c.    Wie gedenken Sie, die Vereine zu entschädigen, die aufgrund der Beibehaltung des Basisbetrags "alt" bislang weniger Förderung erhalten haben, als ihnen basierend auf leistungs- und potential orientierten Kriterien der neuen Matrix zustünden?

5.    In der Beantwortung der ursprünglichen Frage 9 zur angekündigten Transparenzdatenbank im BSFG 2013 schreiben Sie, dass das BSFG 2013 gar keine Transparenzdatenbank vorsieht. Hierzu verweisen wir auf § 44 Abs. 1-4 BSFG 2013, in dem die Einrichtung einer "Förderungsdatenbank" zur "Erhöhung der Transparenz im Bereich der Bundes-Sportförderung und Information der Bevölkerung" festgehalten ist. Die ursprüngliche Frage bezog sich auf die Kritik des Rechnungshofes (Reihe BUND 2019/14), wonach in besagter Datenbank lediglich die Sportverbände als "Mittelempfänger zugunsten Dritter" angeführt seien. So lasse sich nicht nachvollziehen, bei welchem Endempfänger (Bundesverband, Landesverband, Verein) am Ende wie viel Geld ankommt. Nach aktueller Einsicht der Förderstandsveröffentlichung auf der BSG-Homepage hat sich das auch bei den lt. § 39 BSFG 2017 veröffentlichten Förderdaten nicht geändert.

a.    Warum werden die Endempfänger (Bundesverband, Landesverband, Verein) der Bundessportförderung in der Förderstandsveröffentlichung ab 2018, also seit Inkrafttreten des BSFG 2017, immer noch nicht ausgewiesen, sondern nur die Verbände?

b.    Werden Sie die Empfehlung des Rechnungshofes berücksichtigen, hier für mehr Transparenz sorgen und die tatsächlichen Endempfänger der Fördermittel einsehbar machen und wenn nein, was spricht ganz konkret dagegen?